Kann mein Arzt nach Lust und Laune eine weitere Krankschreibung verweigern?
Hallo zusammen,
ich erkläre einmal meine Situation:
Ich bin Baujahr 06/1987. Seit etwa 10 Jahren plagen mich Rückenschmerzen, hauptsächlich im Lendenwirbelbereich, mal mehr, mal weniger erträglich.
Seit 01/2015 arbeite ich an einer Tankstelle (nur stehen, da 24/7 geöffnet, ab und an Ware verräumen, viel Kundenverkehr).
Seit 08/2015 bin ich arbeitsunfähig erkrankt. Die Rückenschmerzen haben sich zu chronischen Schmerzen entwickelt.
Schon vor der Anstellung an der Tankstelle wusste der Tankstellenleiter von meinen "Gebrechen". Bis vor der Anstellung habe ich mehrfach Krankengymnastik, Tabletten, Spritzen und Akupunktur verschrieben bekommen. Es hat nie etwas gebracht.
Nun ging das ganze Theater wieder von vorn los. Wieder haben alle Maßnahmen nichts gebracht. Vom Orthopäden habe ich dann eine Überweisung an eine Praxis bekommen, die auf multimodale Schmerztherapie ausgelegt ist. Diese hat mir dann einen Fragebogen geschickt, den ich schön artig ausgefüllt und mit entsprechenden MRT-Bildern ergänzt habe.
Die Folge war die Überweisung an eine Klinik, wo die Ärzte aus dieser Praxis auch praktizieren. Dort wurde ich dann zu einem Gespräch mit einer Schwester, einer Orthopädin und einer Psychologin eingeladen. An sich waren sich alle einig, dass mir diese Therapie helfen würde, ABER, da ich noch keine Reha gemacht habe, könnten sie mich nicht aufnehmen. Klar, kein Thema, also beantrage ich eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung und siehe da: Diese wurde abgelehnt. Ein Widerspruch wurde eingelegt, bisher aber nur mit einem Empfang quittiert.
Von 08/2015 bis zum 30.04.2016 bin ich nun krank geschrieben. Bei meinem letzten Besuch beim Orthopäden meinte dieser, dass es nun endgültig die letzte Krankschreibung wäre.
Im Klartext: Da ich ja nun schon im Krankengeld hänge und dieses nur erhalte, wenn ich auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse vorlegen kann, falle ich ab 01.05.2016 aus dem Krankengeld raus. Den Job habe ich zwar noch, aber ausüben kann ich ihn unter diesen Umständen einfach nicht. Kündigen bzw. einem Aufhebungsvertrag zustimmen kommt nicht in Frage, da ich dann eine Sperrzeit von drei Monaten bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Job Center bekommen. Meine Wohnung zahlt sich ja leider nicht von allein.
Nun zu meiner Frage: Kann mein Orthopäde einfach eine weitere Krankschreibung verweigern, nur weil er offenbar selbst mit seinem Latein am Ende ist ? Weil er unfähig zu sein schein, muss ich also drei Monate lang betteln gehen, damit ich meine Bude bezahlen kann ?
Das kann es ja nun wirklich nicht sein. Dass ich hier keine stichhaltigen Ratschläge bekomme, die zur Not auch vor Gericht helfen, ist mir klar, aber eine Tendenz bzw. Erfahrungswerte andere würden mir mit Sicherheit weiterhelfen.
Vielen Dank dafür, dass ihr es gelesen habt.
LG
dumdiedum0815
6 Antworten
Ich nehme mal an das dich der Orthopäde einfach nicht weiter krank schreiben kann. Es gibt auch da einfach Grenzen und es besteht die Gefahr das die Krankenkasse den Krankenstand nicht weiter anerkennt. Wenn bisher keine Diagnose gestellt werden konnte die klar und deutlich eine weitere Krankschreibung rechtfertigt, hat der Arzt gar keine andere Wahl als eine weitere Krankschreibung abzulehnen. In dem Fall musst du dich an den medizinischen Dienst der Krankenkasse wenden um weitere Schritte abzusprechen. Da du deinen Job nicht mehr ausüben kannst, kannst du dir auch eine Bescheinigung geben lassen das du krankheitsbedingt nicht mehr in dem Beruf arbeiten kannst. Somit wäre eine Kündigung gerechtfertigt. Das würde zumindest ein eventuelles Problem mit dem Arbeitsamt lösen.
Abgesehen davon dass du auch zu jedem anderen Arzt gegen kannst, kann dir der Amtsarzt und zur Not der Amtsarzt des sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadt auf jeden Fall helfen. Denn ist ja eine soziale Notsituation mit psychischer Belastung.
Gibt noch andere Ärzte... Geh einfach zu einem anderen. Wenn es umständlich ist mach es trotzdem immerhin ist das ja für die Schmerzen die du ja dann weg haben möchtest.
solang die Diagnose auf dieselbe Krankheit zurück geht, ist selbst eine andere Diagnose egal. zb. egal ob F42.1 oder F33.2
Beim Krankengeld ist ja wichtig, dass weiterhin die gleiche Diagnose auf dem Schein steht. WER das aber ausstellt, ist in dem Falle dann egal, richtig ? Oder verstehe ich diese Regelung falsch ?
Ich glaube ich würde das an deiner Stelle so meinem Hausarzt schildern, der sollte die Krankschreibung übernehmen.
Es ist egal welche Diagnose drauf steht fürs Krankengeld, solange sie auf dieselbe Erkrankung zurück geht. zb nicht einmal Depression und einmal Bein gebrochen.
Ganz ehrlich, weiß ich nicht. Ich würde möglichst bald zum Hausarzt und das weitere Vorgehen absprechen.
Ich frage nur ´mal so: Wieso sollte der Hausarzt (bei Vorlage der Unterlagen des Orthopäden) eine andere Diagnose stellen?
Anm.-1: Soweit ich weiß, gehören die ärztlichern Unterlagen (rechtlich gesehen) dem Patienten, der zumindest ein Anrecht auf Erstellung einer Fotokopie hat.
Anm.-2: Der Fragesteller könnte sich (parallel) auch vertrauensvoll an seine Krankenkasse wenden, um diese Fragen zu klären.
Du hast da was falsch verstanden ...
Der Arzt kann dich nicht mehr krank schreiben, weil er das Nicht will, sondern weil die Kasse dich aussteuert!
Die sehen dich als nicht therapierbar an und Schieben dich in die Schublade "erwerbsunfähig"
Das bringt dich dann direkt und ohne Umweg über die arge zum Sozialamt ...
Beim Krankengeld ist ja wichtig, dass weiterhin die gleiche Diagnose
auf dem Schein steht. WER das aber ausstellt, ist in dem Falle dann
egal, richtig ? Oder verstehe ich diese Regelung falsch ?