Wohnwagenanhänger abgemeldet stehen lassen?

4 Antworten

Ein nicht zugelassenes Kfz (auch Anhänger) darf nicht auf öffentlichen Plätzen stehen!

Deine Kfz Haftpflichtversicherung geht in die kostenlose Ruheversicherung über (sofern du nicht selber kündigst). Hier die Regeln aus den AKB des GDV:

Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug

  • in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder
  • auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen.

Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.2 leistungsfrei.

Deine Privathaftpflicht reguliert einen solchen Schaden auf keinen Fall.

luxman1991 
Beitragsersteller
 22.06.2018, 10:50

Danke für die schnelle Antwort, dann wäre das schon mal geklärt.

Deine private Haftpflichtversicherung leistet dort nur für Schäden die du verursacht hast. Liegt das dann an einer defekten Gasflasche ist das Gegenstand der Versicherung (natürlich nur für Fremdschäden).

Dein eigenes Hab und Gut kann aber über eine Campingversicherung geschützt werden. Das bieten aber nur wenige Versicherer an.

Aber dafür gibt es schließlich Makler.

Normalerweise werden solche Dauercampingplätze als Verein betrieben. Da lohnt sich ein Blick in die Vereinssatzung.

Haftpflicht über deine Privathaftpflicht melden. Bei einer guten Privathaftpflicht ist dieses Beitragsfrei.

Den Wohnwagen über eine Campingversicherung unter www.Freizeit-Schwarz.de nachschauen und berechnen lassen!

falls der Hänger Feuer fängt und das Feuer auf andere Plätze übergeht, haftet da meine persönliche Haftpflicht

Und wie soll der Hänger Feuer fangen?

luxman1991 
Beitragsersteller
 22.06.2018, 13:10

Gas, Elektro verschieden Faktoren können da eine Rolle spielen.

Apolon  22.06.2018, 13:46
@luxman1991

Wenn der Schaden vom Fahrzeug ausgeht, zahlt keine Privathaftpflichtversicherung etwas.

Ansonsten zahlt der Schadensverursacher den Schaden, den wir ja bisher nicht kennen und was immer im Einzelfall geprüft werden muss.