3 Autos anmelden und versichern - geht das?

schleudermaxe  02.05.2021, 17:00

Welche %e stehen denn für den neuen zur Verfügung?

Sten93 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 17:07

Also ich weiss nur dass ich jetzt 11 Jahre unfallfrei gefahren bin (inklusive dem Einstiegsjahr damals als Fahranfänger). Steigt man denn mit dem neuen 3.mit eeiner anderen SF ein?

siola55  02.05.2021, 17:09

Und seit wann hat denn dieser weitere Fahrer seinen Führerschein?

Sten93 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 17:09

Müssten jetzt glaube ich knapp über 2 Jahre sein, über 25 Jahre alt.

6 Antworten

Es gibt immer EIN Erstfahrzeug. Und alle weiteren fangen dann als Zweitfahrzeug an. Anschließend wird die Rabatt-Staffel für jeden Vertrag separat behandelt.

Also ich weiss nur dass ich jetzt 11 Jahre unfallfrei gefahren bin (inklusive dem Einstiegsjahr damals als Fahranfänger). Steigt man denn mit dem neuen 3. mit einer anderen SF ein?

Also bestenfalls wirst du in die selbe SF-Klasse gestuft mit dem Drittwagen, jedoch mit vielen, vielen Einschränkungen wie z.B. bei Kravag:

I.2.2.7 Sonder-Ersteinstufung in dieselbe SF-Klasse wie Ihr Erstfahrzeug
Beginnt Ihr Vertrag für
- einen Pkw, - ein Camping-Kfz, - ein Kraftrad oder - ein Leichtkraftrad ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6 und haben Sie bereits ein anderes Fahrzeug (Erstfahrzeug) versichert, gilt:
Der Vertrag wird in dieselbe SF-Klasse wie das Erstfahrzeug eingestuft, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bei dem Erstfahrzeug handelt es sich um einen Pkw, ein Camping-Kfz, ein Kraftrad oder ein Leichtkraftrad.
- Das Erstfahrzeug ist bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG oder Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft versichert.
- Das Erstfahrzeug ist mindestens in die SF-Klasse 9 eingestuft.
- Das hinzukommende Fahrzeug ist auf Sie als natürliche Person zugelassen.
- Das hinzukommende Fahrzeug wird ausschließlich von Ihnen gefahren. - Sie haben mindestens das 23. Lebensjahr vollendet.

Einfacher wird es für diesen weiteren Fahrer, wenn er das Auto auf sich selbst zulässt und versichert und somit bei Kravag die Führerschein-Regelung mit Einstufung SF 1/2 beansprucht:

I.2.4 Führerschein-Sonderregelung

Hat Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Camping-Kfz, Kraftrad, Leichtkraftrad oder einen Lkw bis 3,5 tzulässige Gesamtmasse im Werk-/Privatverkehr in der SF-Klasse 0 begonnen, gilt: Wir stufen den Vertrag auf Ihren Antrag besser ein, sobald Sie ein Jahr im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind und folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und
- Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt worden.

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mir ist bewusst man kann einen PKW als Zweitwagen anmelden. Aber wie sieht das mit einem dritten aus? Werden da Zusatzgebühren verlangt?

Also es gibt keine blöden Fragen, sondern nur evtl. blöde oder falsche Antworten ;-)

Du kannst beliebig viele Fahrzeuge als "Zweitwagen-Regelung" versichern: die Zweitwagen-Regelung besagt nur, daß ein Erstfahrzeug zugelassen und versichert sein muß! Je nach nach Gesellschaft ist noch die vorhandene SF-Klasse beim Erstfahrzeug maßgebend für eine Sondereinstufung nach der Zweitwagen-Regelung.

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sten93 
Beitragsersteller
 02.05.2021, 17:11

Was genau ist damit gemeint, mit einer Sondereinstufung?

siola55  02.05.2021, 17:22
@Sten93

z.B. in SF 1/2 mit einem Beitragssatz von 68% in der Kfz-Haftpflichtversicherung ;-)

siola55  02.05.2021, 17:28
@Sten93

...oder eben Einstufung in dieselbe SF-Klasse wie das Erstfzg. wäre eine Sondereinstufung.

Sondereinstufung bedeutet evtl. Verlust von schadenfreien Jahren bei einer späteren Rabattübertragung auf eine andere Person! Da werden dann nur die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre anhand der Führerscheinzeit übertragen :-((

Kommt auf die Regelungen für die Zweifahrzeugeinstufung (die auch für das dritte, vierte, fünfte...etc. gelten) deines Versicherers an, was da machbar ist.

Ja, das geht. Wie die Prozente gehandhabt werden, ist von der Versicherung abhängig.
ich habe zum Beispiel Wohnmobil, drei PKW und ein Motorrad gleichzeitig zugelassen.