Gewährleistung bei ATM?
Hallo, habe mir bei einem gewerbl. Händler (Ausschlachter und Teileverkauf) eine gebrauchten Motor gekauft (600,- Quittung vorhanden).
Lt. dem Händler habe ich (leider nur mündlich) 12 Monate Gewährleistung - wobei ich in den ersten sechs Mon. evtll. Ansprüche geltend machen muss! (ich bin in derZeit)
Nach dem Einbau in einer Fachwerkstatt wurde festgestellt, dass die Ölwanne undicht (wieder Öl raus und alte Wanne dran) und der Motorblock auch nicht dicht ist.
Der Händler reagiert nicht auf meine Forderung (Widerspruch des gerichtl. Mahnverfahrens).
Besteht eine berechtigte Hoffnung die Mehrkosten (200 Euro) gerichtl. einzuklagen?
Danke
LG
3 Antworten
Hoechstens wenn du dem Haendler vorher zur Nachbesserung aufgefordert hast und er diese endgueltig abgelehnt hat.
Quittung vorhanden, Rest mündlich....sorry.....
Wenn du keine SCHRIFTLICHE Gewährleistung hast, kannst du das Ding in den Müll werfen.
Eine "Garantie" auf gebrauchte Gegenstände (aus einem abgewrackten Auto) hast du nicht. Wenn du so etwas kaufst, musst du wissen, worauf du dich einlässt.
Wenn ich etwas von einem Schrotthändler kaufe,. Ist die Beschaffenheit des Gegenstandes eben Schrott. Was soll es da für eine Garantie geben?
Ich schrieb doch gar nichts von einer Garantie sondern von der gesetzlichen Sach- und Rechtsmaengelhaftung.
Hast du meine Frage tatsaechlich nicht verstanden oder gar das, was man umgangssprachlich "Gewaehrleistung" nennt mit einer Garantie verwechselt, Herr Rechtsexperte?
Er hat bei einem Teileverwerter einen gebrauchten Motor fuer 600 Euro gekauft und kein Alteisen. Natuerlich hat der Motor dann auch zu funktionieren. Er darf zwar allgemein zu erwartende Verschleisserscheinungen aufweisen, zumindest zum Zeitpunkt der Uebergabe muss er aber funktionieren.
Eine undichte Oelwanne und ein undichter Motorblock duerften sehr wohl Sachmaengel sein, auch bei einem gebrauchten Motor.
Wenn es keine "SCHRIFTLICHE Gewährleistung" gibt, dann greift die Gesetzliche, und die ist 2 Jahre.
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?#sect_4
Ach, Herr Rechtsexperte. Seit wann muss die gesetzlich vorgeschriebene Sach- und Rechtsmaengelhaftung schriftlich vereinbart werden, um zu wirken?
Ich bitte um Aufklaerung, Herr Rechtsexperte.