Grunderwerbssteuer wann?
Hallo ich hab mal eine Frage,
und zwar haben meine Lebensgefährt und ich ein Hausgekauft soweit klar.
Nach langen hin und her ist der Kaufvertrag vor etlichen Wochen beim Notar unterschrieben worden. Vorgestern kam die Rechnung das einen Vormerkung ins Grundbuch eingetragen worden ist. Und Gestern kam die Rechnung für die Grunderwerbssteuer o.O Aber wir haben noch gar keinen Bescheid vom Notar (dass die Vormerkung im Grundbuch steht) und den Kaufpreis zahlen wir erst mit diesem Bescheid vom Notar. Meine Frage also warum kommt jetzt schon die Rechnung für die Grunderwerbssteuer??? Ist das so alles richtig oder ist der Notar mal wieder sehr sehr langsam (war er schon oft, nie wieder dieser Notar -.- )
Liebe Grüße
7 Antworten
Ruf beim Notar mal an und frage nach, wann denn mit dem Bescheid zu rechnen sei!
Hallo,
Hier von "Kosten beim Hausbau"
Genau wie bei den Notargebühren fallen beim Kauf eines Grundstückes, einer Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder Eigentumswohnung weitere Kosten an, in diesem Falle die Grunderwerbsteuer für das Finanzamt. Die Kosten werden nach Grundbucheintragung vom Finanzamt in Rechnung gestellt. Dies kann also in manchen Regionen mehrere Monate dauern bis der Grundbucheintrag erfolgt ist.
Die Kosten beziehen sich auf den Kaufpreis des erworbenen Grundstückes bzw. der erworbenen Immobilie, der im Notarvertrag vereinbart wurde.
Fragt mal direkt beim Notar, wie es weiter geht! Er ist verpflichtet Auskunft zu geben.
Gruß, Emmy
Der Notar ist mit der Durchführung des Kaufvertrages durch die Vertragspartner ( Käufer und Verkäufer ) beauftragt. Dazu stellt er die notwendigen Anträge. Zuerst beantragt er bei dem zuständigen Grundbuchamt im Grundbuch des Verkäufers eine Vormerkung zur Eigentumsverschaffung in Abt. II des bestehenden Grundbuches des Kaufobjektes einzutragen. Der Verkäufer ist ja noch bis ganz zum Schluss solange als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ( z.B. alle Genehmigungen vorhanden und Kaufpreis gezahlt, erst dann schickt der Notar den Vertrag zur Eigentumsumschreibung zum Grundbuchamt ). Wenn also die Rechnung vom Grundbuchamt über die Eintragung der Vormerkung ( Eigentumsverschaffungsvormerkung für den Käufer ) an den Käufer kommt, ist diese Vormerkung eingetragen worden und Du musst diese auch bezahlen. Ansonsten geht bei dem Grundbuchamt gar nichts mehr. Spätestens wirst Du das merken, wenn das Grundbuchamt bei der Eigentumsumschreibung wieder tätig wird. Gleichzeitig schickt der Notar eine Abschrift des Kaufvertrages zum zuständigen Finanzamt und beantragt eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung ( das Du keine Steuerschulden beim Finanzamt hast !! ) . Das Finanzamt berechnet entsprechend Kaufpreis die Grunderwerbssteuer, welche der Käufer zu zahlen hat. Zahlst Du nicht oder irgendwann, bekommt der Notar die für die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt erforderliche steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nicht und kann trotz Zahlung des Kaufpreises die Unterlagen ( Kaufvertrag und alle erforderlichen Genehmigungen lt. Grundbuchordnung ) beim Grundbuchamt nicht einreichen. Übrigens bekommt der Grundbuchinhaber, also der Verkäufer, die Mitteilung über die Eintragung der Vormerkung und nicht Du ( Du hast doch die Rechnung bekommen ! ) Übrigens, nicht vorschnell über Notare urteilen, wenn man die Zusammenhänge noch nicht verstanden hat. Du hättest den Notar beim Kaufvertragsabschluss befragen müssen, er kann doch nicht wissen, was Du nicht weißt ! Also zahle schnell die Rechnung beim Grundbuchamt. Das Finanzamt will auch bedient sein, spätestens zahlen, wenn die Mitteilung des Notars über die Zahlung des Kaufpreises kommt. Wenn Du noch Fragen hast e-mail reinhardt.buhre@gmx.de
Das diese Kosten Anfallen ist uns klar. Nur tut uns die Reihenfolge extrem überraschen da wir noch nicht den gesamten Betrag bezahlt haben! Und dementsprechend auch noch keine Eigentümer seinen können wir warten ja als noch darauf das wir vom Notar bescheid bekommen das wir zahlen müssen! Weil vorher gibt die Bank das Geld nich frei. Und diesen Notar versuch ich seit 2 stunden zzu erreichen aber keine Chance!
Ich würde mit der Rechnung zum Notar gehen und den Fragen wie das zustande kommt, dass jetzt bereits diese bei Dir vorliegt. Der Notar muss dafür sorgen, dass die Fälligkeit der Rechnung erst mit Grundbucheintrag gegeben ist.