Was bedeutet Verfahren abgeschlossen. Ist es endgültig vorbei oder darf ich keine Beweise liefern?
Sehr geehrter Herr ???, in dem Bußgeldverfahren gegen ???
ist das Verfahren hier abgeschlossen. Ihr Schreiben vom ??.??.???? wird daher hier nicht mehr bearbeitet.
Mir freundlichen Grüßen
Justizobersekretärin
3 Antworten
Ich habe die Sachbearbeiter darauf hingewiesen das die Briefe nach BGB § 126 u. anderweitigen Gerichtsurteile / Beschlüsse zu unterschreiben sind ansonsten sind die nach BGB § 125 nichtig.
Schon dieser Satz reicht mir, um zu wissen, dass da jemand einmal ein Gesetz gelesen hat und nun meint, er könne Leuten mit jahrelangem juristischem Studium oder Verwaltungsausbildung erklären, wie sie ihre Arbeit zu machen haben...
Aber gut, ich erkläre es Leuten wie dir gern zum gefühlt hundertsten Mal: Ein Bußgeldbescheid muss nach § 37 Abs. 5 VwVfG analog nicht unterschrieben sein, das BGB ist im Verwaltungs- und Strafrecht nur anwendbar, wenn es explizit im Gesetz erwähnt ist, z.B. in § 31 VwVfG.
Nach einigen Briefwechsel haben die Sachbearbeiter meine "Angelegenheit" an das Amtsgericht gegeben.
Klar, denn durch dein querulatorisches Geschreibsel hast du ja zu erkennen gegeben, dass du nicht zahlen willst, daher wurden deine Ausführungen als Einspruch ausgelegt.
Der Richter hat in meiner Anwesenheit die Sitzung eröffnet ohne sich legitimieren zu können.
Das muss er auch nicht. Er sitzt mit Robe auf dem Richterstuhl, das muss als Legitimation reichen. Zeige mir außerdem mal das Gesetz, in dem das verlangt wird.
Ich habe ihn darauf angesprochen das ich den Saal verlassen werde wenn ich nicht sicher bin in wessen Namen er gegen mich vorgeht, d.h. Privat oder als Staatsrichter.
Der Richter wird sich schon gefreut haben...
Ich wollte seinen Ausweis sehen (Tage davor im Brief wurde von mir erwähnt dass der Richter der meine Angelegenheit bearbeiter eine Kopie von der Gründungsurkunde des Staates parat hat, also auf welchen Staat er vereidigt wurde)
Zeige mir die Gründungsurkunde Großbritanniens, Frankreichs, Schwedens... Wird dort auch die Legitimität der Richter angezweifelt?
Er konnte sich NICHT legitimieren u. ist auf mein Wunsch gar nicht eingegangen, was die Staatlichkeit betrifft.
Er wird sicher nicht nach deiner Pfeife tanzen, sondern nach der StPO, die für deine Forderung keine Grundlage bereithält.
Ich habe den Saal verlassen, weil dieser Richtbarkeit wo der Richter als Privatperson (BGB § 839) ohne Legitimation gegen mich vorgeht ich mich nicht unterwerfe.
Wo steht in § 839 BGB was von einer Privatperson? Dort ist die Rede von einem Beamten, also gehst du ja davon aus, dass er rechtmäßig als Richter legitimiert wurde...
Das Urteil: 10 Euro Bußgeld inkl. die Verfahrenskosten.
... von 50 Euro, stimmts? Hättest du auch billiger haben können. Selber schuld, wenn du den Saal verlässt, dann ist die Verwerfung des Einspruchs todsicher.
Das Urteil war als Ausfertigung ohne Unterschrift des Richters mir zugekommen. Ich habe es bemängelt, weil eine Ausfertigung muss nach ZPO § 317 (2) beantragt werden, d.h. auf meinen Antrag u. Wunsch.
Als Prozessbeteiligter wirst du nie (!) ein Urteil mit Unterschrift des Richters bekommen. Das unterschriebene Original verbleibt nämlich immer bei Gericht. Und du sagst es selber: Du wolltest eine Ausfertigung. Da würde es helfen, wenn man den Paragrafen mal etwas weiter liest, wenigstens bis Absatz 4: "Die Ausfertigung und Auszüge der Urteile sind von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen." Und genau das hast du auch bekommen. Steht da irgendwas von einer Richterunterschrift? Nein? Siehst du, alles gesetzeskonform! Dass die ZPO hier gar nicht anwendbar ist, muss ich dir als Mensch mit rechtlichen Fachkenntnissen nicht erst erklären, nicht wahr? Aber keine Angst, in § 275 Abs. 4 StPO steht dasselbe.
Das alles habe ich bemängelt u. bekomme nach einigen Briefwechsel dieses Schreiben, " das Verfahren ist abgeschlossen".
Wahrscheinlich ist das Urteil nach deinen ewigen Wortklaubereien rechtskräftig geworden. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nämlich binnen einer Woche zu stellen, § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 341 Abs. 1 StPO.
