Bitte helft mir, ich habe eine Strafanzeige oder Anhörung wegen Nachstellung, Beleidigung und unerlaubtes zugänglichmachen?

6 Antworten

Einfach Ruhe bewahren - die Strafe wird wohl glimpflich ausfallen, erst recht, wenn noch keine Vorstrafen/Bewährung vorhanden sind.

Geständnis und Reue wirken sich immer strafmildernd aus.

Der Anwalt ist hoffentlich ein Fachanwalt für Strafrecht?!

Wie gesagt: Ruhig bleiben. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. :-)

LG Kessy

Engelchen20000 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 23:00

Dankeschön... ja er ist Stra

Ich denke nicht das der Anwalt nötig ist. Da ist nix dabei was irgendein Staatsanwalt gebrauchen könnte. Ermitteln muss die Polizei wenn eine Anzeige vorliegt.

Engelchen20000 
Beitragsersteller
 04.10.2017, 14:49

Ich war heute beim Anwalt. Er gibt drei Optionen sagte er, entweder wird das Verfahren eingestellt, 2; ich bekomme einen Strafbefehl nach Abschluss der Ermittlungen mit einer Geldstrafe an gemeinnützige Organisationen ohne Eintrag ins Strafregister oder es gibt eine Gerichtsverhandlung 

Was möchtest du denn jetzt hier wissen und welche Hilfe erwartest du?

Du hast einen Anwalt, der wird alles regeln, so es geht.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie sich folgendem sicher strafbar gemacht haben:

§ 185 StGB - Beleidigung

Nachstellung sieht defintiv anders aus, das ist sehr komisch und die Anzeige eigentlich unnötig. Das Gericht wird entscheiden.

Sie haben sich strafbar gemacht, dass steht fest. Halten Sie sich an die Anweisungen Ihres Anwaltes und nehmen Sie keinen Kontakt mehr mit dieser Person auf.

Engelchen20000 
Beitragsersteller
 03.10.2017, 09:47

Keinname852 hab dir eine Mail ges

Engelchen20000 
Beitragsersteller
 01.10.2017, 08:30

Keinname ich habe Ihnen eine Mail ges

Engelchen20000 
Beitragsersteller
 01.10.2017, 08:31
@Engelchen20000

keinname852 ich habe Ihnen eine Mail ges

keinname852  01.10.2017, 16:14
@Engelchen20000

Leider habe ich diese nicht erhalten. Versuchen Sie folgende Email-Adresse: heyn0609jh@t-online.de

Engelchen20000 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 22:36

Dankeschön... ich weiß, dass ich ihn böse beschimpft habe. Ich habe das aus Wut gesagt, ich wäre bereit mich zu entschuldigen... wissen Sie was auf mich zu kommt. Mein Anwalt wird Akteneinsicht beantragen aber ich habe solche Angst verurteilt zu werden 

keinname852  30.09.2017, 22:41
@Engelchen20000

Ich kann Sie beruhigen: Zu einer extremen Strafe wird es nicht kommen. Meiner Ansicht nach, höchstens eine Geldstrafe. Leider schützen Sie Emotionen vor Strafe nicht. Nehmen Sie nur unter keinen Umständen mehr Kontakt zu der Person auf.

Engelchen20000 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 22:45
@keinname852

Dankeschön... nein ich habe schon seid 4,5 Wochen keinen Kontakt mehr zu ihm aufgenommen. Ich habe mich so falsch verhalten

keinname852  30.09.2017, 22:48
@Engelchen20000

Gut dass Sie das einsehen. Zurückhaltung ist in diesem Fall am Besten. Ich selbst würde das als (wie so oft) sinnloses Verfahren deuten. Meiner Ansicht nach, haben Sie einen Fehler gamacht, aber wir sind alles nur Menschen und es ist normal zu fehlen. Beleidigungen vor Gericht wären schlecht und auch dauerndes Anschauen der Person wäre schlecht. Aufregung gehört in gewissem Sinne dazu, ich bin oft in Verhandlungen dabei und bekomm mit was passiert. Das sind Kleigkeiten.

Engelchen20000 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 22:58
@keinname852

Das ist lieb von Ihnen. Ich weiß, dass es falsch war. Ich hoffe, dass es nicht zu einem Verfahren kommt und eingestellt wird. Er hat seine Arbeit verloren durch seine Sexgeschichten, weil er Frauen in Hotels einlud und zum Essen und es auf Firmenkosten abrechnete, dazu ist er ein Narzisst was ich nicht wusste. Er manipulierte mich und trieb mich zu einer Abtreibung, er ist wütend auf mich, denn er beschimpfte mich oft die letzten vier Monate. Nur leider kann ich das alles nicht mehr beweisen. Für mich ist wichtig, dass ich unbeschadet daraus komme

ErsterSchnee  30.09.2017, 23:22
@Engelchen20000

Unbeschadet? Keine Chance! Die Beleidigungen sind dein geringsten Problem...

keinname852  01.10.2017, 16:13
@Engelchen20000

Naja, dass das Verfahren eingestellt wird, davon würde ich nicht ausgehen. Dass er seinen Arbeitsplatz verloren hat, das ist absolut gerechtfertigt, hat aber auf Ihr Verfahren keine Auswirkung. Keine Beweise ist ganz schlecht in dieser Situation.

augsburgchris  04.10.2017, 14:36
@Engelchen20000

Da kommt nix bei rum. Sowas wird eingestellt. Schon schlimm genug das sie der SA mit so einem Kindergarten befassen muss, da muss es nicht auch noch ein Richter.

Und als Username hast du dir gleich "Engelchen20000" ausgesucht, leider passt der nicht so ganz ;-)) 

Engelchen20000 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 23:03

Glaube mir ... ich bin ein absoluter Gefühlsmensch und sehr lieb... auch Engelchen machen Fehler, die ihnen sehr leid t

Buntfisch  30.09.2017, 23:07
@Engelchen20000

Du wirst mit der Erfahrung leben müssen, dass Rache nicht süß ist!