Verzugszinsen bei Wohnungskauf
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Ich habe mir diesen Sommer eine Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag wurde als Kaufpreisfälligkeit der 01.08.2013 vereinbart. Um einen günstigen Kreditzins zu erhalten, wurde der Kredit teilweise mit dem Wohnhaus meiner Eltern beliehen, dass seit einiger Zeit abbezahlt ist. Das dazugehörige Grundstück ist Erbpacht und Eigentum der Kirche. Die Finanzierungsbank hatte insofern obligatorisch eine Stillhalterklärung der Kirche angefordert, die grundsätzlich vom Notar einzufordern ist. Der Notar war allerdings der Ansicht, dass eine Stillhalteerklärung nicht nötig sei, da die Löschungsbewilligung der im Grundbuch eigetragenen Bank meiner Eltern vorliegt. Die Bank war anderer Meinung. So kam es, dass ein Großteil des Kredits erst 2,5 Monate nach Kaufpreisfälligkeit ausgezahlt werden konnte. Ich hatte damals schon Muffe, dass mir die Verkäufer einen Strick aus der Sache drehen könnten, da diese bei Nichtzahlung direkt einen vollstreckbare Titel gegen mich in der Hand hätten. Über den zuständigen Makler konnte ich mit den Verkäufern, ein nett wirkendes älteres Ehepaar, im August allerdings vereinbaren, dass ich den Schlüssel schon vor Kaufpreiszahlung erhalte und die Wohnung Ende August beziehen kann. Die spätere Kaufpreiszahlung wäre "Kein Problem". Der endgütige Kaufpreis wurde dann am 12.10.2013 ausgezahlt. Am 22.11.2013 habe ich ein Schreiben vom Verkäufer erhalten, mit welchen dieser knapp 600 EURO Verzugszinsen von mir einfordert.
Frage: Kann ich mich in irgendeiner Form dagegen wehren? Zum einen habe ich die später Auszahlung nicht verschuldet und zum anderen haben wir eine spätere Zahlung im Vorfeld bereits (mündlich) vereinbart. Weiter habe ich bereits ab dem 01.08.2013 das Hausgeld und sonstige Kosten in voller Höhe übernommen, obwohl im Kaufvertrag folgendes vereinbart ist: Der Verkäufer wird den Besitz mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben. Mit dem Besitz gehen Nutzungen, Lasten und Gefahr auf den Käufer über [...] Der Käufer tritt mit Wirkung vom Zeitpunkt des Besitzübergangs in sämtliche Verpflichtungen der Verkäufer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und gegenüber dem Verwalter ein.
Kann ich dass gezahlte Hausgeld ggf. verrechnen?
Vielen Dank vorab.
2 Antworten
Du durftest freundlicherweise schon vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises einziehen und willst nun gegen die Verkäufer vorgehen, weil sie dir das gestattet haben, oder wie ist das zu verstehen? 600 € Verzugszinsen sind doch noch o.K. Glaube kaum, dass du die Eigentumswohnung für diesen Preis für 2,5 Monate hättest mieten können. Denke mal darüber nach.
Und weil im Vertrag steht, dass die Verpflichtungen erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übergehen, willst du nun auch noch das bezahlte Hausgeld zurück? Da fehlen mir die Worte. Du bist deinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen und man ist dir sogar noch entgegen gekommen. Aus dieser Gutmütigkeit willst du den Verkäufern jetzt noch einen Strick drehen? Schäm dich!
Mit einem realistischen zinssatz in Höhe von vlt. 1,5 % könnte ich mich jan och anfreuden, da dem Verkäufer dieser theoretisch durch die Lappen gegangen ist. Aber jeder Mensch weiß doch, dass ein Verzugszins in Höhe von 5 % die aktuelle Marktlage nicht widerspiegelt. Das ist m.E. Geldmacherei.
habe dem 01.08.2013 als Kauftermin zugestimmt
Das Hausgeld habe ich für August gezahlt, war aber noch nicht in der WOhnung.
Wann du einziehst ist eigentlich ziemlich egal, aber der Kauftermin war der 1.8., also zahlst du natürlich auch ab da das Hausgeld. Verstehe nicht, was du dagegen einzuwenden hast. Das Verschulden liegt halt nun mal auf deiner Seite, nicht beim Verkäufer. Ob es nun tatsächlich an der Bank lag, spielt für den Verkäufer keine Rolle, denn du bist sein Vertragspartner, nicht deine Bank.
Aber jeder Mensch weiß doch, dass ein Verzugszins in Höhe von 5 % die aktuelle Marktlage nicht widerspiegelt.
Tatsächlich? Na, dann schau mal, wieviel die Banken immer noch für einen Dispokredit verlangen. Was dem Verkäufer tatsächlich deswegen durch die Lappen gegangen ist - oder welche Kosten er selbst deswegen hatte - kannst du nur vermuten. Wenn 5 % vereinbart waren, dann ist das eben so, niemand hat dich zur Unterschrift gezwungen.
tja, du hast mit Verspätung gezahlt, und mündliche Vereinbarungen sind schwer zu beweisen. Insofern haben die schon ein recht, Verzugszinsen anzufordern. Allerdings könntest du den Notar wegen Fehler belangen. Ob das sich bei 600 € lohnt, sei dir überlassen.
Ich mich schämen? Ich habe bis November Miete für meine alte Wohnung gezahlt. Ich saß damals mit Makler und Verkäufer beim Notar und habe dem 01.08.2013 als Kauftermin zugestimmt, obwohl meinerseits auch ein späterer Termin ok. gewesen wäre. Alle Beteiligten haben darauf gepocht, dass die Sache schnell über die Bühne geht. Meine Eltern haben damals noch gesagt, dass die Banken bei solchen Geschichten immer lange brauchen. Aber gutgläubig wie ich bin war ich der Meinung, dass das alles schon in Ordnung wäre. Schließlich war das für Notar und Makler ja auch in Ordnung. Ich habe bei der Renovierung noch mächtig viel Schrott ( alte Küche, Gardinen, Rollos, Garderobe...) aus der Wohnung geholt, weil ich dachte, die Verkäufer sind schon etwas älter und weil die so nett waren, kann ich das wohl selbst erledigen. Das Hausgeld habe ich für August gezahlt, war aber noch nicht in der WOhnung. Der Makler hat mich seinerzeit extra gebeten, das zu tun, weil die Verkäufer mir entgegen kommen, obwohl keine Verpflichtung bestand. Und jetzt wird an meiner moralischen Integrität gezweifelt? Jaja, die Anonymität des Internets....