Wohnung in einem sehr schlechten Zustand übergeben bekommen, was für Rechte hat man?
Moin zusammen,
Gestern gab es den Übergabetermin zu meiner ersten eigenen Wohnung. Die Vormieter haben die Wohnung allerdings in einem katastrophalen Zustand abgegeben. Die Wände hatten sie wohl versucht zu streichen allerdings so schlecht, dass die gesamte Wohnung neugestichen werden muss. Löcher wurden nicht zu gemacht. Der Hygiene Zustand der Einbauküche war sehr ekelhaft. Alles verdreckt uns verfettet. Einige Fenster sind verkratzt. Vorallem an der Terrasse ist ein großes Fenster sehr zerkratzt. Es gibt einige Fliesen die gerissen sind und die Silikon Fugen an den kanten sind auch mit vielen löchern und müssten erneuert werden. Auf der Terrasse wurde ein Haufen Äste von den Hecken liegen gelassen mit einem großen Haufen Dünger. Zu guter letzt gibt es auch noch einige Stellen mit Schimmel, die definitiv entfernt werden müssen. Es kommen noch andere Sachen dazu das einige Fenster sich schwer öffnen und schließen lassen.
Ich weiß nicht ob das etwas völlig normales ist aber ich war doch über den Zustand etwas schockiert. Der hauswart war sehr unfreundlich und hat absolut nicht mit sich reden lassen.
Gibt es hier Möglichkeiten oder Rechte um hier Reparaturen bzw Ersatz dafür anzufordern? Ich meine bevor ich da einziehen kann muss ich ja einiges an Geld investieren das ein normaler Zustand erreicht wird.
Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar!
7 Antworten
Wurde gestern auch ein Protokoll gemacht?
Wenn nicht, dann mach jetzt noch ein eigenes Protokoll, hol Dir auch noch einen Zeugen oder Zeugin dazu und lass das unterschreiben. Bilder können zusätzlich hilfreich sein.
dass die gesamte Wohnung neugestichen werden muss.
Hast Du den Zustand renoviert oder unrenoviert vereinbart? Wenn Du selbst jetzt die Wände renovierst, also auch die Löcher zu machst und dann alles ordentlich streichst, kannst Du am Ende genauso verfahren, wie Dein Vormieter.
Der Hygiene Zustand der Einbauküche war sehr ekelhaft.
Da macht es schon Sinn, dass Vermieters erst noch einmal die Küche reinigen. Wenn das nicht gemacht wird, dann mach es selbst. Ich empfehle Dir dringend, einen Orangenreiniger zu verwenden. Schreib die Zeit auf, die Du gebraucht hast, um die Küche auf Vordermann zu bringen.
Verkratzte Fenster und gerissene Fliesen fotografisch dokumentieren und natürlich auch ins Protokoll schreiben. Damit kann man leben. Hier besteht keine Verpflichtung zur Schadensbeseitigung. Das ist einfach ein Zustand, wenn auch ein unschöner, mit dem man leben kann. Für gerissene Fliesen gilt das Gleiche.
Silikonfugen sind Wartungsfugen und von Zeit zu Zeit vom Vermieter zu erneuern. Wenn Du das selbst kannst und machen willst, dann mach es. Lass Dir vom Vermieter das Material oder bezahlen und schreib auch hier die Stunden auf. Wenn Du so etwas noch nie gemacht hast und trotz intensivem Studium anhand von Youtube-Anleitungen Dir das nicht zutraust, muss der Vermieter das beheben und zwar sehr schnell. Ggf. Frist zur Schadensbeseitigung setzen, wenn die Risse z. B. in der Dusche oder an der Badewanne die Gefahr ergeben, dass Wasser durch die Ritzen eindringen kann.
Die Terrasse könntest Du genauso in Ordnung bringen, wie die Küche. Also Zeit aufschreiben.
