Wohnungsübergabe NACH Mietbeginn - Was sind meine Rechte?
Seit dem 1.1. bewohne ich in einer anderen Stadt eine Zweitwohnung, zumindest laut Vertrag. Der gesamte Kontakt zur Wohnung lief über einen Makler, von der Wohnungsverwaltung - wohl eine kleine Klitsche - habe ich nur eine Adresse, zu der sich im Internet aber keine Telefonnummer finden lässt. Schon vor Weihnachten habe ich den Makler per E-Mail kontaktiert und um einen Termin zur Übergabe gebeten. Eine Antwort habe ich darauf nicht bekommen. Auch mehrere Versuche, ihn anzufrufen, schlugen fehl. Ich habe nun also eine seit dem 1.1.2016 bezahlte Wohnung, die ich nicht nutzen kann.
Wenn ich gewisse Urteile richtig interpretiere, steht mir nicht nur ein fristloses Kündigungsrecht zu (geht nicht, weil ich brauche die Wohnung), sondern kann auch die Miete um die Anzahl der Tage um 100% mindern, die ich die Wohnung nicht nutzen konnte. Aber: Geht es hier um die Kalt- oder Warmmiete? Reicht es, heute noch ein Schreiben an den Verwalter mit den Gründen rauszuschicken und die Lastschrift zurückzuholen?
10 Antworten
Erst ab Übergabe der Wohnung an dich mitsamt aller Schlüssel bist du verpflichtet Miete zu zahlen. Wenn schon gezahlt, im Folgemonat für diese Zeit die Miete um 100% mindern. Für Schäden oder Auslagen jeglicher Art wegen der Verspätung der Wohnungsübergabe ist der Vermieter voll ersatzpflichtig.
Ich habe hier den Verdacht, dass du nur abgezockt wurdest. Alles war Lug und Trug. Geh zur Meldestelle mit Mietvertrag und bitte um Auskunft bezgl. Vermieteradresse.
Wenn Makler und HV identisch sind, brauchst du auf keinen Fall Provision zu zahlen. Wenn dei HV oder der V. den Makler mit der Vermittlung beauftragt haben, ist ebenso keine Provision von dir zu zahlen.
Der Makler hat möglicherweise seine Maklerprovision, falls sie von dir verlangt wurde, verwirkt. Offenbar hast du die Wohnung vor MV-Abschluss nicht besichtigt. Die Herausgabe der Mietsache hat zum Mietbeginn zu erfolgen, also spätestens am 02.01.16 aber ganz bestimmt zum 04.01.2016 aufgrund des Feiertages und des Wochenendes. Du hast den Vermieter nicht aufgefordert einen Herausgabetermin zu benennen aber auch nachweislich keinen Übernahmetermin vorgeschlagen und bestätigen lassen.
Deshalb liegt hier die Schuld der missglückten Übernahme zunächst bei dir. Der Makler ist aus dem Rennen, nachdem der Mietvertrag (wann?) abgeschlossen wurde.
Die Gesamtmiete ist daher ab 1.1.16 voll zu bezahlen.
Auch wenn es mir etwas seltsam erscheint, daß man vom Vermieter bzw. dem Verwalter keine Telefonnummer hat....
Eigentlich hättest Du den Verwalter kontaktieren müssen, um einen Termin zur Wohnungsübergabe zu vereinbaren (zur Not dann eben ganz klassich per Brief).
Ersatzweise hast Du denjenigen kontaktiert, von dem Dir eine schnelle Möglichkeit zur Kontaktaufnahme möglich war. So weit, so gut.
Du kannst nun die Warmmiete um das "Einunddreißigstel" mindern, zu dem Du die Wohnung nicht bewohnen konntest.
Hast Du bereits überwiesen oder einen Dauerauftrag eingerichtet, ziehst Du dies einfach von der nächsten Miete ab. Eine Lastschrift kannst Du zurückbuchen lassen.
Setze hierüber aber den Verwalter in Kenntnis - zur Not klassisch per Brief.
Aber die Wohnung existiert doch und Du hast sie persönlich besichtigt?
Wenn Du die Miete und evtl. Kaution schon bezahlt hast und Du z. B. erst am 10.1. in die Wohnung kannst (Denk an Urlaub, den viele jetzt noch haben.), kannst Du ein Drittel der Januar-Miete bei der nächsten Mietzahlung einbehalten und zwar incl. Betriebskosten, denn natürlich kann man Dir keine Betriebskosten anlasten, wenn Du die Wohnung nicht nutzen kannst. Insofern sind dann auch die Zählerstände zum Zeitpunkt der Übergabe wichtig und nicht die vom 1.1. Pass insbesondere auf, wenn man dort elektronische Messgeräte an den Heizkörpern hat. Diese speichern 2x im Monat den Stand (Anfang und Mitte) und die Abrechnungsfirma könnte leicht in Versuchung kommen, einfach den Stand vom 1.1. zu Grunde zu legen.
Ich kenne den Verwalter nicht. Habe dort weder einen Namen bekommen, noch eine Telefonnummer, E-Mail oder sonstwas. Es steht nur der Firmenname und die Adresse im Mietvertrag. Auch eine längere Google-Recherche ergibt keine Telefonnummer. Umgekehrt ist dem Vermieter meine Nummer bekannt.
Ich werde es jetzt so machen, wie von anitari (Vielen Dank für die ausführliche Antwort!) beschrieben und eine Frist setzen. Habe Möbel bestellt, DHL will seit Tagen liefern und ich komme nicht rein in die Wohnung. Das geht ja schon gut los auf Rügen.
Kosten für Unterkunft in einer Pension und Einlagerung von Hausrat kannste dem Vermieter in Rechnung stellen. Das nur nebenbei.
... Aber nur, wenn Frist ergebnislos verstreicht.
Auch hier Danke für die Hinweise. Ich schicke heute noch ein Einschreiben mit Fristsetzung los. Es ist ja wegen des Vermieters / Verwalters auch so: Ich finde absolut KEINE Telefonnummer zu diesem Laden. Es gibt auch keinen Ansprechpartner oder sonstwas. Da im Mietvertrag aber meine Telefonnummer angegegen ist, hätte man mich jederzeit kontaktieren können. Die Wohnung liegt immerhin in einer 15.000-Einwohnerstadt - da wird in Sachen Neuvermietung wohl nicht so viel los sein. Bei meiner jetztigen Wohnung war alles viel professioneller. Da rief die Verwaltung wegen eines Termines an, man hat seinen Ansprechpartner und alles. So eine Schlamperei wie jetzt kenne ich sonst nicht.