Urteil ist ja schon gesprochen worden. Wird die Angelegenheit nun dem Gerichtsvollzieher gegeben, weiter nach oben gereicht oder eingestellt?
Ich gehe davon aus, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist. Das heißt, es kann nun vollstreckt werden und du wirst in dieser Angelegenheit Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen. Wenn du dessen Legitimation auch noch in Frage stellen willst und nicht zahlst, kannst du für ein bis zwei Tage in Erzwingungshaft gesteckt werden. Selbst wenn es noch nicht rechtskräftig ist, wird das Verfahren nach einem Urteil sicher nicht mehr eingestellt werden.
Ich kann es schon heraushören dass sie ein Robbenträger sind.
Nein, das bin ich nicht, weil mir die armen Robben leidtun. :-) Ich bin nur ein kleines Mitglied der Exekutive.
Sie unterschreiben gewiss nichts eigenhändig,
Doch, das mache ich sogar. Jeder Bescheid, den ich erlasse, erhält meine höchst eigenhändige Unterschrift, sowohl die Verfügung für die Akte als auch die Ausfertigung für den Bürger, obwohl mir bewusst ist, dass ich dazu gesetzlich nicht verpflichtet bin.
denn seit 1982 gibt es ja keine Staatshaftung mehr u. jeder "Beamter", "Richter" haftet persönlich für die Rechtbeugung (Verbrechen) gegen Menschen die er begangen hat. So viel Mumm hat keiner, sich für den Inhalt des Urteils zu verantworten. Von wegen man braucht keine Unterschrift.
Du spielst sicher auf das 1982 vom BVerfG kassierte Staatshaftungsgesetz an. Das wurde aber auch erst 1981 erlassen. Also gab es die berühmte Staatshaftung nur ein Jahr, oder was?! Lies doch bitte einfach mal den seit 1949 unveränderten Art. 34 GG.
Zu den Zitaten: Es wäre interessant, wann die Aussage des Standesamts getroffen wurde, denn nach § 56 Abs. 4 PStG gilt das jedenfalls nicht uneingeschränkt.
Ohne Aktenzeichen ist die Aussage des FG Mecklenburg-Vorpommern zunächst wertlos, weil nicht überprüfbar ist, worauf sich das bezieht. Gegen den Satz allein kann ich nichts einwenden, weil er im Wesentlichen § 126 BGB wiedergibt.
Mit dem Beschluss des KG und den anderen Entscheidungen bestätigst du nur deine Unwissenheit. Denn der Beschluss bezieht sich auf das Original in den Akten! Wie soll denn das Beschwerdegericht sonst eine Unterschrift beurteilen? Du scheinst nicht zu wissen, wie so eine Revision/Rechtsbeschwerde abläuft. Sie muss innerhalb einer Woche erklärt werden, dann hat man nochmal einen Monat Zeit zur Begründung. Daraufhin wird die Gerichtsakte an das prüfende Gericht übersandt, in der sich natürlich auch das Urteil befindet. Die Beteiligten müssen ihre Ausfertigungen nicht mitschicken, daher hat das höhere Gericht auch keine Möglichkeit, irgendwelche Unterschriften auf den Ausfertigungen zu beurteilen! Es zählt allein der Inhalt der Akte und die Revisionsbegründung.
Außerdem widersprichst du dir selber: Einerseits wird ja angeblich nichts unterschrieben, dann müssten ja sämtliche Urteile aufgehoben werden. Seltsamerweise kommt das doch recht selten vor. War das jetzt einer der letzten ehrlichen Richter? Und beim OLG Dresden ging es um das Rechtsmittel der Beschwerde, die natürlich vom Beschwerdeführer (hier dem Staatsanwalt) unterschrieben werden muss, keine Frage. Also alles Selbstverständlichkeiten, Fehler passieren nun mal.
Wofür besitzen die sonst den Ausweis, um sich gegenseitig zu legitimieren? Jeder Richter muss in der Lage sein sich gemäß SHAEF-Verordnung Artikel 5 Abs. 2 zu legitimieren dass er die Zulassung von der Militärregierung hat, übrigens auch jeder Notar und Rechtsanwalt.
Leider stoße ich bei der Recherche danach immer wieder auf Seiten, die alle genau aus der gleich reichsbürgerlichen Ecke stammen. Sie verweisen alle nur auf diese Fundstelle, aber keiner schafft es mal einen Link auf ein Verkündungsblatt zu posten, damit man den Wortlaut nachvollziehen kann. Kann es sein, dass sich da einer etwas ausgedacht hat, das jetzt alle möglichen juristischen Analphabeten nachplappern? Übrigens sind diese SHAEF-Gesetze sowieso nicht mehr gültig und eine Militärregierung gibt es schon lange nicht mehr.
