Wohnungsübergabe - in welchem Zustand?
Hallo,
bei meinem Einzug lag in der Küche ein bereits gut heruntergekommener PVC-Boden. Sprich es waren Druckstellen, Luftwellen etc. vorhanden. An einer Stelle waren sogar Löcher im Boden, allerdings wurde da später die Waschmaschine raufgestellt. Nun habe ich damals bei meinem Einzug in die Wohnung zwei größere Löcher mit der Waschmaschine verursacht, die man auch gesehen hat da sie nicht versteckt lagen. Meine Vermieterin hat mich nun dazu beauftragt, einen neuen PVC Boden zu verlegen. Erst wollte sie, dass der Boden professionell verlegt wird, allerdings hätte das über 600€ Gesamt gekostet und ich habe es einfach selber gemacht (in Absprache mit ihr). Jetzt sind auf dem neuen Boden zwar keine Löcher, aber ein paar sichtbare Druckstellen und an einer Stelle ebenfalls eine Luftwelle. Wie ist hierbei die rechtliche Lage? Muss ich den Boden in einwandfreiem Zustand übergeben oder bin ich lediglich dazu verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zu übergeben, wie ich sie bekommen habe? Hätte jemand rechtliche Paragraphen dazu? Ich gehe nämlich stark davon aus, dass sie das bemängeln wird, auch wenn der Boden vorher eine Katastrophe war.
Vielen Dank und Grüße
6 Antworten
Hallo Caroelein,
hier müssen zunächst einmal die Fakten sortiert und danach bewertet werden.
Du schreibst:
bei meinem Einzug lag in der Küche ein bereits gut heruntergekommener PVC-Boden. Sprich es waren Druckstellen, Luftwellen etc. vorhanden. An einer Stelle waren sogar Löcher im Boden........
Meine Frage:
Der Zustand des Bodenbelags wurde aber nicht in einem Überprotokoll dokumentiert oder kann durch Fotos vor deinem Einzug belegt werden, oder?
Hast du die Mängel bei der Wohnungsbesichtigung bemerkt oder deine Vermieterin nach dem Einzug über die vorhandenen Schäden informiert?
Gut zu wissen:
Wenn die Vermieterin den PVC-Boden mit vermietet, ist sie auch für den zweckmäßigen Gebrauch verantwortlich!
Das heißt: Du hättest den Belag schon viel früher beanstanden können und die Vermieterin wäre zur Instandsetzung oder Erneuerung verpflichtet gewesen.
Hast du die Wohnung bereits gekündigt?
Falls nicht, wäre zu überlegen, ob du diesen Anspruch gegen die Vermieterin nicht noch geltend machen kannst.
Ein neuer Boden nutzt dir zwar nicht mehr viel. Allerdings verbessert sich dadurch deine Situation im Bezug auf Forderungen der Vermieterin ganz erheblich.
Du schreibst:
Erst wollte sie, dass der Boden professionell verlegt wird, allerdings hätte das über 600€ Gesamt gekostet
Mein Frage:
Ein fachmännisch verlegter PVC-Belag wird verklebt. Deine Zustandsbeschreibung lässt darauf schließen, dass dieser Bodenbelag nicht fachmännisch verlegt wurde.
Fraglich ist auch, wie deine Vermieterin auf einen Preis von 600,- EUR kommt.
Selbst hochwertige Qualität von etwa 20,- EUR/m² und die Verlegung durch den Profi kommen kaum auf 600,- EUR für eine übliche Küche.
Du schreibst:
Jetzt sind auf dem neuen Boden zwar keine Löcher, aber ein paar sichtbare Druckstellen und an einer Stelle ebenfalls eine Luftwelle.
Ganz ehrlich:
2 Löcher - ein paar Druckstellen, sowie eine Beule durch Lufteinschluss, sind schön erhebliche Mängel für einen gerade erst verlegten Belag.
Wie kam es dazu - und weshalb hast du den Boden gelegt, bevor du ausgezogen bist?
Wie lange hast du in der Wohnung gewohnt?
Grundsätzlich ist die die Mietsache in dem Zustand zurück zu geben, wie sie übernommen wurde.
Also könntest du auch einen beschädigten und abgenutzten Boden zurück geben.
Das Problem: Der Zustand der Wohnungsübergabe muss in einem Übernahmeprtokoll festgehalten sein.
Das Übernahmeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrags.
Ansonsten gelten die Vereinbarungen, die du im Mietvertrag unterschrieben hast.
Um dir gezielt und optimale Vorschläge machen zu können, wären die oben erwähnten Informationen hilfreich.
Für den Moment kann ich dir aber das "Mietrechtslexikon" des deutschen Mieterbundes anbieten.
Unwiksame Klauseln:
90 Prozent aller in Deutschland abgeschlossenen Mietverträge enthalten nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) unwirksame Vertragsklauseln.
Unwirksam sind insbesondere oft Vereinbarungen in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen und Renovierungen.
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.mieterbund.de/index.php?id=636
Wenn ich kann, helfe ich dir gerne weiter.
warum hast dem Vermieter nicht das Übergabeprotokoll unter die Nase gerieben? dort sollte der Zustand des Bodenbelags beschrieben sein.
ist nix geschrieben - ist der Schaden dir anzulasten, ein Belag hat korrekt zu liegen - keine Dellen, keine Blasen usw
Du hast damals den Boden beschädigt. Die Vermieterin hatte einen Anspruch darauf, dass Du für den Schaden aufkommst. Sie hatte keinen Anspruch auf einen neuen Boden ohne Zeitwert-Abschlag.
Nun hast Du Dich aber damals darauf eingelassen, einen neuen Boden zu verlegen und hast das offenbar nicht wirklich gut gemacht.
Könnte man den Boden wieder raus machen und ggf. neu verlegen, also z. B. neu verkleben oder hast Du ihn so verklebt, dass er ohne Beschädigung nicht mehr raus geht?
Da Du damals einen neuen Boden verlegt hast gewissermaßen als Schadensersatz, hat die Vermieterin natürlich einen Anspruch darauf, dass dieser ordentlich und gut verlegt ist. Als Vermieter würde ich darauf bestehen, dass der Boden sauber verlegt wird und wenn ggf. nochmal eine neuer verlegt wird.
Für die Kosten hast Du bestimmt eine Kaution hinterlegt.
oder bin ich lediglich dazu verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zu übergeben, wie ich sie bekommen habe?
Genau so ist es. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass Du die Wohnung in einem besseren Zustand abgibst, als Du sie bekommen hast.
Mit dem Verlegen des Bodenbelags warst Du etwas voreilig. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass Du einen neuen Belag verlegen lässt. Er kann bei weiteren Beschädigungen lediglich einen Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes verlangen.
Das dürften bei einem "heruntergekommenen" PVC lediglich ein paar EUR sein.
Du musst sie so verlassen wie du sie übernommen hast. Dazu zählt das Übergabeprotokoll. Wenn alles was du schreibst, dort auch vermerkt war und du Bilder gemacht hast, hätte ich an dem Boden GARNICHTS gemacht.