Hausverwaltung lässt Rauchwarnmelder mit Funkfunktion installieren

7 Antworten

Setz dich mit Vermieter und möglichst auch der Fachfirma an einen Tisch und sucht nach Lösungsmöglichkeiten. Wenn das nicht zum Erfolg führt musst du du entweder dagegen klagen, dir einen anderen Vermieter suchen oder in ein (Bundes-)Land ziehen wo es keine Rauchmelderpflicht gibt.

nein normalerweise blinken sie nicht. Jedes Bundesland hat eigene Regeln es gibt mitlerweile Bundesländer in denen die Pflicht sind. In folgenen Räumen sind Rauchmelder empfohlen Schlafzimmer, Flur, Kinderzimmer  ggf. Wohnzimmer. In die Küche gehören keine Rauchmelder, da diese Fehlalarm Auslösen können. Wenn rauchmelder Blinken und Halbstündlich einen kurzen Piepton abgeben sind die Baterien leer. Bei Angst vor leeren Baterien kann man diese auch vorsorglich einmal im Jahr wechseln. Bei fehlalarm ist ein kleiner knopf dran, der einfach mit hilfe eines Besenstieles gedrückt werden kann um den Alarm auszuschalten. Ansonsten dran denken Rauchmelder retten leben.

Leilalotti 
Beitragsersteller
 08.03.2015, 13:18

Kann man bei diesem Modell nicht, das sind festverbaute Batterien und wie ich schon schrieb, ist das Gerät verplombt, man darf es nicht mal zur Renovierung von der Decke nehmen und muss da herum streichen. Das Gerät blinkt nicht nur bei schwacher Batterie, sondern auch wenn eine Funktionsstörung vorliegt und dann piept es auch noch ständig. Da man selber nichts machen darf, es ist sozusagen verboten, muss man auf die Techniker der Firma warten und da habe ich schon im Internet gelesen, die lassen einen tagelang warten. 

Das empfinde ich schon als Zumutung. Ein einfacher Rauchmelder hätte es doch auch getan. Und dann werden wir auch noch zukünftig in den Nebenkostenabrechnung dauerhaft zur Kasse gebeten. 

berlina76  08.03.2015, 13:23
@Leilalotti

Ist es ein kleines Schlafzimmer? dann reicht auch der Rauchmelder im Flur davor. einfach mal mit dem Vermieter reden.

Leilalotti 
Beitragsersteller
 08.03.2015, 14:11
@berlina76

Ja, ein kleines Schlafzimmer (kleine Zweizimmerwohnung). Der Flur davor hat bereits einen Rauchmelder, den der Vermieter uns vor zwei oder drei Jahren von einem Techniker installieren ließ. Ich vermute mal, dass unsere Wohnungsbaugesellschaft Besuch von einem sehr geschäftstüchtigen Vertreter dieser Ablese- und Wartungsfirma hat und es sich einfach macht. Kostet der Wohnbau ja selber nichts, die Kosten werden lt. Schreiben mit 3,45 € pro Rauchmelder von der Nebenkostenabrechnung abgehalten, was zudem auch noch rechtens ist, da die Melder nur gemietet sind. Bei gekauften düften sie das nicht.

Wir haben das Schreiben vor zwei Wochen erhalten und die Maßnahmen werden bereits im April stattfinden. Wenn wir berechtigte Gründe haben, könnten wir diese schriftlich der Hausverwaltung bis Ende diesen Monats mitteilen. Meine Frage, was könnten denn diese "berechtigten Gründe" dagegen sein? , die die Hausvewaltung eventuell akzeptiert? 

Ähm klebe das led einfach mit etwas über. Oder rede mit deinem vermieter und einige dich darauf das er bei dir rauchmelder ohne LED einbaut. Vielleicht geht das auch mit einem ärztlichen attest mit dem du einen rauchmelder ohne LED bekommst.

Ethanool  08.03.2015, 16:44

Ja ich kann dich vollkommen verstehen. Du kannst nichts dafür machen. Du bist halt du. Jedenfalls wünsche ich dir viel glück und hoffe das du einen rauchmelder ohne LED bekommst! :)

Leilalotti 
Beitragsersteller
 08.03.2015, 14:19

Das werde ich auf jeden Fall versuchen. Bin schon dabei ein Schreiben aufzusetzen.

Ein ärztliches Attest habe ich, ist allerdings schon etwas älter, da ich wegen meiner ganzen Erkrankungen sowieso eine volle Erwerbsminderung habe.

Es sind ja nicht nur die Phobien, die eventuell behandelbar sind (was allerdings nicht in einem Tag oder Monat erledigt wäre) sondern ich habe noch eine Belastungsstörung und Angststörung und der Arzt hat mir attestiert, dass diese letzteren Zustände eben chronisch sind, da ich sie schon seit meiner Jugend habe und diese eben nicht mehr behandelbar sind. 

