Zeitungspapier + Kot + Feuer-Streich strafbar?
Servus Gemeinde,
folgende Frage: Ist der altebekannte Spaß eigentlich verboten? Man kotet in eine Zeitung, legt sie jemandem vor die Tür und zündet das Ganze an. Anschließend tritt die Person, der das Haus gehört, aus Angst auf die brennende Zeitung ein und hat damit Kak4 am Schuh hängen.
Ist das irgendwie verboten?
Habe Druck.
LG DER LEON
9 Antworten
Das ist ein altbekannter Streich? Wer kotet denn bitte in eine Zeitung? Erwachsene Menschen waschen ihre Schuhe einmal und gut ist; da hat der Streichespieler mehr Arbeit mit der Vorbereitung als der Betroffene.
Offenes Feuer vor ein Haus zu legen ist sicherlich verboten. Es könnte sich ja unbeabsichtigt ausbreiten, die Zeitung kann weggeweht werden, ein Funke kann auf etwas Trockenes oder Brennbares überspringen, von daher würde ich sagen: Ja, der "Streich" ist verboten!
Strange. Wie alt war er da? Und wie alt der Betroffene? Auf dem Land würde ich das jedenfalls lassen, falls ein Funke auf trockene Pflanzen überspringt!
PS
Streich: Es gab mal einen Film mit Till Schweiger, in dem jemand aus Not, dass man seine Anwesenheit in der Wohnung bemerkt und weil die Klospülung nicht funktionierte, seine Notdurft in eine Tüte packte und aus dem Fenster warf - und damit jemanden traf. Also Hundetüte draußen liegen lassen. Ist aber auch verboten; schon bei Hundekot! ;-)
Hallo DerLeon2000,
dieser kleine Streich kann Strafrechtlich ganz gravierende Folgen haben. In Frage kommen folgende Straftatbestände:
- gem. § 185 StGB - Beleidigung, weil der Täter sein Opfer durch eine Tätlichkeit, sprich den Kot im brennenden Papier beleidigt. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
- gem. § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung, weil der Täter es billigend in Kauf nimmt, dass sich andere Person beim Löschversuch verletzt. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html
- gem. § 240 StGB - Nötigung, weil der Täter sein Opfer dazu nötigt das Papier auszutreten https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
- gem. 303 StGB - Sachbeschädigung, da billigend in Kauf genommen wird, dass durch den Brand und auch durch das notwendige Austreten des Feuers, sowohl der dein Eingangsbereich und die Bekleidung des Opfers beschädigt wird
- gem. § 306 StGB - Brandstiftung, weil wer direkt vor der Eingangstür eines Haus ein Feuer entzündet, nimmt es zumindest billigend in Kauf, dass sich der Brand nicht nur auf das Papier, sondern auch auf das Gebäude übergeht https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306.html
Insofern lautet die Antwort auf Deine Frage, ob das Strafbar ist: Ja, ist es
Schöne Grüße
TheGrow
Da schießt aber jemand auf Spatzen mit Kanonen. Die Konstruktion der ganzen Vorsatzdelikte ist schon weit hergeholt. Jeweils ohne Weiteres Eventualvorsatz auszugehen ist dann doch ein wenig zu viel. Das ist ein dummer Kinderstreich, bei dem der Täter weder möchte, das etwas passiert, noch dies für möglich hält.
Brandstiftung dürfte zudem ausscheiden, weil nicht ein taugliches Tatobjekt in Brand gesetzt wird, sondern eben die Zeitung.
Dein Hinweis ist natürlich richtig, natürlich ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass Eventualvorsatz vorlag.
Dennoch muss die Polizei in diese Richtung ermitteln, denn zwar möchte der Täter sicherlich nicht, dass hier mehr passiert, als dass das Opfer das Feuer austritt und Kot an den Fußen, aber zu prüfen währe durchaus, ob der Täter weitere Folgen, die die von mir aufgezählten zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf genommen hat.
In der Regel ist aber durchaus davon auszugehen, dass selbst einem Jugendlichen zu unterstellen ist, dass er erkennt, dass ein Feuer im Bereich einer Eingangstür durchaus auch Schaden anrichten kann.
Das lernen normalerweise schon kleine Kinder, dass der Umgang mit Feuer große Schäden anrichten kann.
Aber seien wir mal ehrlich. Erstens ist es unwahrscheinlich, dass Jemand so einen Streich anzeigt, zumindest solange nicht doch ein Schaden entstanden ist.
Und zweitens, selbst wenn eine Anzeige erfolgt, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 153 StPO einstellen, denn wie Du schon Schreibst, Jemanden zu verurteilen, der einen Streich ohne wesentliche eingetretene Folgen begangen hat, währe mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Aber vom Grundsatz her, war seine Frage ob die beschriebene Handlung strafbar ist, zumindest nicht zu verneinen, da der bedingte Vorsatz oder auch Eventualvorsatz genannt in vielen Fällen vorliegt
Trotzdem danke für den Hinweis. Gibt einen Daumen hoch von mir dafür
Ich würde es nicht machen, stell dir vor es macht keiner auf und du läufst weg und dann fängt z.b ein Busch an zu brennen. Unangenehm wird es bestimmt wenn sie dich erwischen, theoretisch könnte diese Person dich anzeigen, ich denke strafbar is das schon.
Evtl. Versucht Brandstiftung oder Brandstiftung und Sachbeschädigung falls dabei was beschädigt wird. Und fahrlässige Körperverletzung wenn Verbrennung entstehen
Und fahrlässige Körperverletzung wenn Verbrennung entstehen
Meines Erachtens nach liegt nicht nur eine fahrlässige Körperverletzung, sondern eine gefährliche Körperverletzung, da der Täter es billigend in Kauf nimmt, dass sich das Opfer beim Versuch das Feuer auszutreten verletzt. Das brennende Papier ist hier meines Erachtens nach als gefährliches Werkzeug anzusehen, denn das Verletzungsrisiko ist erheblich höher als bei einem einfachen körperlichen Angriff
Ok dann doch lieber ins Klo setzen die ollen Häufchen.
Leider gibt es in deutschland so ziehmlich für alles ein gesetz bzw. verbot. solch ein spaß... (Kenn ich ;;;))) ) Naja aber jetztz zur rechtlichen lage ....
Leider ist das auch keine einfache Bagatelle, sondern mehrere handfeste Straftaten !!!
Zuerst ist wohl die geziehlte Brandstiftung. Danach kommt die Sachbeschädigung (Von schuh und Hose). Evt. sogar eine nötigung, das eigene Heim nicht mehr zu verlassen.
Danach wird evt. noch ein Einsatzmittel verlangt und dann wirds richtig teuer.
Das war jetzt vielleicht etwas übertrieben, aber schon das erste bzw. zweite beispiel, kann zur Strafe (rechtliche) führen. damit wärst du vorbestraft und von der finanziellen strafe möchte ich garnicht erst anfangen.
Wenn du es doch machen solltest, was ich verstehen kann ;) dann aber nur bei personen die nicht alt und noch vollkommen mobil sind.
Troztdem ist davon eindeutig abzuraten.
mfg. Froeschlein2000
Mein Opa hat schon Kotpäkchen ausgeteilt und der ist nun ca. 70!