Da ich mein Amtgericht als eingetragene Firma bei D&B / UPIK mit einer D-U-N-S Nummer vorfinde,
Und was sagt mir das? Genau: Gar nichts. Dort finde ich nämlich auch beispielsweise den Cour d’Appel de Bordeaux. Ist das jetzt auch ein Unternehmen? Es würde mal helfen, sich die FAQ dieser Datenbank durchzulesen: "Die D&B D-U-N-S® Nummer dient ausschließlich dazu, Unternehmen/Wirtschaftsteilnehmer zu identifizieren. Dies umfasst auch Unternehmensbereiche, öffentliche Einrichtungen, Gewerbetreibende und andere Selbstständige." (Quelle: https://www.upik.de/faq.html#dunsnumber2)
Ich glaube aber dass sie adk710 es nicht verstehen werden, sie sind gegen die Wahrheit u. Menschlichkeit seinerzeit geimpft worden.
Wenn ich die Wahl habe, mich zu entscheiden zwischen einer Menge gut ausgebildeter Juristen, denen ich durchaus zutraue, sich eine eigene Meinung zu bilden, und einem unorganisierten Haufen hauptsächlich gescheiterter Existenzen, die vom Staat enttäuscht sind und völlig hirnlos irgendwelche Sätze aus Urteilen reißen und sie sich in einem ihnen genehmen Kontext neu zusammensetzen, gleichzeitig jedoch ihren nicht unterschriebenen Hartz-IV-Bescheid gern annehmen, wessen Ansichten werde ich dann wohl eher unterstützen?!
So was nennt man Gehirnwäsche,
Das Kompliment gebe ich gern zurück...
Ich wäre Ihnen dankbar wenn sie ihre Meinung unterlassen würden.
Auch hier: Dito! Das werde ich sicher nicht, solange es noch Realitätsverweigerer wie euch mit einem derartigen Kindergartenniveau (Stichwort Trotzphase) gibt.
In welchem System wir leben (BRD) hat der Internationaler Gerichtshof in seinem Urteil zu Entschädigung von Nazi Opfern gesprochen. Nachrichten am 03.02.2012 bei ZDF mit Petra Gerster 19.00 Uhr. Zitat des Urteils: BRD ist die Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches. https://www.youtube.com/watch?v=ws4JuLOH8Ks Seitdem ist mir ja alles Klar wie u. warum unsere "Beamten" so oder anders ticken. Übrigens dass Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.1953 einen Urteil gesprochen (BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52) Aktenzeichen: 1 BvR 147/52 Fundstellen: BVerfGE 3, 58; DVBl 1954, 86; DÖV 1954, 53; JZ 1954, 76; MDR 1954, 88; NJW 1954, 21 Leitsatz: (2.) Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen. Desshalb gibt es in der BRD keinen Beamten mehr u. somit keinen der Hocheitsrechte ausüben darf . Auch Sie adk710, als kleines Mitglied der Exekutive werden (wenn) NUR einen DIENSTAUSWEIS haben u. keinen Amtsausweis. Sie sind ein Bediensteter einer Firma mit keinen Hocheitsrechten. Sie haften vollumfänglich für ihr Tun privat. Ihre Abwägige Haltung zu den Reichbürgern. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.07.1973 (2 BvF 1/73), Orientierungssatz: Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"
und vom 21.10.1987 ( 2 BvR 373/83 ).
Also, das Deutsche Reich ist NICHT untergegangen!!! Es gibt IMMER noch Reichsbürger.
Anbei noch einmal zu der Unterschriftpflicht. Die BRD ist an für sich eine reine Verwaltung und besitzt nur "Behörden" (Firmen) zur öffentlichen Verwaltung (§1 (4) VwVfG). Für behördlich- öffentliche Urkunden der BRD gilt §§126, 129 BGB. Eigenhändige Unterschrift finden sich wie gesagt in den §§ 126 BGB (ranghöheres Recht, 117 we VwGO und 37 III VwVfG Ungültigkeit: Urteil zu maschinell / elektronisch erstellten Schreiben von Behörden / Gerichten Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Beschluß vom 27.01.2003 - 1 B 92. 02. ; OVG Schleswig (Lexetius.com/2003,409 [2003/4/229])
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40. 87 BVerwGE 81, 32,)
Die BRD Verwaltung hat sich wenigsten an die eigene Gesetze zu halten. Dieses System ist krank u. wird nicht mehr langen halten.
.... unorganisierten Haufen hauptsächlich gescheiterter Existenzen ... gleichzeitig jedoch ihren nicht unterschriebenen Hartz-IV-Bescheid gern annehmen etc.
Danke für diese Sätze. Man sieht wessen Geistes Kind sie sind. Ihre abwertende Haltung zu ihren u. meinen Mitmenschen erinnert mich wie am Anfang schon erwähnt, den Mann mit dem Schnäuzer. Es fehlt in ihrer Auführung nur noch der "Heil Hitler" Satz.
PS: Ich bin übrigens kein Hartz-IV Empfänger, spreche mehrere Sprachen, habe eine intakte Familie mit Kindern, zahle Steuern u. habe mehr Qualifikationen als Sie.