Fenster, die sich schwer öffnen lassen: Hier sollte der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Handwerker ran, der weiß, wie man sie am besten wieder leichtgängig bekommt. Wenn Ölen an den richtigen Stellen nichts nützt, muss man den Zustand so hin nehmen.
Der Hauswart hat am Ende auch gar nichts zu sagen. Der bekommt seine Aufträge von woanders her.
Wenn Du die Wohnung vertragsgemäß "unrenoviert" übernommen hast, sind Zeitaufwand und Kosten für normale Renovierung Deine Sache.
Die Reinigung der Küche, Terrasse aufräumen und was Du sonst noch aufwenden musst, um einen bewohnbaren Zustand herzustellen, muss der Vermieter nach Aufwand bezahlen. Also Belege für Material und Arbeitsstunden, wobei Du von etwa 15 € je Stunde ausgehen darfst.
Kläre das aber vorher mit dem Vermieter.
Natürlich könnte man auch verlangen, dass erst einmal eine Putzkolonne anrückt, bevor Du einziehst, aber ob man darauf warten will? Ich denke, hier ist schon Eigeninitiative gefragt.
Wenn im Mietvertrag eine renovierte Wohnung vereinbart wurde, muss diese auch fachgerecht renoviert übergeben werden!
Dafür ist dein Vermieter verantwortlich. Kann die Wohnung nicht vertragsgemäß bezogen werden, trägt dieser auch etwaige Verzugskosten.
Dazu gehört z.B. die vorübergehende Einlagerung der Möbel bei einer Spedition oder die Unterbringung in einer Ersatzwohnung oder Pension, bis die Wohnung die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Mietrecht.org – Das Portal zum MietrechtIch fürchtre, du hast einiges falsch gemacht. Wenn du jetzt die Schlüssel zur Wohnung hast, dann hast du auch die Wohnung übernommen. Hast du die Übernahme quittiert?
Vermutlich ist Mietbeginn der 01.05.2021 und die erste Kautionsrate und die Miete werden fällig.
Der Vermieer weiß vielleicht gar nicht, was dir für ein Dreckstall übergeben wurde. Der faule Hauswart hat vermutlich die Wohnung nicht akkurat vom Vormieter zurück genommen. wass ist der denn ausgezogen?
Siei sollten jeden Schaden und den Renovierungsaufwand im Übergabeprotokoll genau festhalten, zus. Fotos machen und im Protokoll auch vermerken von wem und auf wessen Kosten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Mängel und Arbeiten erledigt sein sollten.
Ohne das würde ich an Ihrer Stelle keinen Mietvertrag unterzeichnen.
Das passt jetzt nicht ganz so gut:
und im Protokoll auch vermerken von wem und auf wessen Kosten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Mängel und Arbeiten erledigt sein sollten.
Ich habe mir mal sagen lassen müssen, dass so etwas nicht in einem Übergabeprotokoll stehen sollte. Es handelt sich beim Protokoll um eine Zustandsbeschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dabei geht es nicht darum, wer was wie zu beheben hat, denn das kann sehr unterschiedlich sein.
Ohne das würde ich an Ihrer Stelle keinen Mietvertrag unterzeichnen.
Der ist aber meistens schon unterzeichnet, weil bei der Besichtigung das Ausmaß der "Zerstörung" nicht erkennbar war und Vermieters das Blaue vom Himmel versprochen haben. Was man aber auf jeden Fall schon im Mietvertag regeln sollte, ist die Frage, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird.
a) Wie sie der vorherige Mieter ohne Reinigung und Renovierung verlassen hat
b) "besenrein" - unrenoviert
c) Blitz-blank geputzt und renoviert, sodass man direkt einziehen kann.
Natürlich gibt es auch noch weitere Varianten, die auch von der individuellen Situation abhängen können.
Wenn dann Übergabe ist, wird ein Protokoll gemacht und danach wird festgestellt, wer nun was noch zu tun hat.
Und wurden all diese Mängel im Übernahmeprotokoll mit dem Vermieter oder dessen Beauftragten festgehalten?