Bitte helft mir, ich habe eine Strafanzeige oder Anhörung wegen Nachstellung, Beleidigung und unerlaubtes zugänglichmachen?
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigte von der Polizei bekommen wegen Nachstellung, Beleidigung und und unerlaubtes zugänglichmachen von Bildmaterial Ich habe letztes Jahr ein Affäre gehabt und er hat letzten Jahr Schluss gemacht. Ich habe um ihn gekämpft und ihm Liebesbriefe geschrieben. Was ich nicht wusste, war ...dass er mit mehreren Profilen aus Sexseiten angemeldet war und sich dort als DOM auslebte. Der Zeitraum den er jetzt in der Anzeige angab war der 01.8.17 bis zum 19.9.17 Als ich das erfuhr, dass er sich so auslebt, habe ich seine Frau angeschrieben und seinem Bruder aber das ist schon drei Monate her ... ich schrieb ihnen, dass ich mir große Sorgen mache. Dann schrieb ich aber nie wieder. Er war so extrem unterwegs auf diesen Seiten und gab den Frauen Handynummer Name einfach alles. Mir wurden von Frauen dann Bilder geschickt, was er den Frauen auf diesen Seiten schrieb. Sie luden sogar diese Dinge auf Fb hoch öffentlich, natürlich sind diese Profile jetzt gelöscht. Ich war so wütend und schrieb ihn über Fb Messenger an und beschimpfte ihn. Das war am 26.8. dann habe ich ihn nicht mehr angeschrieben...natürlich war es falsch ihn zu beschimpfen ... ich habe weder eine Handynummer von ihm oder seine neue Adresse. Warum zeigt er mich an ... Stalking sieht anders aus , ich habe ihn seid einem Jahr nicht gesehen. Ich habe solche Angst. Ich habe jetzt einen Anwalt genommen. Habt ihr eine Meinung
6 Antworten
Einfach Ruhe bewahren - die Strafe wird wohl glimpflich ausfallen, erst recht, wenn noch keine Vorstrafen/Bewährung vorhanden sind.
Geständnis und Reue wirken sich immer strafmildernd aus.
Der Anwalt ist hoffentlich ein Fachanwalt für Strafrecht?!
Wie gesagt: Ruhig bleiben. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. :-)
LG Kessy
Ich denke nicht das der Anwalt nötig ist. Da ist nix dabei was irgendein Staatsanwalt gebrauchen könnte. Ermitteln muss die Polizei wenn eine Anzeige vorliegt.
Was möchtest du denn jetzt hier wissen und welche Hilfe erwartest du?
Du hast einen Anwalt, der wird alles regeln, so es geht.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie sich folgendem sicher strafbar gemacht haben:
§ 185 StGB - Beleidigung
Nachstellung sieht defintiv anders aus, das ist sehr komisch und die Anzeige eigentlich unnötig. Das Gericht wird entscheiden.
Sie haben sich strafbar gemacht, dass steht fest. Halten Sie sich an die Anweisungen Ihres Anwaltes und nehmen Sie keinen Kontakt mehr mit dieser Person auf.
Und als Username hast du dir gleich "Engelchen20000" ausgesucht, leider passt der nicht so ganz ;-))