Wohnungssanierung trotz Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) (zumutbar)?
Hallo,
ich habe ein größeres Problem und Streitigkeiten mit dem Vermieter wegen meiner Wohnung. Ein Großteil der Wohnung soll neu gestrichen und zum Teil neu verputzt etc. werden. (die Streitigkeiten gab es wegen bei mir vorhandener Allergien und nicht vorhandener Ausweichmöglichkeit/1-Zimmer-Wohnung)
Nun bin ich im Moment auch richtig krankgeschrieben (psychisch), voraussichtlich auf jeden Fall erstmal bis Dezember. Nun sollen die Arbeiten nächste Woche anfangen und bis zu zwei Wochen dauern. Ich weiß nicht, wo ich in der Zeit hingehen soll ? Muss ich das akzeptieren, wenn ich zu Hause und krank bin ? Auf meine Frage nach einer Ausweichwohnung hat mich die Hausverwaltung nur gefragt, ob ich niemanden hätte, zu dem ich in der Zeit gehen kann. Habe ich aber im Moment nicht. Wer weiß über die rechtliche Situation Bescheid und kann mir etwas raten ?
Morgen werde ich noch versuchen, einen Termin für eine Mieterberatung zu kriegen.
Danke im Voraus
Lina
4 Antworten
http://onlineinfodienst.de/kanzlei-rpk/text/1170.html
Vermieter muss Ausweichwohnung während Sanierung zahlen
Ist dem Mieter der Aufenthalt in der Mietwohnung während der Sanierungsarbeiten nicht zumutbar, so hat er gegen den Vermieter einen Anspruch auf ein dem Standard der Mietwohnung entsprechendes Ausweichquartier sowie Ersatz der Mehraufwendungen.
Ein Mieter hat Sanierungsarbeiten, die eine Steigerung der Wohnqualität nach sich ziehen, grundsätzlich zu dulden. Ist es dem Mieter während der Umbauarbeiten jedoch nicht zumutbar, sich in der Wohnung aufzuhalten, so hat der Vermieter für eine Ausweichunterkunft zu sorgen, die dem Standard der Mietwohnung entspricht. Ebenso hat der Vermieter anfallende Mehraufwendungen - beispielsweise Fahrtkosten - zu tragen. Das Landgericht Neuruppin begründete seine Entscheidung damit, dass ein Vermieter seine Wohnung auch dann renovieren kann, wenn der Mieter gar nicht damit einverstanden sei. Allerdings müsse der Vermieter in dem Fall, dass dem Mieter der Aufenthalt in der Wohnung aufgrund der Umbauarbeiten nicht zuzumuten sei, den Mieter in Hotels oder anderweitigen, dem Standard der Mietwohnung entsprechenden Quartieren unterbringen (Aktenzeichen: 4 S 122/00).
Nach Auffassung des Gerichts setze dies unter anderem voraus, dass das Ausweichquartier über eigene Toiletten verfüge. Sorgt der Vermieter nicht für eine dem Standard der Mietwohnung entsprechende Ausgleichswohnung, so kann der Mieter die Kosten für eine vollwertige Ausweichunterkunft vom Vermieter verlangen. In dem Fall, über den das Gericht zu entscheiden hatte, ließ der Vermieter eine vermietete Doppelhaushälfte renovieren Während der 5 Wochen andauernden Umbauarbeiten bot der Vermieter dem klagenden Mieter eine Ausgleichsunterkunft ohne eigene Toiletten an und verwies den Mieter auf die Nutzungsmöglichkeit einer Toilette auf einem dem Vermieter gehörenden nahegelegenen Reiterhof. Der Mieter klagte die Kostenerstattung für eine angemessene Ausgleichsunterkunft und den Ersatz von zusätzlichen Fahrtkosten erfolgreich vor dem Landgericht Neuruppin ein.
das gitl auch für 1 Zimmerwohnungen, in denen man noch weniger ausweichen kann ....
entscheidend ist aber, ob der Aufenthalt in der Mietwohnung während der Sanierungsarbeiten nicht zumutbar ist ....
Auf meine Frage nach einer Ausweichwohnung hat mich die Hausverwaltung nur gefragt, ob ich niemanden hätte, zu dem ich in der Zeit gehen kann. Habe ich aber im Moment nicht.
Dann weiß der Verwalter also auch, das er sehr wahrscheinlich eine Auswichwohnung stellen muss.
Aber ob der Vermieter das muss, das ist eine Einzelfallentscheidung und hängt von dem Umfang der Baumaßnahmen ab.
Meiner Meinung nach muss man Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen, da es sich um eine Einraumwohnung handelt, da hat man ja keine Ausweichmöglichkeit.
Teilen Sie den Vermieter mit, dass sie keine Möglichkeit haben woanders unterzukommen und wenn er sich dann querstellt, Mieterbund einschalten.
MfG
Johnny
Vorschlag: Such Dir ein günstiges Zimmer im bayerischen Wald. Da kann sich auch Deine Psyche erholen. Zur Zeit ist Nebensaison und viele Zimmervermieter sind froh um jeden Gast.
Vielleicht greift Dir der Vermieter finanziell unter die Arme, wenn Du 2 Wochen verreist und vielleicht kannst Du damit schon den größten Teil des Aufenthalts bezahlen.
Sorry, du erwartest allen Ernstes, dass der Vermieter die Renovierungsarbeiten verschiebt, weil du krank geschrieben bist? Du bist ja auch nicht bettlägerig krankgeschrieben und auch nicht hochgradig ansteckend. Wenn du der Meinung bist, dass dir die Arbeiten nicht zumutbar sind, dann hättest du dich rechtzeitig um eine Ausweichmöglichkeit kwümmern können, denn der VM hat sie ja offensichtlich rechtzeitig angekündigt. Wobei....wenn dann Handwerker ohne deine Anwesenheit in deiner Wohnung sind, wärst du damit wohl auch nicht einverstanden (was durchaus verständlich ist). Was schwebt dir denn eigentlich als Alternative vor? Arbeiten verschieben? Kannste vergessen, der VM kann sich nicht nach deinen Befindlichkeiten richten.