Wohungsabschlusstür verzogen, wer zahlt? Mieter?

4 Antworten

Nein, das geht zu deinen Kosten. Nur weil du die Vermutung hast das es das Verschulden des Mieters ist, befreit es dich nicht von der Pflicht den Schaden zu regulieren, es sei denn du kannst beweisen, dass es vorsätzlich oder grob fahrlässig zu dem Schaden kam. Dazu bräuchtest du jedoch ein Gutachten. Der Mieter muss sich auch nicht an deine Anleitung zum "richtigen lüften" halten.

twingi4 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 19:33

Das nach 4 Wochen Schimmel im Bad war, sollte genug Beweis sein. In meinem Mietvertrag steht unter § 16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume … „Der Mieter hat in der gesamten Mietsache für ausreichende Reinigung, Lüftung und Heizung zu sorgen …. und pfleglich zu behandeln …“ Ich habe bisher (zum Glück) noch nie schlechte Erfahrungen mit Mieter gemacht, aber es ist ja nichts neues, dass es genug Mieter gibt, die nicht pfleglich mit fremdem Eigentum umgehen. Es gehört zur Pflicht eines Mieters mit der Wohnung pfleglich umzugehen. Die Anleitung zum richtigen Lüften ist auch nicht von mir verfasst, die ist aus der „Heizungs- und Lüftungsbroschüre“ http://teamwork.jacobs-university.de/confluence/download/attachments/1778335/heatingandventilationbrochure.pdf?version=1&modificationDate=1194629543000 und wurde mir empfohlen mit dem Mietvertrag auszuhändigen, was wohl auch, wie hier in meinem Fall, notwendig ist. Vielleicht können Sie auch noch was lernen, wenn Sie sie lesen.

bwhoch2  30.12.2013, 08:50
@twingi4

Bei so einem Streitfall muss man immer das Ende sehen: Du willst eine neue Tür bezahlt haben. Der Mieter weigert sich. Du verklagst ihn und er wehrt sich. Es kommt vor Gericht und da stehst Du dann und sagst dem Richter, dass der Schimmelansatz bereits nach 4 Wochen Beweis genug wäre.

Der Richter sagt Dir darauf, dass er davon nichts versteht, aber das schon genau wissen wolle und deshalb gerne einen Gutachter dafür beauftragen würde, der allerdings schnell mal 1000 € oder mehr kosten wird. Wollen Sie unter diesen Umständen die Klage aufrecht erhalten?

Was wirst Du dann antworten. Bis es soweit ist, hast Du bereits das mehrfache was ein neues Türblatt kosten würde, verstritten. Lohnt sich das?

Ich glaube, eher nicht. Manchmal muss man als Vermeiter in einen sehr sauren Apfel beissen, es als Erfahrung und Lehrgeld verbuchen und hoffen, dass zukünftig so etwas nicht wieder auftritt.

Vielleicht ist eine furnierte Pressspantür im Vergleich zu einer Echtholztür für eine Kellerwohnung, die man selbst nicht dauernd unter Kontrolle hat, doch die bessere Wahl. Auch wenn einem im eigenen Haus die Echtholztür noch so gut gefällt.

Sie müssen gegebenenfalls beweisen dass die Tür Schaden genommen hat, weil falsch gelüftet und geheizt wird. Gegebenenfalls durch ein Gutachten. Selbst ein Gutachter wird das aber nicht gerichtsfest feststellen können. Sie können allenfalls durch Messwerte feststellen, dass Temperatur und Feuchtigkeit in der Wohnung nicht den Normen entsprechen. Das deshalb aber die Tür kaputt geht, werden sie nicht feststellen lassen können.

Selbst wenn die Tür sich verzogen hat, muss nicht erneuert werden. Denn eine neue Tür wurde sich ebenfalls verziehen. So etwas kann man mit einem geschickten Schlosser lösen, der eine entsprechende Schlosskonstruktion einbaut. Das mussten sie aber bezahlen.

eilemuc  02.01.2014, 21:45

Ein Schlosser soll eine "Schlosskonstruktion" montieren, welche verhindert, dass sich eine Massivholztür verzieht? Was soll das funktionieren und was soll das denn für eine Konstruktion sein?

Die Heiz- und Lüftkeule wird seitens Vermieter ja immer gerne rausgeholt ...

Nein, ich denke nicht, dass du den Mieter in Regress ziehen kannst, es sei denn, du kannst ganz klar (Gutachter) nachweisen, dass er die Schuld daran trägt.

Ganz ehrlich lohnt sich der Aufwand sich wegen sowas herum zu streiten ... hol einen Schreiner, lass die Tür ein bißchen abhobeln (oder mach es selbst) und gut ist

der Zusammenhang zwischen dem Verhalten des mieters und der verzogenen Tür muss im übrigen bewiesen (!) werden - nur dass die Tür bisher nicht verzogen war, ist kein Beweis ... vuielleicht hat sich auch das Haus einfach ein Stück gesetzt ...

twingi4 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 19:09

Wenn es so einfach wäre, hätte ich das schon längst selbst erledigt. Ich hatte auch schon einen Schreiner da. Die Tür ist so verzogen, dass sie oben etwa 1 cm absteht und unten press in der Türzarge ist, da ist nichts mit einfach abschleifen.

eilemuc  30.12.2013, 21:52
@twingi4

Und der Schreiner hat nicht die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen? Eine BUCHE-Massivholztür? Das sich die verzieht ist von vornhinein klar...in einem Kellerbereich mit den Temperaturschwankungen MUSS sich die verziehen...