Darf ich die Möbel meines Ex Freundes auf die Straße stellen?
Mein Ex Freund hat sich vor 3 Wochen von mir getrennt und hat noch einige Sachen in meiner Wohnung, die er, obwohl ich ihm meinen Wohnungsschlüssel gegeben habe, innerhalb von 3 Wochen nicht wie besprochen rausgeholt hat. Ich habe jetzt den Schlüssel zurück verlangt, damit er nicht mehr unangemeldet ein- und ausspaziert.
Mehrmalige Aufforderungen, gemeinsam einen Termin zur Abholung auszumachen, laufen ins Leere, seine Antwort ist meist "keine Ahnung" oder "ich melde mich".
Darf ich seine Sachen einfach vor meine Wohnung stellen? Sie gehören mir nicht und ich finde es lästig, sie täglich zu sehen und die Abholung ewig aufzuschieben.
7 Antworten
Hallo Lewca,
bei Deiner Frage muss man differenzieren.
Du bist Herrin Deiner Wohnung und musst die Möbel Deines Ex-Freundes nicht dulden. Du darfst die Möbel aus der Wohnung entfernen.
ABER Du hast auch eine Fürsorgepflicht. Dein Ex-Freund könnte Dich für Schäden an seinen Möbeln haftbar machen.
Um aus dieser Situation keine "never ending story" werden zu lassen, solltest Du Deinem Ex-Freund ein schriftliches Ultimatum stellen. Der Zeitraum sollte angemessen und umsetzbar sein. Der Zeitraum sollte mindestens 14 Tage nach Zustellung umfassen.
Sollte das Ultimatum nicht wahrgenommen werden, kannst Du danach die Möbel aus der Wohnung entfernen.
Möbel ohne Vorankündigung für unbestimmte Zeit in den Keller zu stellen, könnte dazu führen, dass die Möbel Schäden davontragen.
Alles Gute Dir....
Gruß, RayAnderson 😏
Wenn er dir die Schlüssel zurückgibt ohne seine Sachen abzuholen hat er die Frist wohl angemessen verstreichen lassen.
Letztlich hat er dann auch keinen Zugriff mehr auf deine Wohnung.
Ich hoffe er gibt dir die Schlüssel anstandslos zurück, sonst solltest du in Absprache mit deinem Vermieter ein (vorübergehendes) Ersatzschloß einbauen lassen.
Nein, Du hast zumindest eine gewisse Aufbewahrungsfrist. Wenn man sich mal an der Gesetzeslage bei Fundsachen orientiert, wäre zumindest eine 6monatige Aufbewahrung erforderlich. Wenn Du Sachen vorher "vernichtest" dahingehend, dass Du sie z. B. zur Sperrmüllabfuhr oder zur freien Abholbarkeit durch sonstige Leute freigibst, könntest Du ggf. später schadenersatzpflichtig werden.
Was Du aber machen kannst: den Ramsch in den Keller verfrachten, wo Du's nicht mehr jeden Tag mit ansehen musst.
Wenn du Kontakt zu deinem Freund hast, mündlich auffordern Frist setzen. Kümmert er sich nicht darum, kannst du, wenn es neuwertig, ist im Keller unterbringen oder auf die Müllhalde fahren. Dein Freund kann nicht beweisen das du seinen Mist entsorgt hast. Du solltest dann auch nichts zugeben sondern alles mit nicht wissen bestreiten. Das machen Anwälte auch gerne.
Setze ihm eine Frist und sag ihm, dass du alles wegwirfst, wenn er es bis dahin nicht abgeholt hat.