Jacke fängt in Bar an Kerze Feuer - Versicherungsfall?

7 Antworten

Es handelt sich hier um einen Brandschaden, den Deine Hausratversicherung regulieren kann - übrigens zum Neuwert. Allerdings musst Du den Schaden dort melden, und die beschädigte Jacke solltest Du bis zum Abschluss der Regulierung noch aufbewahren.

clueso84 
Beitragsersteller
 16.12.2017, 17:04

Hab leider keine Hausratversicherung..

Ich kenne jetzt nicht die Brandschutzverodnung auswendig, aber je nach Größe der Bar dürfte evt. gar keine offene Flamme stehen. Ebenso muss der Betreiber, wenn offene Flamme erlaubt, nach bester Möglichkeit dafür sorgen, dass ein versehentliches Anzünden nicht passieren kann, durch z.B. Glasgehäuse etc.

Von daher sehe ich je nach Größe der Bar und Gästeanzahl, Chancen auf Erstattung des Schadens durch den Betreiber.

clueso84 
Beitragsersteller
 16.12.2017, 17:03

So sehe ich das auch. Es ist eine große Bar, die immer gut besucht ist. Überall und an den unmöglichsten Stellen stehen dort Kerzen. Eine Bekannte hart sich sogar schon mal die Haare versengt, als sie sich über die Theke lehnte.

GAb / gibt es eine Garderobe, an der Du Deine Überbekleidung verwaren kannst? Dann ist es Dein Fehler, zudem weißt Du dass dort eine Kerze steht und damit die Gefahr des Entzündens besteht.

miszs  16.12.2017, 17:35

Soll der sich dann den Oberkörper frei machen und lieber die Haut versengen?

clueso84 
Beitragsersteller
 16.12.2017, 18:39
Novos  17.12.2017, 04:17
@miszs

Er schrieb nicht von eine Poloshirt, sondern von "dass meine Jacke brennt, nachdem ich mich mit dem Rücken zu ihm gedreht habe."

clueso84 
Beitragsersteller
 16.12.2017, 16:58

Es gibt dort ein paar Haken unterhalb der Theke, aber da hängen natürlich immer schon Jacken. Hab ich ein Recht dazu selbst bei seiner Versicherung nachzufragen. Bzw. muss er mir den Kontakt geben?

Novos  16.12.2017, 17:05
@clueso84

Das Recht hast Du nicht. Da musst Du ihn wegen brandstiftung anzeigen, was keinen Sinn machen wird.

DerHans  16.12.2017, 18:23
@clueso84

Du kannst seine Versicherung anschreiben, wirst aber nicht mal eine Antwort bekommen.

Du meldest den Schaden deiner Hausratversicherung, von der bekommst du auch den Neuwert ersetzt und von einer fremden Haftpflicht nur den Zeitwert.

Ob die Kerzen dort "sehr ungünstig" stehen, kann hier keiner beurteilen. Es wird gegebenenfalls schwierig dem Betreiber ein Verschulden nachzuweisen. Und wenn du das nicht kannst haftet er auch nicht und somit muss seine Haftpflicht nichts zahlen. Jedenfalls müsstest du dich da auf eine längere Auseinandersetzung gefasst machen. Die eigene Hausrat ist da viel einfacher.

Also für mich klingt das so, als müsste hier die Betriebshaftpflichtversicherung greifen. Schließlich ist dir ein Sachschaden entstanden