Muss ich die Installation auch in meinem Schlafzimmer zulassen?

Ja.

Es ist völlig legitim, dass ein Vermieter Rauchmelder in seinen (auch vermieteten) Räumen installieren lässt. Schließlich geht es nicht nur um den Schutz DEINES Lebens sondern auch um den Schutz seines Eigentums.

Ein Rauchmelder gehört in JEDEN Raum.

Die Fernwartung ist KEINE Abhörmöglichkeit und hat auch nichts mit einer Anwesenheitskontrolle zu tun. Es ist dadurch nur sicher gestellt, dass die Batterien noch gut sind und der Melder auch funktioniert.

Vermutlich ist auch noch ein Detektor vorhanden, der prüfen kann, ob sich jemand im Raum befindet. 

Das ist Unsinn und es wäre auch illegal.

Leider ist der Rauchmelder mit einer blinkenden LED ausgestattet ist und auch bei Funktionsstörung blinkt er dauerhaft. 

Diese LED blitzt nur im Abstand von meist 30 Sekunden ganz kurz auf und dient der Funktionskontrolle. Wenn Du ein Stück Klebeband drüber klebst (NUR über die LED ! ) stört die nicht. Im Falle einer Funktionsstörung wird durch die Fernwartung der Fehler erkannt und abgestellt.

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Es gibt EIN Argument zu Deinen Gunsten:

Jeder Vermieter ist zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Die geplanten Rauchmelder dieser Firma und auch der Service ist überteuert und es gibt viel günstigere Lösungen. Allerdings muss sicher gestellt sein, dass nicht wegen jedes Batteriewechsels ein Handwerker kommen muss und es muss auch sicher gestellt sein, dass der Vermieter immer Sicherheit über die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder hat.

Erfahrungsgemäß schludern viele Mieter mit der Wartung und dem Batteriewechsel - deshalb kann der Vermieter diese Kontrolle auf eine Firma übertragen, die diese Kontrolle in seinem Interesse ausübt.

Du solltest Deine Psyche behandeln lassen anstatt Dich gegen völlig legitime Maßnahmen zu wehren.




Pflanzenfee  12.07.2016, 22:07

Wenn auch die Frage und diese Antwort schon älter sind, so sind sie doch immer noch aktuell. Deshalb hier eine wichtige Tatsache, die auch auf mehreren Seiten nachgelesen werden kann: Rauchmelder müssen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtweg dienen, installiert werden. Punkt. In keinem anderen Raum. Schon gar nicht in der Küche! Ich denke, nur, wenn ein Wohnzimmer auch oder vorübergehend als Schlafraum genutzt wird, ist dort ein Rauchmelder sinnvoll und akzeptabel.

Abgesehen davon bin ich zwar auch hochsensibel und das gelegentliche Piepen des einen oder anderen Melders nervt mich auch jedesmal, aber da es nicht so oft vorkommt, geht es gerade noch so. Wenn es zu arg wird, stupse ich kurz mit einem Besenstiel dagegen, dann geht es aus.

Ob die Kosten voll umlegbar sind, werde ich nachprüfen lassen. Das kommt, so viel ich weiß, auch darauf an, was im Mietvertrag steht. 15 Euro pro Melder pro Jahr sind allerdings effektiv zu viel! Wie viel aber gerechtfertigt sind, weiß ich leider (noch) nicht.

Die Firma, die die Melder für Ista montiert hat, ist eine Abzockerfirma! Zuerst kommen sie eine halbe Stunde nach der vereinbarten Zeitspanne (sind angeblich im Stau hängen geblieben), dann montieren sie bei mir mindestens 2 (Arbeitszimmer und Küche) und bei den Nachbarn über mir mindestens 1 Melder zu viel (Küche) und bei den übrigen Nachbarn haben sie nicht einmal mehr geklingelt, obwohl die extra zu Hause geblieben sind.

Die LED's können entsprechend platziert werden, dass sie nicht so sehr stören.

Das gelegentliche Piepsen stört mich viel mehr als das Blinken der LED's. Das werde ich anmerken, wenn ich die überzähligen Melder reklamiere. Ich kann mich auch nicht erinnern, etwas unterschrieben zu haben und habe auch bisher keine Infobroschüre o. ä. erhalten. Ich hätte sie einfach wieder wegschicken sollen, weil sie so spät kamen. Die müssen sowieso noch einmal kommen, weil noch nicht alle Wohnungen im Haus bestückt wurden. Ich habe die anderen Nachbarn schon informiert, dass sie sich nicht auch zu viele Melder andrehen lassen sollen. Ob die Kosten bei uns voll oder teilweise oder überhaupt umlegbar sind, werde ich nachprüfen lassen. Wer im Mieterverein ist, kann das dort nachprüfen lassen. Mitbringen sollte man dafür den Mietvertrag, ggf. mit Ergänzungen u.ä. und alles, was man zu den Meldern bzw. deren Installation schriftlich hat.

