Mietwohnung - Wer zahlt Elektriker?

7 Antworten

In dem Fall hat der Vermieter recht. Der Schaden wurde von Euch verursacht, wenn ich das richtig verstanden habe.

... der Besteller, wer sonst sollte bezahlen? Und wenn ihr eine Schaden angerichtet habt, bindet einfach ein Eure private Haftpflicht und gut ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In einer mit 16 Amper abgesicherten Steckdose dürften 2000 W keine Überlastung bedeuten. Möglicherweise liegt ein Fehler in der Installation vor. Ich habe meine Wasserkocher auch an solcher Steckdose, wie auch den Toster (zugleich in Betrieb) und es komt nicht zur Überhitzung und Zerstörung der Steckdose.

Ich würde den Vermieter schriftlich (Einwurfeinschreiben) den Vermieter auffordern, binnen 5 Werktagen (datieren) den Schaden zu beheben (lassen) und dabei ankündigen, dass du bi Verzug selbst einen Elektriker beauftragen und dessen Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen wirst.

Eine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes wäre das nicht.

Gibt e eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag / Wortlaut?

Welche Geräte waren denn an dieser SD noch in Betrieb?

Eine Gastherme spielt hier keine Rolle.

Pyxis0814 
Beitragsersteller
 11.02.2020, 10:10

Hallo, danke für die Antwort!
Ich habe die Vermieterin telefonisch kontaktiert. Leider ist sie davon überzeugt nichts zu zahlen.
Meine Versicherung meinte auch das der Schaden an der Elektroinstallation vom Haus liegt, und somit unsere Vermieterin die Elektriker Kosten tragen muss.
Im Mietvertrag konnte ich keine Kleinreparaturklausel finden.
Die defekte Steckdose befindet sich in der Küche. An der Steckdose war nur der Heizstrahler angesteckt, sonst nichts. Aber auf dem selben Stromkreis war zum selben Zeitpunkt die Gastherme und die Absauganlage im Badezimmer eingeschaltet (Das Badezimmer befindet sich unmittelbar neben der Küche). Das wussten wir aber nicht das die Therme und die Absauganlage mit der Steckdose zusammen hängen! Das hat anscheinend zur Überlastung und folgenden "Brand" geführt.

albatros  11.02.2020, 11:28
@Pyxis0814
 Aber auf dem selben Stromkreis war zum selben Zeitpunkt die Gastherme

Wieso denn das? Ich wusste nicht das eine Gastherme Strom verbraucht? Ich dachte da eher an Gas, oder?

Wenn keine Kleinreparaturklausel (die hier sowieso nicht anwendbar wäre) vorhanden ist, muss grundsätzlich der Vermieter die Kosten von jeglichen Reparaturen tragen.

Also mach es wie in meiner Antwort vorgeschlagen. 

den Schaden hast selbstverursacht - Ursache Überlastung durch den Heizstrahler

der Verursacher zahlt. Warum bei funktionierender Heizung zusätzlich einen Heizstrahler??

jonamuller39  10.02.2020, 09:49

Weil der Mieter einer Wohnung grundsätzlich von funktionierender Elektrik ausgehen kann. Ein Verbrauch von 2kW entsteht auch durch übliche Geräte, Wasserkocher/Spülmaschine etc.

peterobm  10.02.2020, 09:51
@jonamuller39

Im Bad - komisch wenn da paar Verbraucher laufen; Heizstrahler - Waschmaschine - Fön, da kann das durchaus passieren

Pyxis0814 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 09:48

Danke. Altbau- eher kühle Wohnung. Fürs Duschen als zusätzliche wärme!

Wenn ich das richtig verstehe, ist der Schaden entstanden, weil Ihr das Netz überlastet habt?

In dem Fall kann der Vermieter tatsächlich nichts dafür und Ihr zahlt die Rechnung.

MrMiles  10.02.2020, 09:51

Sofern der Vermieter den Mieter schriftlich darauf hingewiesen hat das nicht zu machen. Einen Heizlüfter anzuschließen ist jetzt nichts außergewöhnliches oder fahrlässiges.