Wohnungsschlüssel verliehen, habe ich ein Recht auf Rückgabe? Wenn ja, wie?

7 Antworten

Wenn es nicht anders geht, schriftlich auffordern, und auch die Kosten anmelden ! Sofortige Aushändigung des Schlüssels, jedoch spätestens binnen 7 Tagen ! Ansonsten werde das Schloss auf seine Kosten ausgetauscht !

Ricadra 
Beitragsersteller
 04.11.2008, 08:20

Was ist, wenn er sagt, er hat den Schlüssel nie erhalten?

seehasenbraut  04.11.2008, 08:24
@Ricadra

gegenfrage: warum solltes du behaupten dass er ihn hat, wenn er sagen sollte, dass er ihn nicht hat.

Ricadra 
Beitragsersteller
 04.11.2008, 08:33
@seehasenbraut

Weil in einem Gerichtssaal alles möglich sein kann. Wenn es wirklich soweit kommen sollte. Aber zur Zeit traue ich ihm leider alles zu.

Eddy21  04.11.2008, 08:43
@Ricadra

Strafantrag stellen, dann bist Du Zeugin und deine Aussage zählt !

Bloß keine Zivilrechtlichen Angelegenheiten das kostet nur Zeit und Geld ! Geh zur Polizei und zeig Ihn an !

Ricadra 
Beitragsersteller
 04.11.2008, 08:53
@Eddy21

Das heisst, ich wäre dann Zeugin meiner eigenen Schlüsselübergabe?

joachim2812  05.11.2008, 18:59
@Eddy21

Eddy21 vertritt da eine recht eigenwillige Auffassung. Die Polizei würde nur tätig, wenn ihr eine Straftat angezeigt würde. Welche soll das sein? Das rechtlose Zurückbehalten eines Schlüssels ist keine mit Strafe bedrohte Handlung i.S.d. StGB. Deshalb wird es sehr wahrscheinlich nicht zu einem Ermittlungs- bzw. einem Strafverfahren kommen, in dem Sie als Geschädigte ansonsten durchaus Zeugin - bezogen auf eine Straftat (aber welche?) - sein könnten.

also wenn du einen Zeugen hast, hast du Glück gehabt!!! ich würd es so machen, wie die anderen es schon vorgeschlagen haben, schreib ihm einen Brief, mit der Aufforderung den Schlüssel zurückzugeben (du hast irgendwie Herausgabeanspruch an Sachen die dir gehören BGB blablabla, erinner mich nicht mehr so gut an die Recht-Vorlesung) Weise deinen Freund auf jeden Fall darauf hin, dass, wenn er den Schlüssel nicht binnen 7 Tagen zurückgibt, du dich an einen Anwalt wenden wirst und die/den xxx als Zeugen für die Schlüsselübergabe nennen wirst. Und wenn er den Schlüssel nicht rausgibt, MACH DAS AUCH AUF JEDEN FALL. Ich kenne soviele Leute, die dann doch im letzten Moment bei sowas klein beigeben, weil sie den Ärger nicht haben wollen, aber damit bestätigst du so dreiste Typen ja nur noch darin, so weiterzumachen. Kosten hast du so oder so, wenn er dir den Schlüssel nicht rausrückt, da kannst du das Geld lieber dem Anwalt in die Hand drücken, als dem Schlüsseldienst. (Vll muss dein Freund sogar deine Anwaltskosten tragen, wenn du "den Fall gewinnst"???, sollte man sich mal schlau machen...)

wolfgang1956  30.11.2008, 17:56

Ich würde ihm doch meinen Zeugen nicht nennen. Da fängt er vielleicht an, den zu bedrohen. Wenn sein Gedächtnis Lücken hat, muß man die nicht früher füllen wie notwendig.

  1. Ihr Freund ist, sollte er Entleiher im Rechtssinne sein - das vermag ich anhand Ihrer Schilderung nicht zu beurteilen - verpflichtet, die geliehene Sache ... zurückzugeben (Rechtsanspruch aus § 604 BGB).

  2. Diesen Herausgabeanspruch können Sie gerichtlich durchsetzen, wenn Sie alle dafür erforderlichen Tatsachen beweisen können. Sie müssen im Streitfall also beweisen (Quittung, Zeugen), daß der Entleiher den Schlüssel besitzt. Ihre Schilderung klingt so, als könnten Sie schon nicht beweisen, dem Entleiher den Schlüssel überlassen zu haben. Wenn das zutrifft, sind Ihre prozessualen Erfolgsaussichten schlecht.

Ricadra 
Beitragsersteller
 11.11.2008, 16:51

Doch ich habe einen Zeugen, der bei der Schlüsselübergabe anwesend war.Eine Quittung oder einen ähnlichen Beweis habe ich jedoch sonst nicht. Wenn ich der Polizei glauben darf, besteht dann der Straftatbestand der Unterschlagung, wenn er den Schlüssel nicht zurück gibt. Oder liege ich da falsch?

joachim2812  15.11.2008, 13:03
@Ricadra

Die Unterschlagung ist ein Straftatbestand, der voraussetzt, daß sich der Täter die Sache (den Schlüssel) zueignen will; er muß sich eine eigentümergleiche Position verschaffen und genau das auch wollen. In der folgenden Beispielsvariante ist das nicht der Fall: Der Täter verweigert die Herausgabe als Druckmittel, etwa um seinerseits Gegenforderungen durchzusetzen.

Hast du die Wohnung alleine gemietet, dann steht nur dir ein Schlüssel zu. Natürlich kann man mal einen SChlüssel für irgendwelche Sachen abgeben, eine Rückgabe steht dir zu. Mit welchem Recht behält der Freund den Schlüssel? Ich würde mit einer Anzeige drohen. Das wird unangenehm und teuer für ihn. Du bist im Recht.

Tausch doch einfach das Schloß für Deine Wohnungstür aus damit er nicht mehr rein kann und gut ist.

Ricadra 
Beitragsersteller
 04.11.2008, 08:45

Danke, aber wenn es so einfach wäre, hätte ich meine Frage hier nicht reingestellt.

wolfgang1956  30.11.2008, 17:53
@Ricadra

Das ist so einfach wie mit Elefanten und Giraffen im Kühlschrank. Altes Schloß raus, neues Schloß rein.

Wie kommt ein Elefant in den Kühlschrank? Tür auf, Elefant rein, Tür zu.

Wie kommt eine Giraffe in den Kühlschrank? Tür auf, Elefant raus, Giraffe rein, Tür zu.