Muss ich die komplette Wohnung beim Auszug neu streichen?
Die Sache ist so: wir ziehen nach 1. Jahr wieder aus unserer Wohnung aus, wir haben die Wohnung komplett weiß bekommen und so ist sie auch noch. Jedoch hier und da ein paar Kratzer oder abdrücke von couch etc. bei einer Wohnungsbesichtigung sagte der vermieter dem Interessenten, dass wir die Wohnung nochmal komplett streichen werden. Darauf entgegneten wir, dass das nicht der fall sein wird und wir nur Gebrauchsspuren weiß übermalen werden. Nun gibt es 1000 versch. Weißtöne und man sieht unseres weiß über kratzern etc bei GENAUEM Hinsehen leicht durch. Wie ist jetzt die Rechtslage, kann der Vermieter verlangen, dass wir ALLES nochmal komplett in Weiß streichen müssen? Danke für eure Antworten! :)
6 Antworten
Muss ich die komplette Wohnung beim Auszug neu streichen?
Man muss nur streichen, wenn es wirksame Renovierungsklauseln gibt und falls es die gibt nur dann, wenn es erforderlich ist.
Wie ist jetzt die Rechtslage, kann der Vermieter verlangen, dass wir ALLES nochmal komplett in Weiß streichen .
Dezente Farben sind auch erlaubt, eine Klausel die verlangt, das man weiß streichen muss ist unwirksam.
Setze die Klauseln zu Schönheitsreparaturen als Kommentar hier rein.
LG
johnnymcmuff
Hab ich.
Man kann nicht einfach fleckige Stellen übermalern. Sofern eine gültige Klausel für Schönheitsreparaturen vorliegt, müßt ihr die betroffenen Wände auch streichen. Die Wände nur teilweise zu streichen oder gar nur Flecken zu überpinseln reicht bei weitem nicht aus, denn das wäre alles andere als fachgerecht. Wenn der Farbton (in dem Fall weiß) kaum merklich vom orginal Ton der benachbarten Wände und Decke abweicht, ist es in Ordnung, wenn nur eine Wand gestrichen wird. Sieht man aber Möbelabdrücke, Schuhspuren u. ä. aber an allen Wänden, dann sind auch alle Wände zu streichen.
Ihr habt die Wohnung renoviert übernommen?
Und was genau steht zu Schönheitsreparaturen, explizit zur Endrenovierung, im Mietvertrag? Bitte mal wortwörtlich wiedergeben. Davon ist abhängig, ob du überhaupt einen Pinselstrich machen musst. (z. B. unwirksame Klausel)
Die Wohnung sollte in dem Zustand zurückgegeben werden, wie man sie übernommen hat. Allerdings muss sich der Vermieter normale Abnutzungsspuren gefallen lassen, die sind mit der Miete abgegolten. Und das, was du hier beschrieben hast, fällt unter normale Abnutzung.
Was steht genau zu Schönheitsrep. im Mietvertrag? Bitte im Wortlaut oder als Foto.
Wenn hier nur kleinere Nutzungsspuren da sind, gilt, dass diese mit der Miete abgegolten sind.
Es ist vereinbart, dass du nur besenrein zurück geben musst. Und das war's dann.
Jegliche Versuche Flecken u überstreichen u nbedingt lassen. Da würdest du einen Zustand herbeizuführen, den du dann tatsächlich auf deine Kosten beseitigen müsstest (Verschlimmbesserung).
Da steht nichts von Endrenovierung, wenn das die vollständige Klausel ist, musst Du nicht renovieren, sondern besenrein hinterlassen.
Hier ein Teil des Mietvertrages.
Hab ich.