Verzugszinsen bei Wohnungskauf

2 Antworten

Du durftest freundlicherweise schon vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises einziehen und willst nun gegen die Verkäufer vorgehen, weil sie dir das gestattet haben, oder wie ist das zu verstehen? 600 € Verzugszinsen sind doch noch o.K. Glaube kaum, dass du die Eigentumswohnung für diesen Preis für 2,5 Monate hättest mieten können. Denke mal darüber nach.

Und weil im Vertrag steht, dass die Verpflichtungen erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übergehen, willst du nun auch noch das bezahlte Hausgeld zurück? Da fehlen mir die Worte. Du bist deinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen und man ist dir sogar noch entgegen gekommen. Aus dieser Gutmütigkeit willst du den Verkäufern jetzt noch einen Strick drehen? Schäm dich!

Messerjocke25 
Beitragsersteller
 25.11.2013, 10:57

Ich mich schämen? Ich habe bis November Miete für meine alte Wohnung gezahlt. Ich saß damals mit Makler und Verkäufer beim Notar und habe dem 01.08.2013 als Kauftermin zugestimmt, obwohl meinerseits auch ein späterer Termin ok. gewesen wäre. Alle Beteiligten haben darauf gepocht, dass die Sache schnell über die Bühne geht. Meine Eltern haben damals noch gesagt, dass die Banken bei solchen Geschichten immer lange brauchen. Aber gutgläubig wie ich bin war ich der Meinung, dass das alles schon in Ordnung wäre. Schließlich war das für Notar und Makler ja auch in Ordnung. Ich habe bei der Renovierung noch mächtig viel Schrott ( alte Küche, Gardinen, Rollos, Garderobe...) aus der Wohnung geholt, weil ich dachte, die Verkäufer sind schon etwas älter und weil die so nett waren, kann ich das wohl selbst erledigen. Das Hausgeld habe ich für August gezahlt, war aber noch nicht in der WOhnung. Der Makler hat mich seinerzeit extra gebeten, das zu tun, weil die Verkäufer mir entgegen kommen, obwohl keine Verpflichtung bestand. Und jetzt wird an meiner moralischen Integrität gezweifelt? Jaja, die Anonymität des Internets....

Messerjocke25 
Beitragsersteller
 25.11.2013, 11:05
@Messerjocke25

Mit einem realistischen zinssatz in Höhe von vlt. 1,5 % könnte ich mich jan och anfreuden, da dem Verkäufer dieser theoretisch durch die Lappen gegangen ist. Aber jeder Mensch weiß doch, dass ein Verzugszins in Höhe von 5 % die aktuelle Marktlage nicht widerspiegelt. Das ist m.E. Geldmacherei.

Zakalwe  25.11.2013, 12:29
@Messerjocke25

habe dem 01.08.2013 als Kauftermin zugestimmt

Das Hausgeld habe ich für August gezahlt, war aber noch nicht in der WOhnung.

Wann du einziehst ist eigentlich ziemlich egal, aber der Kauftermin war der 1.8., also zahlst du natürlich auch ab da das Hausgeld. Verstehe nicht, was du dagegen einzuwenden hast. Das Verschulden liegt halt nun mal auf deiner Seite, nicht beim Verkäufer. Ob es nun tatsächlich an der Bank lag, spielt für den Verkäufer keine Rolle, denn du bist sein Vertragspartner, nicht deine Bank.

Zakalwe  25.11.2013, 12:33
@Messerjocke25

Aber jeder Mensch weiß doch, dass ein Verzugszins in Höhe von 5 % die aktuelle Marktlage nicht widerspiegelt.

Tatsächlich? Na, dann schau mal, wieviel die Banken immer noch für einen Dispokredit verlangen. Was dem Verkäufer tatsächlich deswegen durch die Lappen gegangen ist - oder welche Kosten er selbst deswegen hatte - kannst du nur vermuten. Wenn 5 % vereinbart waren, dann ist das eben so, niemand hat dich zur Unterschrift gezwungen.

tja, du hast mit Verspätung gezahlt, und mündliche Vereinbarungen sind schwer zu beweisen. Insofern haben die schon ein recht, Verzugszinsen anzufordern. Allerdings könntest du den Notar wegen Fehler belangen. Ob das sich bei 600 € lohnt, sei dir überlassen.