Übrigens sind diese SHAEF-Gesetze sowieso nicht mehr gültig und eine Militärregierung gibt es schon lange nicht mehr.
Wirklich????
Was mir bei sämtlichen Anhängern dieser Verschwörungstheorie (oder aller VTn) auffällt: Man setzt sich nicht mit Gegenargumenten auseinander, bereits bekannte, leicht widerlegbare Thesen werden dumpf immer wieder herausgeplärrt, nach dem Motto: Wer schreit, hat Recht.
Genauso ist es hier doch auch: Ich werde hier beschuldigt, in meiner täglichen Arbeit Menschenrechte zu verletzen, die Menschenrechte, die ich verletze, wurden mir leider noch nie aufgezeigt. Man wirft sämtlichen Gerichten vor, die bestehenden Verfahrensvorschriften zu verletzen, andererseits werden das BVerfG oder auch das BVerwG sehr gern und häufig zitiert. Das sind doch eurer kruden Logik zufolge auch Firmen: Das BVerfG hat z.B. die D-U-N-S-Nummer 332619956. Auf die Idee ist wohl noch keiner gekommen, das mal zu recherchieren.
Dass die Beamtenverhältnisse des Dritten Reichs mit dessen Kapitulation erloschen sind, kann schon sein. Aber schließt das auch das Recht das nachfolgenden Staates aus, neue Beamte zu ernennen? Sicher nicht!
Wenn ich nun sage, dass es nie Amtsausweise gegeben hat, weder in der Weimarer Republik noch im Nationalsozialismus, wird das ignoriert werden.
Wenn ich noch sage, dass das BGB für die öffentliche Verwaltung nur anwendbar ist, wenn es für anwendbar erklärt wird, und nicht etwa eine Art Übergesetz für alles ist, wird darauf auch nicht eingegangen.
Sage ich außerdem, § 37 Abs. 3 VwVfG reicht nicht alleine aus, man sollte sich auch mal den Absatz 5 ansehen, interessiert das auch keinen.
Auf die Unterschrift bei Urteilen bin ich schon vorher eingegangen, seltsamerweise hast das auch keine Beachtung gefunden, warum wohl?!
Die angeführten Urteile des BVerwG sind in dem Zusammenhang auch nutzlos, weil sie sich jeweils nicht auf nicht unterschriebene Urteile, sondern auf nicht unterschriebene Rechtsmittel gegen Urteile beziehen, das erste auf eine Nichtzulassungsbeschwerde, das zweite auf eine nicht unterschriebene Klage, wobei diese sogar für zulässig erachtet wurde, auch wenn die Klageschrift selbst nicht unterzeichnet war. Als angeblicher "Beweis" ist dieser Schuss schon mal nach hinten losgegangen... Die Lektüre des Leitsatzes allein hätte schon gereicht!
Die BRD Verwaltung hat sich wenigsten an die eigene Gesetze zu halten.
Das tut sie auch in den meisten Fällen und wenn nicht, wird ihr das von den Gerichten schon gesagt.
Dieses System ist krank u. wird nicht mehr langen halten.
Och nö, diese Sau wird von eurer Truppe schon seit Jahren durchs Dorf getrieben! Einen Plan für eine neue Rechtsordnung habt ihr sicher auch schon in der Schublade.
Ihre abwertende Haltung zu ihren u. meinen Mitmenschen erinnert mich wie am Anfang schon erwähnt, den Mann mit dem Schnäuzer.
Es ist leider so, dass Menschen mit wenig Erfolg im Leben eher dazu neigen, anderen die Schuld zu geben, auf die Leistungen des verhassten Staates aber dennoch nicht verzichten wollen. Das heißt nicht, dass ich diese Menschen nicht bedauere, allerdings sollten sie nicht zu viel ihrer Lebenszeit in zweifelhaften Foren verbringen.
PS: Ich bin übrigens kein Hartz-IV Empfänger, spreche mehrere Sprachen, habe eine intakte Familie mit Kindern, zahle Steuern u. habe mehr Qualifikationen als Sie.
Schön, dass es auch Ausnahmen gibt. Auch ich spreche mehrere Sprachen, für Familie bin ich noch zu jung und ich zahle ebenso Steuern. Nebenbei: Warum zahlt ein Reichsbürger Steuern? Man wird doch wohl keinen Vertrag mit dem Finanzamt eingegangen sein? :D
Und von welchen Qualifikationen reden wir hier? Wir kennen uns nicht, also haben solche trotzigen Behauptungen wenig Aussagekraft. Ein abgeschlossenes Studium kann ich jedenfalls nachweisen...
Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn ich mal einen Reichsbürger träfe, der mal § 37 Abs. 5 VwVfG liest, der sich mit meinen Argumenten zur Unterschrift bei Urteilen auseinandersetzt und nicht immer nur Entscheidungen über nicht unterzeichnete Rechtsmittel von Prozessbeteiligten als vermeintlichen Beweise hervorkramt und der sich vor allem mal Gedanken macht, welche Menschenrechte ein Richter oder Behördenmitarbeiter verletzt, nur weil er geltendes, nicht vom BVerfG kassiertes Recht korrekt umsetzt und dabei nun mal einigen besonders uneinsichtigen Zeitgenossen etwas kräftiger auf die Füße treten muss.
Was sollen schließlich diese YouTube-Videos beweisen? Seehofer beschreibt z.B. mit seinem Satz den Einfluss der Lobbyisten, über den man sicher diskutieren kann. Schäuble verweist auf die wachsende internationale Zusammenarbeit seit dem Zweiten Weltkrieg durch zwischenstaatliche Verträge und die EU, an die viele Kompetenzen abgegeben wurden. Was Gysi mit seinem Satz über das Besatzungsstatut bezweckt, erschließt sich mir nicht. Das wurde mit den Pariser Verträgen aufgehoben. Mich wundert nur, dass Politikern ausgerechnet bei solchen Thesen geglaubt wird, obwohl sie uns doch sonst immer belügen. Warum sollten sie ausgerechnet hier die Wahrheit sagen, wenn doch alles eine große Verschwörung ist...
...was mir bei sämtlichen Anhängern dieser Verschwörungstheorie ...
Weist du überhaupt was eine Verschwörungstheorie ist? Dieser Begriff ist von CIA nach Kennedy Mord eingeführt um die Menschen die Bedenken hatten das es nur einen Schützen gegeben hat mundtot zu machen. Als Verschwörungstheorie bezeichnet man im weitesten Sinne jeden Versuch, ein Ereignis, einen Zustand oder eine Entwicklung durch eine Verschwörung (wo keine Fakten vorhanden sind) zu erklären, z.B. das es Marsmännchen gibt ;) Also könnte ich genauso behaupten dass du ein Verschwörungstheoretiker bist. Du behauptest dass BRD ein Staat ist hast aber keine Fakten.
... das BVerfG hat z.B. die D-U-N-S-Nummer 332619956. Auf die Idee ist wohl noch keiner gekommen, das mal zu recherchieren...
Richtig! Hast DU denn weiter recherchiert? Suche z.B. bei UPIK / D-U-N-S Nummer BRD, Bundestag, CDU, SPD, deine Gemeinde / Stadt in der du wohnst, Amtsgericht, Bürgermeister etc. etc. Es sind alles eingetragenen Firmen. BRD ist eine Wirtschaftsvereinigung, kann folglich kein Staat sein, keine Beamten ernennen / vereidigen, keine Gesetze erlassen usw. Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind. (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html) https://www.youtube.com/watch?v=WcabqxkFPpY
Es sei angeraten diesbezüglich die Rede von Carlo Schmid anzuhören, ca. 2 Stunden Laufzeit. (Carlo Schmid (SPD): Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat (08.09.1948) )
Übrigens: Unbeschränkte persönliche Haftung durch die Zwangsvollstreckung aller Banken, aller unternehmensbasierten Regierungen und aller anderen Unternehmen auf Grundlage der UCC-Aktenregistrierungen des One People's Public Trust. (OPPT) Alle Regierungschartas annulliert: (siehe: ERKLÄRUNG DER FAKTEN (DFECLARATION OF FACTS): UCC Doc # 2012127914 28. November 2012) Bankchartas annulliert: (siehe: TRUE BILL: WA DC UCC Doc # 2012114776 24. Oktober 2012)
Die genannte ERKLÄRUNG DER FAKTEN (DECLARATION OF FACTS), hiermit anerkannt und erneut formuliert, verbleibt unwiderlegt und steht als Absolute Wahrheit verankert in Gesetz, Handel und SEIN (BE'ing), öffentlich aufgezeichnet und registriert, universelle Rechtverordnung, und die ganze Welt kann sich hierauf berufen. Siehe https://gov.propertyinfo.com/DC-Washington/ (Anmeldung erforderlich) oder http://i-uv.com
... Warum zahlt ein Reichsbürger Steuern? Man wird doch wohl keinen Vertrag mit dem Finanzamt eingegangen sein? :D...
Du scheinst ein denkender Mensch zu sein, so benutze doch mal bitte den Inhalt deines Schädels. Wenn ein Reichsbürger, denn du anscheinend verachtest, mit seinem Auto zur "Tanke" fährt u. volltankt, bezahlt er Steuern oder nicht? Weist du eigentlich wie viele versteckte Steuern du täglich zahlst? Sektsteuer: Die Schaumweinsteuer wurde von Kaiser Wilhelm II. eingeführt inkl. Steuern von der BRD. Sekt ist also doppelt verteuert.
Nazigesetze anzuwenden ist verboten. Schau mal nach wann dass Einkommensteuergesetz womit unser Finanzamt arbeitet ausgestellt wurde. So viel Eier u. Arsch in der Hose hat kein Sachbearbeiter um ein Bescheid der auf Nazigesetzt fundiert zu unterschreiben, womit er / sie danach haftet.