Ich hoffe, ich konnte noch etwas helfen!?!

In Berlin, Brandenburg und Sachsen sind Rauchwarnmelder gesetzlich nicht vorgeschrieben. In allen anderen Bundesländern nur in Schlafzimmern und den zum Treppenhaus führenden Fluren.

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Anbringung der Rauchwarnmelder Sache der Vermieter, ihre Wartung Sache der Mieter.

Die Kosten der Rauchwarnmelder in anderen Räumen, der Funkwartung und der Firmen können deshalb nicht über Nebenkosten zur Miete abgerechnet werden.

Ballerbirne  08.03.2015, 14:06

Die Kosten der Rauchwarnmelder in anderen Räumen, der Funkwartung und der Firmen können deshalb nicht über Nebenkosten zur Miete abgerechnet werden.

Das ist völliger Unsinn, sorry.

ZITAT:

Einbau von Rauchmeldern rechtfertigt Mieterhöhung und höhere Nebenkosten

Rauchmelder erhöhen die Sicherheit. Der Vermieter kann die Kosten für den Einbau und den laufenden Betrieb auf seinen Mieter umlegen.


Rauchmelder können Leben retten. Der Vermieter kann die Kosten für Einbau und Wartung auf seine Mieter umlegen. 

In manchen Bundesländern müssen in Bestandsimmobilien Rauchmelder nachgerüstet werden. In diesen Fällen kann der Vermieter die Kosten im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung auf seinen Mieter umlegen. Da der Vermieter die Pflicht hat, die Rauchmelder nachträglich einzubauen, handelt es sich laut Gesetz um eine Maßnahme, die er auf grund von Umständen durchführen muss, die er nicht zu vertreten hat (BGB, § 559). Deshalb kann er die Jahresmiete um elf Prozent der angefallenen Kosten anheben. Ein Beispiel: Kostet der Einbau der Rauchmelder in der Mietwohnung 500 Euro, so rechtfertigt dies eine Erhöhung der Jahresmiete um 55 Euro, pro Monat also um knapp 4,60 Euro.

Modernisierungsmieterhöhung nach Einbau von Rauchmeldern

Aber auch in Bundesländern, in denen bisher noch keine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern besteht, rechtfertigt nach Ansicht der meisten Experten die freiwillige Nachrüstung eine Modernisierungsmieterhöhung. Denn durch die erhöhte Sicherheit wird der Gebrauchswert der Wohnung erhöht. Demzufolge kann auch hier die Miete, wie oben dargestellt, angehoben werden.

Doch nicht nur der Einbau selbst, sondern auch der Unterhalt der Geräte kann den Mietern in Rechnung gestellt werden. Das Landgericht Magdeburg beispielsweise hat entschieden, dass die Kosten für Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern zu den Betriebskosten gehören, die als sonstige Nebenkosten gemäß Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlegbar sind (Az.: 1 S 171/11).

Rauchmelder müssen in der Regel jährlich gewartet, beziehungsweise auf Funktion überprüft werden. Sind sie nicht an das Stromnetz angeschlossen, muss auch regelmäßig die Batterie gewechselt werden.

ZITAT ENDE



Seehausen  08.03.2015, 15:32
@Ballerbirne

Das ist völliger Unsinn. Mieter brauchen nur die Betriebskosten der Rauchwarnmelder zu tragen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Das bestätigt inzwischen sogar der Mieterbund. Wenn ein Mieter die zusätzlichen Kosten selber trägt ist er selber Schuld.

Seehausen  08.03.2015, 15:43
@Ballerbirne

"Zitat Ende"?? Welches Zitat?? Es kommt hier nur auf Rechtspositionen an. Und die sagen: Der Vermieter kann versuchen, die Betriebskosten der gesetzlich vorgeschriebenen  Rauchwarnmelder auf die Mieter umzulegen, der Mieter kann sich aber erfolgreich wehren.

Und die Montage der gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmelder sind keine "Modernisierung" !!

Japped  16.05.2015, 10:45
@Ballerbirne

"Das Landgericht Magdeburg beispielsweise hat entschieden, dass die Kosten für Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern zu den Betriebskosten gehören, die als sonstige Nebenkosten gemäß Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlegbar sind (Az.: 1 S 171/11)."

Diesem Urteil folgt das Amtsgericht Wandsbeck in einer Verhandlung gegen die SAGA aber nicht. (715 C 283/13)