Mietwohnung - Wer zahlt Elektriker?
Hallo,
wir haben folgendes Problem. In unserer Mietwohnung ist ein Stecker abgebrannt. Wir hatten in der Steckdose einen kleinen Heizstrahler mit 2000W angeschlossen. Diese Steckdose hängt mit unserer Gastherme zusammen, was wir natürlich nicht wussten. Der Brand dürfte dadurch enstanden sein, das zu viele Geräte am Stromkreis hängen und es deswegen überlastet war. Unsere erste Maßnahme war die Abdeckung der Steckdose zu entfernen und ab isolieren weil die Steckdose auch nach Stunden eine Wärme von sich abgab.
Auf jeden Fall sollten wir einen Fachmann holen. Wir selbst trauen uns nicht den Strom abzuklemmen und die Steckdose einfach blind zu lassen. Weil ja eventuell Schäden an der Therme entstehen können, für die wir ja wieder selbst aufkommen müssen. Oder es wird in den nächsten Jahren nach dem Auszug aus der Mietwohnung die blinde Steckdose bemängelt.
Unsere Vermieterin meinte, wir müssen für den Schaden selbst aufkommen und den Elektriker bezahlen? Für Schäden in der Wohnung sei sie nicht zuständig. Wir haben bis jetzt noch keinen Elektriker geholt und wollen zuerst abklären wer die Rechnung bezahlen soll.
Schon mal vielen Dank!
7 Antworten
In dem Fall hat der Vermieter recht. Der Schaden wurde von Euch verursacht, wenn ich das richtig verstanden habe.
... der Besteller, wer sonst sollte bezahlen? Und wenn ihr eine Schaden angerichtet habt, bindet einfach ein Eure private Haftpflicht und gut ist.
In einer mit 16 Amper abgesicherten Steckdose dürften 2000 W keine Überlastung bedeuten. Möglicherweise liegt ein Fehler in der Installation vor. Ich habe meine Wasserkocher auch an solcher Steckdose, wie auch den Toster (zugleich in Betrieb) und es komt nicht zur Überhitzung und Zerstörung der Steckdose.
Ich würde den Vermieter schriftlich (Einwurfeinschreiben) den Vermieter auffordern, binnen 5 Werktagen (datieren) den Schaden zu beheben (lassen) und dabei ankündigen, dass du bi Verzug selbst einen Elektriker beauftragen und dessen Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen wirst.
Eine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes wäre das nicht.
Gibt e eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag / Wortlaut?
Welche Geräte waren denn an dieser SD noch in Betrieb?
Eine Gastherme spielt hier keine Rolle.
Aber auf dem selben Stromkreis war zum selben Zeitpunkt die Gastherme
Wieso denn das? Ich wusste nicht das eine Gastherme Strom verbraucht? Ich dachte da eher an Gas, oder?
Wenn keine Kleinreparaturklausel (die hier sowieso nicht anwendbar wäre) vorhanden ist, muss grundsätzlich der Vermieter die Kosten von jeglichen Reparaturen tragen.
Also mach es wie in meiner Antwort vorgeschlagen.
den Schaden hast selbstverursacht - Ursache Überlastung durch den Heizstrahler
der Verursacher zahlt. Warum bei funktionierender Heizung zusätzlich einen Heizstrahler??
Weil der Mieter einer Wohnung grundsätzlich von funktionierender Elektrik ausgehen kann. Ein Verbrauch von 2kW entsteht auch durch übliche Geräte, Wasserkocher/Spülmaschine etc.
Im Bad - komisch wenn da paar Verbraucher laufen; Heizstrahler - Waschmaschine - Fön, da kann das durchaus passieren
Danke. Altbau- eher kühle Wohnung. Fürs Duschen als zusätzliche wärme!
Wenn ich das richtig verstehe, ist der Schaden entstanden, weil Ihr das Netz überlastet habt?
In dem Fall kann der Vermieter tatsächlich nichts dafür und Ihr zahlt die Rechnung.
Sofern der Vermieter den Mieter schriftlich darauf hingewiesen hat das nicht zu machen. Einen Heizlüfter anzuschließen ist jetzt nichts außergewöhnliches oder fahrlässiges.
Hallo, danke für die Antwort!
Ich habe die Vermieterin telefonisch kontaktiert. Leider ist sie davon überzeugt nichts zu zahlen.
Meine Versicherung meinte auch das der Schaden an der Elektroinstallation vom Haus liegt, und somit unsere Vermieterin die Elektriker Kosten tragen muss.
Im Mietvertrag konnte ich keine Kleinreparaturklausel finden.
Die defekte Steckdose befindet sich in der Küche. An der Steckdose war nur der Heizstrahler angesteckt, sonst nichts. Aber auf dem selben Stromkreis war zum selben Zeitpunkt die Gastherme und die Absauganlage im Badezimmer eingeschaltet (Das Badezimmer befindet sich unmittelbar neben der Küche). Das wussten wir aber nicht das die Therme und die Absauganlage mit der Steckdose zusammen hängen! Das hat anscheinend zur Überlastung und folgenden "Brand" geführt.