... Was sollen schließlich diese YouTube-Videos beweisen?...
Sämtliche Politiker bestätigen dass wir nicht souverän sind. Nicht souverän = besetzt. Besetzt = von den Alliierten. Alliierten = USA = SHAEF u. SMAD Gesetze. Im Art. 120 GG steht folgendes: Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten... Ist es üblich das souveräne Staaten Besatzungskosten tragen? Also ganz ehrlich, wenn du keinen Zusammenhang zwischen "Geschlechtsverkehr und Schwangerschaft" siehtst, dann lass es sein.
... von welchen Qualifikationen reden wir hier?...
Entschuldigung. Du hast Recht. Wir kennen uns nicht u. es war Überheblich von mir einfach so zu behaupten dass ich mehr Qualifikationen habe.
Ich möchte mit Carl Theodor Körner (1791-1813) schliessen:
Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott!
Yes!!!
Heute bekam ich einen Brief vom Amtsgericht mit folgendem Satzlaut: Sehr geehrter Herr ????, in dem Bußgeldverfahren gegen ???? erwägt das Gericht, das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG einzustellen, da es eine Ahndung nicht für geboten hält. Die Kosten des Verfahrens soll die Staatskasse tragen.
Na also, wer sagts denn. Von wegen Staatsgerichte, OWiG ist noch gültig etc. Wenn man die Herrschaften mal in die Zwänge nimmt so fangen die an zu quietschen.
Hast DU denn weiter recherchiert?
Ja, habe ich, siehe zwei Antworten weiter oben: Nach dieser Logik sind nämlich auch sämtliche Gerichte Frankreichs Firmen, als Beispiel habe ich den Cour d’Appel de Bordeaux ausgesucht, es sind aber noch viele weitere staatliche Institutionen aus der ganzen Welt dort zu finden. Diese Nummern sagen gar nichts über die Staatlichkeit oder Privatheit irgendeiner Einrichtung aus!
Was das Urteil des BVerfG angeht: Es hat nicht einmal einen ganzen Paragrafen des BWahlG für nichtig erklärt. Außerdem hat es weder irgendeine Bundestagswahl noch irgendwelche von einem falsche zusammengesetzten Bundestag erlassene Gesetze für nichtig erklärt. Aus diesem Tenor zu folgern, sämtliche Bundestagswahlen seit 1957 seien ungültig, ist eine Folgerung, die das Urteil nicht mal ansatzweise hergibt. Oder hat irgendein Verfassungsrichter danach moniert, dass jetzt aber der Bundestag aufgelöst werden müsse?
Ja, Carlo Schmid hat gesagt, sie hätten keinen Staat zu errichten. Man sollte das aber auch im Kontext betrachten: Ohne die DDR wollte er das Dokument für den Übergang nicht Verfassung nennen, heute heißt das Grundgesetz eben aus Tradition immer noch so. Sicher wäre es schöner gewesen, man hätte die DDR-Bürger nach der Wende darüber abstimmen lassen, trotzdem ist das kein Grund, den Weiterbestand des Grundgesetzes nach 1990 anzuzweifeln.
Entschuldigung, aber Seiten wie i-uv.com, die sich mit Chemtrails beschäftigen, kann ich nicht ernstnehmen...
Ja, dann zahlst du halt widerwillig mittelbare Steuern. Ich meinte damit aber tatsächlich die Einkommensteuer und prompt kommst du mit dem EStG, das man nur deshalb nicht mehr anwenden darf, weil es von den Nazis erlassen wurde. Lies doch in dem Zusammenhang mal Art. 123 Abs. 1 GG: "Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht." Und was ist am EStG mit dem GG unvereinbar? Die Tatsache, dass dir der Staat einen Teil deines hart erarbeiteten Geldes wieder abnimmt? Die meisten Staaten der Welt kennen irgendeine Form der Einkommensteuer, wie soll sich ein Gemeinwesen sonst finanzieren? Außerdem geht das Gesetz in seinen Grundlagen bis auf 1920 zurück, und eventuelle echte Ungerechtigkeiten in diesem Gesetz wurden schon längst vom Gesetzgeber geändert bzw. von Karlsruhe kassiert. Die StVO ist übrigens auch von 1934, darf ich jetzt auch fahren, wie ich will?
Ich bleibe dabei, du pickst dir alles heraus, was dein verworrenes Weltbild bestätigt, ohne nur ein bisschen auf die Systematik der Gesetze zu achten. Du zitierst das BVerfG, was du konsequenterweise gar nicht mehr dürftest, da es ja seit 1990 kein Grundgesetz mehr gibt, daher auch kein BVerfG mehr. Dann sagst du, sämtliche Bundestagswahlen sind ungültig seit 1957, obwohl ein Passus ungültig erklärt wurde, der in dieser Form nie bei Bundestagswahlen angewandt wurde.
