Kontaktverbot mit der Freundin

3 Antworten

ich würde auf die Mutter hören. Es gibt mit Sicherheit einen Grund warum die Eltern den Umgang nicht wünschen, das kann bestimmt nicht am Alter liegen. Du kennst deinen Kumpel selber am besten und beschreibst Ihn als Paranoid, frag dich mal ob die Zwei doch so gut zusammen passen.

Wenn die Freundin nicht volljährig ist und noch bei den Eltern wohnt, muss sie sich nach deren Vorschriften richten. sie kann sich heimlich mit dem Kollegen treffen, das funktioniert bei sehr vielen Paaren, warum nicht mit dem beiden? Zur Polizei gehen würde gar nichts bringen, bei Drohungen reagiert erst mal keiner, so lange da nichts passiert, kann auch keine Polizei helfen. Das könnt ihr vergessen. Ein klärendes Gespräch würde vermutlich viel mehr bringen.

Rechtlich gesehen ist die Sache klar. Die Freundin ist 18 und damit volljährig. Sie kann und darf selbst entscheiden, wenn sie trifft oder mit wem sie eine Beziehung eingehen will.

In gewissen Wohn- und Familiensituationen kann es natürlich trotzdem zu Streit kommen. Die Freundin muß sich aber keine Vorschriften (z.B. Kontaktverbot) machen lassen.

Lacoste090814 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 00:22

Zumal ich mir da auch gar nicht wirklich so Gedanken um sie mache sondern eher um meinen Kollegen. Weil der Stiefvater scheint wohl auch nicht so von der hellsten Sorte zu sein und droht auch ganz schön herum und da muss es wirklich nicht sein, dass er irgendwann Besuch bekommt oder so. Wie kann er dieses Problem denn umgehen? Wie gesagt er hat da auch echt bange zu Polizei zu gehen. Entweder sie macht dann deswegen Schluss oder er setzt sich nochmal Flausen in den Kopf, dass er dann erst recht aus rachezügen des Stiefvaters Probleme bekommt. Und falls das auch etwas hilfreich ist, der Stiefvater lebt nicht angemeldet bei der Mutter. Er besitzt auch kein Sorge recht.

Eisfuchs0  13.05.2015, 00:32
@Lacoste090814

Wenn der Stiefvater kein Sorgerecht hat, darf er der Tochter keine Vorschriften machen (nur die Mutter).

Wenn es dem Kollegen mit seiner Freundin ernst ist sollte er sich einem möglichen Besuch durch den Stiefvater auch stellen. Es wäre dann auch sinnvoll mit dem Stiefvater zu reden, vielleicht kann man die Situation beruhigen. Es ist empfehlenswert, dieses Gespräch nicht alleine sondern mit einem Zeugen mit dem Stiefvater zu führen (Falls der Stiefvater austickt hat man Unterstützung und einen Zeugen für die Polizei). Die Kombination von zuhören, Verständnis für die Sorgen des Stiefvaters äußern, höflich bleiben aber trotzdem klar sagen, dass man die Tochter liebt und die Beziehung nicht aufgeben wird könnte helfen.

Lacoste090814 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 00:41
@Eisfuchs0

Ich danke dir. Und vor allem für das ausführliche. Damit werde ich bestimmt was bei meinem Kollegen erreichen können. Schönen Gruß da lass und noch eine angenehme Nachtruhe

Lacoste090814 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 00:14

Danke schön mal für eine schnelle Antwort. Aber ich glaube entweder habe ich einen Fehler gemacht im Text oder sie haben es leicht überlesen. Sie ist 17 und wird nächstes Jahr 18, upps mein Fehler. Hätte mich da wohl etwas besser ausdrucken müssen.

Eisfuchs0  13.05.2015, 00:24
@Lacoste090814

Ja mit 17 dann wird es etwas schwieriger (Ich habe wird 18 überlesen). Die Freundin darf grundsätzlich selber über Beziehung und Freunde entscheiden, allerdings ist die Mutter noch die Erziehungsberechtigte. Im vernünftigen Rahmen darf die Mutter noch Vorgaben machen. z.B. vorschreiben das die Tochter um 0 Uhr zuhause ist oder Schulaufgaben macht. Sie darf die Tochter nicht einsperren aber den Kontakt begrenzen (z.B. verbieten über Nacht bei dem Kollegen zu bleiben) darf die Mutter schon. In dem Fall hoffe ich, das die Tochter bald 18 wird, dann ist die Mutter keine Erziehungsberechtigte mehr.