Wohnungsübergabe, Schönheitsreparaturen an Nachmieter abtreten?
Hallo, ich habe morgen Wohnungsübergabe mit der Verwaltung und einem Nachmieter. Ich müsste hier diverse Schönheitsreparaturen ausführen, ich habe mit Einverständnis der Verwaltung jemanden gesucht der die Wohnung so nimmt wie sie ist. Ich lasse als Ausgleich, Waschmaschine, Kühlschrank und Geschirrspüler stehen. Diverserses Arbeitsmaterial zum Malern ebenso. Die Mitarbeiterin von der Verwaltung meinte nur ich müsste da nix aufsetzen, ich könnte höchstens, wenn ich was stehen lasse. Auf was muss ich da bei der Übergabe achten, das nicht doch im nachhinein Forderungen kommen. Ich hatte das als ich Eingezogen ebenso gemacht. Im Protokoll steht unter Bemerkungen nur der Satz, der Mieter übernimmt die Wohnung wie besehen....wär ich damit ausm Schneider?
4 Antworten
ne ne, da würde ich trotzdem einen Vertrag aufsetzen wo genau diese Punkte schriftlich geklärt werden. Nicht, dass der EINER von denen (Nachmieter/Vermieter) hinterher mit Ansprüchen kommt.
Ohne die schriftliche Zustimmuing des Vermieters kann hier NICHTS übertragen werden. Der Vormieter bleibt auch in der Pflicht, wenn der Nachmieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Auch wenn die Verwaltung meint man müsse nichts aufsetzen, würde ich es trotzdem machen.
Ich würde in einem Protokoll schreiben:
Die Verwaltung ist damit einverstanden dass die Wohnung vom Mieter an den Nachmieter nicht renoviert übergeben wird und es werden keine Ansprüche zu Schönheitsreparaturen gestellt.
Der Nachmieter erhält dafür.....
Das sollte dann die Hausverwaltung unterschreiben.
Somit dürften dann jegliche Zweifel ausgeräumt sein.
Würde auch auf jeden Fall einen kleinen Vertrag aufsetzen in dem eben genau steht das alle Beteiligten mit der Übergabe der Wohnung, so wie sie ist, einverstanden sind und dass du im Ausgleich dafür eben auch einiges in der Wohnung lässt (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) ist auf jeden Fall sicherer so und alle Beteiligten wissen Bescheid was Sache ist.