Bitte helft mir, ich habe eine Strafanzeige oder Anhörung wegen Nachstellung, Beleidigung und unerlaubtes zugänglichmachen?

6 Antworten

Einfach Ruhe bewahren - die Strafe wird wohl glimpflich ausfallen, erst recht, wenn noch keine Vorstrafen/Bewährung vorhanden sind.

Geständnis und Reue wirken sich immer strafmildernd aus.

Der Anwalt ist hoffentlich ein Fachanwalt für Strafrecht?!

Wie gesagt: Ruhig bleiben. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. :-)

LG Kessy

Ich denke nicht das der Anwalt nötig ist. Da ist nix dabei was irgendein Staatsanwalt gebrauchen könnte. Ermitteln muss die Polizei wenn eine Anzeige vorliegt.

Was möchtest du denn jetzt hier wissen und welche Hilfe erwartest du?

Du hast einen Anwalt, der wird alles regeln, so es geht.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie sich folgendem sicher strafbar gemacht haben:

§ 185 StGB - Beleidigung

Nachstellung sieht defintiv anders aus, das ist sehr komisch und die Anzeige eigentlich unnötig. Das Gericht wird entscheiden.

Sie haben sich strafbar gemacht, dass steht fest. Halten Sie sich an die Anweisungen Ihres Anwaltes und nehmen Sie keinen Kontakt mehr mit dieser Person auf.

Und als Username hast du dir gleich "Engelchen20000" ausgesucht, leider passt der nicht so ganz ;-))