Im Aufzug stecken geblieben - wer trägt die Kosten?
Hallo miteinander! Gestern Vormittag bin ich mit einer Freundin und ihren beiden Kindern (2 und 9) im Aufzug ihres Wohnhauses stecken geblieben. Grund war ein Riemen ihres Rucksackes, den sie zu spät nachgezogen hat und der sich in der Tür verfangen hat. Die Dame in der Leitstelle (Notruf) konnt laut ihrer Aussage den Hausmeister nicht erreichen und meinte, wenn wir die Feuerwehr rufen wenn es kein akuter Notfall ist kann es uns etwas kosten. Die Frage war, wann ist es ein Notfall (der ältere Junge wurde schon etwas panisch). Wir haben uns auf alle Fälle entschlossen, dass Feuerwehr wohl zu teuer wäre (die Dame am Funk konnte oder wollte dazu keine Auskunft geben) und warteten lieber auf den Techniker. Nach ca. 1 1/2 Std warten (hatten beide kein Handy dabei) kam dann der Techniker der Firma und stemmte innerhalb von 30 Sekunden den Aufzug auf. Jetzt möchte er uns dafür 600,- bis 800,- Euro in Rechnung stellen. Die Frage ist jetzt, ob wir diesen Betrag wirklich zahlen müssen. Klar, es war selbstverschulden mit dem Riemen, aber hätte nicht der Hausmeister erreichbar sein müssen? Oder war es eine firreführende Auskunft der Dame als sie sagte, Feuerwehr würde etwas kosten (was für uns den Eindruck machte der Techniker koste nichts - was recht naiv war). Haftpflicht haben wir leider beide nicht :(.
Danke schonmal!
15 Antworten
Der Verursacher ist der der den Aufzug zu einer Fehlsteuerung veranlasst hat. Der ist auch für Kosten zuständig.
es wird nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen
Ihr werdet wahrscheinlich zahlen müssen. Ob der Hausmeister das Problem hätte lösen können, ist auch nicht klar. Am Aufzug rummachen darf der auch nicht so ohne weiteres. Der hätte wahrscheinlich auch den Techniker geholt. Die Feuerwehr wäre sicher auch nicht billiger geworden, da wäre ein Einsatzzug gekommen.
Zuerst einmal ist das eine Frechheit der Leitstelle. Das zeugt davon, dass dies keine proffessionelle Leitstelle sein kann. Hierzu gibt es Vorschriften. Die eine nennt sich EN81-28 und behandelt unter anderem das Thema Notruf. Sobald ein Notruf bei einer 24/7/365 Leitstelle eingegangen ist sollte die Befreiung nach spätestens 30 Minuten eingeleitet worden sein. Funktioniert das nicht, aus welchen Gründen auch immer, wird die Feuerwehr geholt. Es geht hier immerhin um Menschenleben! Das mit der Rechnung ist eine andere Sache. Du als erst einmal fahrlässiger Verursacher wirst die Rechnung der Feuerwehr nicht tragen müssen, denn diese wird immer erst dem Betreiber gestellt. Was der daraus macht ist eine andere Sache. Das kann im ungünstigsten Fall bis zum Sachverständigen gehen der den Fall untersucht und ein abschließendes Urteil fällt. Aber was ganz anderes, die 1 1/2 Stunden im Aufzug sind fast schon Freiheitsberaubung. Und wenn dann das Gespräch zwischen dem Call Center Agent und der eingeschlossenen Person aufgezeichnet wurde, hat man sehr viel in der Hand um die Leitstelle anzuzeigen. Der Aufzug muss übrigens den Rucksackgurt nicht unbedingt erkennen. Die Lichtschranke, um die Tür wieder öffnen zu lassen befindet sich meist in Kniehöhe. Moderne Aufzüge verfügen über einen sogenannten Lichtvorhang, der so etwas verhindert. Ich würde mir erst mal keine Sorgen machen, das sollten sich eher die Leitstelle bzw. der Betreiber des Aufzuges.
wer die Musik bestellt muss sie auch zahlen.