Alles in allem kann ich deine Theorien leider nicht ernst nehmen. In diesem Land läuft nicht alles reibungslos, das ist mir auch klar. Aber dann sollte man doch eher an die Ursachen herangehen, anstatt das ganze System abzulehnen. Ihr schreibt seit Jahren, dass System zusammenbrechen wird. Komischerweise habt ihr keine bessere Alternative. In anderen Systemen könntet ihr eure Thesen nicht so unbehelligt verbreiten...
Auch wenn es für dich aufs gleiche herauskommt: Die Herrschaften sind nicht etwa deiner lächerlichen Logik gefolgt, dass es das OWiG nicht mehr gibt, denn dann hätten sie nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen müssen, weil du ja dann mangels Rechtsgrundlage nicht ordnungswidrig gehandelt hättest.
Stattdessen haben sie das Verfahren aus Opportunitätsgründen eingestellt, weil sie wohl keine Lust hatten, weiterhin mit einem Haufen Scheinargumenten bombardiert zu werden. Außerdem gilt auch für das Gericht das OWiG weiterhin, sonst hätten sie den § 47 kaum noch zitieren können. Wäre ich der Richter gewesen, ich hätte das Verfahren allein aus erzieherischen Gründen durchgezogen bis zum Schluss, gern auch mit Erzwingungshaft...
Unbeschränkte persönliche Haftung durch die Zwangsvollstreckung aller Banken, aller unternehmensbasierten Regierungen und aller anderen Unternehmen auf Grundlage der UCC-Aktenregistrierungen des One People's Public Trust. (OPPT)
Übrigens ist das fast noch größerer Unsinn als der Rest. Hinter OPPT stecken die 'Freemen-on-the-land', das angelsächsische Äquivalent der deutschen 'Reichsbürger' Ein paar von denen sitzen mittlerweile in den USA hinter Gittern, da man dort nicht so lange fackelt wie hier.
Die genannte ERKLÄRUNG DER FAKTEN (DECLARATION OF FACTS), hiermit anerkannt und erneut formuliert, verbleibt unwiderlegt und steht als Absolute Wahrheit verankert in Gesetz, Handel und SEIN (BE'ing), öffentlich aufgezeichnet und registriert, universelle Rechtverordnung, und die ganze Welt kann sich hierauf berufen.
Diese 'Erklärung' wurde von niemandem außer ihren Verfassern anerkannt, und niemand kann sich darauf berufen. Das ist von vorn bis hinten Humbug.
PS: Mit dem Thema hat übrigens auch nichts zu tun, aber das ist ja normal bei gewissen Leuten.
Hallo NuPogadi, Verfahren abgeschlossen, bedeutet, daß das Bußgeldverfahren abgeschlossen ist, entweder wurde schon ein Bußgeldbescheid erlassen, gegen den Du noch Einspruch einlegen kannst. Oder aber das Verfahren wurde schon an das Gericht abgegeben und Du wirst dann einen Gerichtstermin bekommen. Ich würde Dir raten: wenn die Sache schon bei Gericht ist, einen Rechtsanwalt zu nehmen, der Dich dort vertreten kann. Als Laie ist man Gericht eher "aufgeschmissen", wenn ich das so nennen darf, weil man eben mit den Gepflogenheiten bei Gericht nicht vertraut ist.
hier abgeschlossen heist wohl, dass das jetzt an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht übergeben wurde.....weis ja nicht um was es geht.
Es geht um Bußgeld wegen falschparken. Ich habe die Sachbearbeiter darauf hingewiesen das die Briefe nach BGB § 126 u. anderweitigen Gerichtsurteile / Beschlüsse zu unterschreiben sind ansonsten sind die nach BGB § 125 nichtig. Nach einigen Briefwechsel haben die Sachbearbeiter meine "Angelegenheit" an das Amtsgericht gegeben. Der Richter hat in meiner Anwesenheit die Sitzung eröffnet ohne sich legitimieren zu können. Ich habe ihn darauf angesprochen das ich den Saal verlassen werde wenn ich nicht sicher bin in wessen Namen er gegen mich vorgeht, d.h. Privat oder als Staatsrichter. Ich wollte seinen Ausweis sehen (Tage davor im Brief wurde von mir erwähnt dass der Richter der meine Angelegenheit bearbeiter eine Kopie von der Gründungsurkunde des Staates parat hat, also auf welchen Staat er vereidigt wurde) Er konnte sich NICHT legitimieren u. ist auf mein Wunsch gar nicht eingegangen, was die Staatlichkeit betrifft. Ich habe den Saal verlassen, weil dieser Richtbarkeit wo der Richter als Privatperson (BGB § 839) ohne Legitimation gegen mich vorgeht ich mich nicht unterwerfe. Das Urteil: 10 Euro Bußgeld inkl. die Verfahrenskosten. Das Urteil war als Ausfertigung ohne Unterschrift des Richters mir zugekommen. Ich habe es bemängelt, weil eine Ausfertigung muss nach ZPO § 317 (2) beantragt werden, d.h. auf meinen Antrag u. Wunsch. Nach ZPO § 315 u. StPO § 275 hat der Richter das Urteil zu unterschreiben. Ich habe das "Original" d.h. die Urschrift mit der Unterschrift des Richters bis dato NICHT gesehen und die Ausfertigung NIE beantragt. Das alles habe ich bemängelt u. bekomme nach einigen Briefwechsel dieses Schreiben, " das Verfahren ist abgeschlossen". Urteil ist ja schon gesprochen worden. Wird die Angelegenheit nun dem Gerichtsvollzieher gegeben, weiter nach oben gereicht oder eingestellt? Vielen Dank für die Antwort / en.
