Wie erfahre ich ob Jemand ein Kontaktverbot gegen mich hat verhängen lassen?
Hallo, mein Stiefsohn hat arge Probleme mit seiner Ex-Partnerin. Sie haben ein gemeinsames Kind, Sie ist inzwischen mit einem neuen Partner zusamen. Meinem Stiefsohn hat sie nun mitgeteilt, das sie gegen ihn ein Kotaktverbot erwirkt hat und er sich ihr nicht mehr nähern darf! Die Frage ist jetzt: "Muß er nicht über dieses angebliche Kontaktverbot seitens der Behörden (Gerichte/Polizei) darüber informiert werden, das dieses besagte Kontakverbot verhängt wurde?" Bis dato hat er keinerlei Benachrichtigung über diesen "Beschluß" erhalten, weder von den zuständigen Gerichten, noch seitens der Polizeibehörden! Eine informative Antwort würde ihn sehr helfen, da es für ihn fast unvermeidlich ist, seiner Ex-Beziehung zu begegnen, da er nur eine Querstrasse weiter von ihrer Wohnung arbeitet und er nun Angst hat zur Arbeit zu gehen!
5 Antworten
Meines Wissens nach müsste da eine einstweilige Verfügung/Anordnung o. ä. seitens des Amtsgerichts erfolgen.
Wenn er kein schriftliches Dokument vom Gericht bekommen hat, ist ein Kontaktverbot hinfällig.
er müsste was bekommen
Hallo ElCaballero59
Die Behörden müssen in jedem Fall informieren, denn sowas kann nur ein Richter aussprechen.
Hat er denn überhaupt etwas getan was ein Kontaktverbot rechtfertigen würde, denn wenn nicht dann kann das überhaupt nicht stimmen was sie erzählt, dann ist das vermutlich nur eine egoistische Lüge um ihn von seinem Kind fernzuhalten.
Geht damit umbedingt zum Jugendamt, du als Zeuge und stellt dort klar, dass sie Lügen erzählt um den Umgang zu torpedieren, sie darf damit nicht durchkommen ein Kind braucht beide Elternteile.
LG
Darkmalvet
Entweder schriftlich oder durch einen Polizisten direkt, sie zählt da nicht sie könnte ja auch lügen.
Natürlich muss dieses von einem Richter bzw. einem entsprechenden Amt verhängt werden.
Ohne besondere Gründe geht das mal überhaupt nicht.
Sie soll ihm doch mal das Protokoll dazu zeigen.
Vielleicht steckt ja da auch ihr neuer Partner dahinter.
Solltest du tatsächlich noch eine entsprechende Benachrichtigung erhalten, dann sofort damit zu einem Anwalt und Widerspruch erheben.
Denn es kann ja wohl keiner von dir verlangen, dass du deine Arbeitsstelle wechselt; dann soll sie sich doch eine andere Wohnung suchen
Sicher wäre das eine gute Idee, das Problem dabei ist nur... sollte ein Kontaktverbot bestehen, hätte er mit der Kontakaufnahme um sich das Protokoll zeigen zu lassen bereits gegen ein bestehendes Kontaktverbot verstoßen!
Aber dennoch vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Er kann ja dieses auch schriftlich oder per Mail anfordern.
Persönlich zu ihr hin gehen würde ich auch nicht.
Verstehe was Du meinst, nur wie gesagt... selbst bei einer schriflichen Anfrage an seine Ex, wäre dies jedoch schon ein Verstoß!
Nein hätte er nicht, sowas kann erst rechtsgültig sein, wenn die Behörden, nicht sie ihn informiert haben.
Ich danke Dir für Deine schnelle Reaktion, dennoch kann man nachlesen das auch Polizeibehörden auf Antrag ein Kontakverbot verhängen können! Dies hat zwar nur eine Gültigkeit von 14 Tagen, kann aber von der Polizei verlängert werden, wenn ein zeitnaher Termin bei Gericht nicht zur Verfügung steht. Nun müßte man nur noch wissen, ob polizeiliche verhängte Kontaktverbote ebenfalls schriftlich dem Beklagten zugehen?