Stille Wohnungsübergabe?

5 Antworten

In welchem Zustand habt ihr die Wohnung übernommen und in welchem Zustand befindet sie sich jetzt? Bitte poste einmal den genauen Wortlaut dieser Renovierungsklausel aus deinem Mietvertrag. Es ist gut möglich, dass diese Klausel unwirksam ist.

Dass es sowas wie eine stille Übergabe geben soll ist mir neu. Eine Wohnung wird auch nicht an den Nachmieter übergeben, sondern an den Vermieter.


21blackjack 
Beitragsersteller
 03.10.2016, 10:26

Die Wohnung befindet sich in gleichem Zustand. Haben kaum gebohrt und sind generell recht reinlich. In besagtem Zimmer gar keine Bohrlöcher.

21blackjack 
Beitragsersteller
 03.10.2016, 10:22

Danke für die fixe Antwort. 

Wortlaut: die Wohnung wird dem Mieter frisch gestrichen übergeben. Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung bei Auszug frisch gestrichen zu übergeben. 

Würde bei Unterzeichnung handschriftlich eingetragen. Unter Paragraph 5 - Zustand und Übergabe der Mieträume.   

Man muss nur renovieren, wenn es erforderlich ist.

Was der Maler sagt (der hat keine Ahnung) interessiert nicht, weil er nicht Vertragspartner der Vermieterin ist.

Vielleicht kannst du den Nachmieter erreichen, dass er auch zur Übergabe kommt und man einigt sich zu dritt, z.B. dass er und der Vermieter diesen Raum so akzeptiert.

Auf jeden Fall Vereinbarungen schriftlich festhalten.

Übrigens bist Du und auch der Vermieter nicht verpflichtet eine Übergabeprotokoll zu unterschreiben, z.B. wenn da etwas, was man nicht akzeptiert.

In dem Fall sollte man ein eigenes Protokoll erstellen und von Zeugen unterschreiben lassen und Bilder machen.

Der Maler ist nicht der Vermieter.

An diesen ist die Wohnung von Euch zurück zu geben und der Vermieter bzw. der Mietvertrag entscheidet ob der Raum zu streichen ist oder nicht.

Eine "stille Übergabe" gibt es übrigens nicht.

Euch wurde die Wohnung renoviert übergeben. Bei Mietende, egal was im Vertrag steht, müßt Ihr nur renovieren wenn Bedarf dazu besteht.

So etwas gibt es nicht. Der Vermieter oder der Verwalter nimmt die Wohnung ab. Hier gibt es keine Unklarheiten.

"Ein ... zwei Dinge unterstellen" ist etwas anders als ein Doppelbett und einen deckenhohen Schrank aufzubauen. Somit könnt Ihr ggfs. die Mehrkosten für den Maler (der es sich hier recht einfach gemacht hat!) dem neuen Mieter in Rechnung stellen, denn seine "ein ... zwei Dinge" verhinderten das Streichen. Im Grunde verhindert er damit sogar eine ordentliche Abnahme, denn der Vermieter sollte einen freien Blick auf alle Wände und Böden haben.

In erster Linie würde ich jedoch auf die Kulanz des Vermieters setzen, und ihm sagen, dass ihr eher von Kartons ausgegangen seid, dass aber andererseits der Nachmieter das Schlafzimmer in dem Zustand als absolut in Ordnung und ohne Mängel empfand, sonst hätte er nicht so gehandelt.

Sieht man denn einen großen Unterschied zwischen dem Schlafzimmer und den anderen frisch gestrichenen Räumen?

Gelernt hast Du jedenfalls, dass man einen Nachmieter nicht vor Übergabe Sachen in die Wohnung bringen lassen darf.

Seit wann hat der Maler den geschuldeten Zustand bei Rückgabe zu bestimmen? Seit wann übergibt man die Wohnung den Nachmietern, nicht seinem Vermieter (Vertragspartner)? Und was bitte ist eine "stille" Übergabe?

Unterstellt, die Wohnung wäre wirksam zu streichen und gerade auch im Schlafzimmer wg. Abnutzung Schönheitsreparatur durch Neuanstrich geschuldet, muss der Maler eben den Schrank und das Bett soweit in den Raum verschieben und sorgfältig abdecken, wie er darum an die Wände und Decken käme. Unterlegen von Teflongleitern (bei Teppichboden) oder Filzstücken bzw. Teppichresten (bei Glattboden) machen dies leicht möglich.

Einen Teilanstrich um den Schrank herum muss der VM nicht hinnehmen.

G imager761

21blackjack 
Beitragsersteller
 03.10.2016, 10:39

Es tut mir leid wenn du nicht verstehst dass es Menschen gibt die sich bisher noch nicht mit diesem Thema auseinandersetzen mussten. Ich höre mir alle Seiten an und versuche mir ein Bild zu machen. Dein kompletter erster Absatz ist destruktiv und bringt keinerlei Hilfe. Der zweite Teil nur bedingt. 

imager761  03.10.2016, 20:00
@21blackjack

Was ist daran destruktiv dir den Hinweis zu geben, dass die Rückgabe an den Vermieter geschuldet ist? Das ist durchaus hilfreich wenn man bislang geneigt ist, den Aussagen eines Malers mehr Gewicht zuzumessen.