Hallo adk 710. Ich kann es schon heraushören dass sie ein Robbenträger sind. Sie unterschreiben gewiss nichts eigenhändig, denn seit 1982 gibt es ja keine Staatshaftung mehr u. jeder "Beamter", "Richter" haftet persönlich für die Rechtbeugung (Verbrechen) gegen Menschen die er begangen hat. So viel Mumm hat keiner, sich für den Inhalt des Urteils zu verantworten. Von wegen man braucht keine Unterschrift.
Zu Unterschrift von Urkunden: Große Kreisstadt Borna, Standesamt. Zitat: Weiterhin informiere ich Sie, dass beglaubigte Kopien von Urkunden rechtlich nicht zulässig sind, Urkunden haben immer nur im Original Beweiskraft.
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Zitat: Die Schriftform erfordert nach herrschender Meinung grundsätzlich eine eigenhändige (handschriftliche) Unterschrift.
Richter Unterschrift fehlt- Urteil nichtig wegen Sauklaue! Wegen der Sauklaue eines Richters hat das KG Berlin ein Urteil aufgehoben. Urteil ist nichtig wegen fehlender Unterschrift. KG, Beschl. v.27.11.2013 - 3 Ws (B) 535/13 Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich - rechtlichen Fehler dar, vgl. OLG Köln NStZ - RR 2011, 348, Kammergericht, Beschluss vom 16. September 2013 - (3) 161 Ss 121/13 (82/13), der nur innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO berichtigt werden kann. Zwar dürfen an die Unterschriftsleitung keine allzu großen Anforderungen gestellt werden, doch muss die Unterschrift wenigsten aus einem ausreichend gekennzeichneten individuellen Schriftzug bestehen. Sie darf nicht nur ein Namenskürzel (Paraphe) oder ein abgekürztes Handzeichen aufweisen, sondern hat charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen zu enthalten.
Der Schriftzug muss die Möglichkeit bieten, anhand einzelner erkennbarer Buchstaben die unterzeichnende Person zu identifizieren. vgl. OLG Köln und KG a.a.O.
Sind hingegen keinerlei Buchstaben erkennbar und besteht die Unterschrift lediglich aus der Verwendung bloßer geometrischer Formen oder Linien, fehlt es an dem Merkmal einer Schrift und damit an einer formgerechten Unterschrift. vgl. BayObLG VRS 105, 356
... gedruckten Namen und der Amtsbezeichnung der Richterin befindet, die das Protokoll als Tatrichterin ausweist. Denn dies kann die erforderliche Unterschriftsleistung nicht ersetzen. vgl. BGH NJW 1976, 966, 967. Damit aber liegt kein vollständiges schriftliches Urteil, sondern lediglich ein Entwurf vor, ....
Sachsen. Morgenpost vom 14.02.2014 SLB: Unterschrift vergessen - Jagd auf Pleite Banker geplatzt. Denn das OLG Dresden hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft aus formalen Gründen unanfechtbar verworfen - diese sei mangels Unterschrift nicht form und fristgerecht eingegangen.
etc. etc. etc.
Selbstverständlich haben die Richter sich zu legitimieren. Wofür besitzen die sonst den Ausweis, um sich gegenseitig zu legitimieren? Jeder Richter muss in der Lage sein sich gemäß SHAEF-Verordnung Artikel 5 Abs. 2 zu legitimieren dass er die Zulassung von der Militärregierung hat, übrigens auch jeder Notar und Rechtsanwalt. Da ich mein Amtgericht als eingetragene Firma bei D&B / UPIK mit einer D-U-N-S Nummer vorfinde, ist es mein Recht zu wissen ob gegen mich in Namen einer Firma (privat) oder in Namen eines Staats vorgegangen wird. Niemandem darf der Staatlicher Richter entzogen werden.
Ich glaube aber dass sie adk710 es nicht verstehen werden, sie sind gegen die Wahrheit u. Menschlichkeit seinerzeit geimpft worden. So was nennt man Gehirnwäsche, Amtsmissbrauch, Willkür, Menschenrechtsverletzung etc.
Ich wäre Ihnen dankbar wenn sie ihre Meinung unterlassen würden. Vielen Dank!