Woran kann ich an der Voladung erkennen, ob nur Strafanzeige gestellt ist?
Beleidigung und unerlaubtes zugänglichmachen von Bildmaterial sind Antragsdelikte, habe ich gelesen und müssen per Strafantrag vom Opfer gestellt werden, sonst wird die Staatsanwaltschaft nicht weiter ermitteln, sie weisen das Opfer nach dem Ermittlungsverfahren darauf hin ... Bei Nachstellung weiß ich, dass das kein Antragsdelikt ist und ohne Strafantrag von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt werden kann. Verstehe ich das alles so richtig. Ich habe ja die Vorladung von der Polizei bekommen, dass gegen mich als Beschuldigte ermittelt wird... mich würde jetzt halt interessieren, ob das Opfer halt gleichzeitig auch Strafantrag gestellt hat.
2 Antworten
Bei einem Offizialdelikt ist ein Strafantrag nicht erforderlich. Nach einer Anzeige werden Polizei und Staatsanwaltschaft aktiv, und eine Anzeige kann im Gegensatz zu einem Strafantrag auch nicht zurückgezogen werden.
Wenn du eine Vorladung als Beschuldigter bekommen hast, dann ist Strafanzeige erfolgt.
Nachstellung ist relatives Antragsdelikt
entweder per Strafantrag oder per bes. öffentlichem Interesse
Irgendwie muß die Polizei doch von dem Vorfall erfahren haben, gleichgültig, um welche strafbare Handlung es sich handelt.
Was heißt "nur Strafantrag gestellt"? Was erwartest du denn sonst noch? Mehr gibt es nicht.
Strafantrag und Strafanzeige sind zwei verschiedene Dinge ... es gibt die Einstellung nach dem Opportsunitätsverfahren, ich wollte wissen, ob ich es richtig verstanden h