Ich habe während einem Ehrenamt einen fehler gemacht der mich 2500 euro kostet meine Versicherung zahlt nicht, muss ich selbst für schaden aufkommen?

8 Antworten

Für Schäden, die du zu verantworten hast, haftest natürlich grundsätzlich auch erstmal du!

Dieses Haftungsrisiko kann man teilweise zwar auf eine Haftpflichtversicherung abwälzen - deine oder eine des Vereins - aber eben nicht jedes.

Deine Versicherung zahlt nicht, weil es sich um berufliche (hier ehrenamtliche) Schlüssel handelt - ehrenamtliche Personen werden wie Arbeitnehmer angesehen.

Daher gelten hier analog die Regelungen der Arbeitnehmerhaftung des Arbeitsrechts:

Du haftest ggf. nur bei grober Fahrlässigkeit anteilig oder bei Vorsatz voll.

Du hast den Schlüssel, nach Deinen Angaben, an eine andere Person weitergegeben; diese Person bestreitet das: hier steht Aussage gegen Aussage...

Du kannst generell nur für etwas haftbar gemacht werden, was Du auch verschuldet hast; ein Verschulden ist hier nicht zu erkennen (auch nicht, wenn die Schlüsselübergabe nicht protokolliert wurde) - wenn man ein Schlüssel verliert, wäre das auch fahrlässig und würde keine Haftung nach sich ziehen.

Zusätzlich hätte die Bambinifeuerwehr selbst eine Schlüsselversicherung abschließen können - dieses muß ihr sowieso entgegengehalten werden.

Du solltest die Ansprüche abweisen - auf keinen Fall darf ein Schuldanerkenntnis oder eine Kostenübernahmeerklärung von Dir unterschrieben werden.

DerSchopenhauer  31.08.2015, 13:15

Die Schlüsselversicherung hätte der Träger im Rahmen der Mitarbeiterhaftpflicht abschließen können; bei dieser Haftpflichtversicherung sind ehrenamtliche Personen mitversichert...

Kathy03 
Beitragsersteller
 31.08.2015, 13:17

Vielen dank dann lohnt es sich eventuel doch dagegen anzugehen, denn was ich auch nicht versteh wenn uns während einem Einsatzes was passiert oder etwas kaputt geht wird das ja auch von der Gemeinde oder von einer versicherung gezahlt und eigendlich ist doch so eine Stunde rechtlich gleichzusetzen wie ein einsatz

DerSchopenhauer  31.08.2015, 13:19
@Kathy03

Natürlich ist dagegen anzugehen - eine Geltendmachung der Ansprüche laufen ins Leere - Du hast zudem den Schlüssel auch während der Dienstzeit weitergegeben - hier kann man nicht immer eine schriftliche Übergabe machen - das wäre weltfremd und spielt letztendlich auch für den Sachverhalt keine Rolle...

DerSchopenhauer  31.08.2015, 13:23
@DerSchopenhauer

Das ist der Dank für ggf. jahrelange ehrenamtliche Mitarbeit - wenn dennoch eine Versicherung des Trägers bestehen sollte gibt es auch für den Träger noch einen Selbstbehalt; ggf. hat man eine schlechte Schadenquote und möchte den Versicherer außen vor lassen - da meint man, daß man sich an Dir schadlos halten könnte...

eventuell unterstützt dich der Verein wo du das Ehrenamt machst

TreudoofeTomate  31.08.2015, 12:44

Ich hab eher den Verdacht, dass der die Kohle will.

phil0411  31.08.2015, 12:47
@TreudoofeTomate

Eben,danach sieht es mir nämlich auch aus.

newcomer  31.08.2015, 12:48
@phil0411

bei der Summe sollte Rechtsanwalt eingeschaltet werden

Kathy03 
Beitragsersteller
 31.08.2015, 13:04

Ist die freiwillige feuerwehr also träger eigendlich die gemeinde also auch träger der schule aber habe Rechnung bekommen und unser Bürgermeister sagt das müsse ich bezahlen.

newcomer  31.08.2015, 13:21
@Kathy03

normal hat die Gemeinde für alle Tätigkeiten der FFW eine Haftpflicht abgeschlossen ausser es liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Ich denke dass der Schaden somit von Versicherung bezahlt wird

Wenn die Versicherung ihn nicht übernimmt, ja.

Du behauptest, der 2. Betreuerin den Schlüssel gegeben zu haben, was diese nun bestreitet!??

Was seid IHR denn für Kameradinnen!??

Es kann sehr gut sein, dass die Gemeinde-Unfall- bzw. -Haftpflichtvers. Bei Sach- und Personenschäden Deckungsschutz bietet, bei -wie hier vorliegend- REINEN  VERMÖGENSSCHÄDEN jedoch NICHT!

Sorry, aber ich sehe dich hier sehr wohl in der Haftung, und zwar weil du selbige per Vertrag mit Unterschrift übernommen hast!  Viele der hier abgegebenen Antworten zeugen von blinder Polemik und viel Meinung - AHNUNG vom Haftungsrecht haben die Wenigsten  ;-)