Hausverwaltung lässt Rauchwarnmelder mit Funkfunktion installieren
Hallo, Ich bekam diese Tage ein Schreiben von unserer Hausverwaltung, dass in Kürze Rauchwarnmelder der Firma ista in unseren Wohnungen installiert werden. Es standen keine weiteren Infos dabei. Erst auf der Website der Firma erfuhr ich, dass diese Firma Melder einsetzt, die per Funk gewartet , geprüft und ausgelesen werden, die Daten dann an eine Cloud übertragen werden, zu der der Hausverwalter dann Zugang hat. Zusätzlich obliegt uns noch die Verpflichtung der Kontrolle und Wartung. Was soll das, entweder wartet die Firma oder wir selber, beides braucht ja wohl nicht.
Seit wann ist das in jedem Raum Pflicht? Muss ich die Installation auch in meinem Schlafzimmer zulassen?
Denn ich leide an einer Angststörung und eine Phobie, die ich schon seit meiner Kindheit habe. Meine Hauptangst sind blinkende Lichter, das hatte ich schon als Kind und ich kriege Panik, wenn etwas bei mir im Schlafzimmer oder Wohnzimmer bei Dunkelheit blinkt. Ich habe auch so etwas wie eine Phobie vor Flackern, Blinken im Dunkeln und Taschenlampen. Ich habe Angst vor Licht, welches aus diffusen Lichtquellen stammt und vor Gewitter, also alles solche Sachen. sowie laute Geräusche, aufgrund meiner Übersensibilität besonders die durchdringenden Geräusche und würde im Schlafzimmer nicht mehr schlafen können.
Leider ist der Rauchmelder mit einer blinkenden LED ausgestattet ist und auch bei Funktionsstörung blinkt er dauerhaft. In meinem stark abgedunkelten Schlafzimmer ist das für mich untragbar und würde zu Einschlafstörungen und im schlimmsten Fall zu einer Dauerangst führen. Nicht-Phobiker werden jetzt kein Verständnis dafür haben.
Ich kann aber auch nicht in einen anderen Raum flüchten, da diese Dinger ja in jedem Raum angebracht werden sollen
Ich möchte dieses Ding nicht im Schlafzimmer und sollte es Pflicht sein, möchte ich nur ein schlafzimmertaugliches ohne LED von der Firma ABUS, da habe ich mich schon erkundigt. Auch in den übrigen kommt mir nichts blinkendes rein. Ich empfinde das Blinken im Schlafraum zudem als Belästigung.
Ich finde Rauchmelder auch gut, als Schutzmaßnahme, aber sie sollten unauffällig sein und ihre Arbeit nur verrichten, wenn nötig, also nicht blinken oder aus Versehen nachts losgehen. Dann ist man halb im Schlaf, hat Herzrasen, muss sich erst mal sammeln und dann noch das Ding wieder zum Schweigen bringen.
Dann noch die Sache mit dem Funk, dass die Melder monatlich ferngewartet und der Funktionsstatus übertragen wird. Vermutlich ist auch noch ein Detektor vorhanden, der prüfen kann, ob sich jemand im Raum befindet.
Diese Fernüberwachung bereitet mir großes Unbehagen, da man nie weiß, was übertragen wird oder nach einer Firmware für Funktionen aktiviert werden Leider kann man das Gerät nicht demontieren, da dabei eine Plombe zerstört wird, die dann kostenpflichtig ersetzt werden muss.
Was kann ich da machen?
7 Antworten
Setz dich mit Vermieter und möglichst auch der Fachfirma an einen Tisch und sucht nach Lösungsmöglichkeiten. Wenn das nicht zum Erfolg führt musst du du entweder dagegen klagen, dir einen anderen Vermieter suchen oder in ein (Bundes-)Land ziehen wo es keine Rauchmelderpflicht gibt.
nein normalerweise blinken sie nicht. Jedes Bundesland hat eigene Regeln es gibt mitlerweile Bundesländer in denen die Pflicht sind. In folgenen Räumen sind Rauchmelder empfohlen Schlafzimmer, Flur, Kinderzimmer ggf. Wohnzimmer. In die Küche gehören keine Rauchmelder, da diese Fehlalarm Auslösen können. Wenn rauchmelder Blinken und Halbstündlich einen kurzen Piepton abgeben sind die Baterien leer. Bei Angst vor leeren Baterien kann man diese auch vorsorglich einmal im Jahr wechseln. Bei fehlalarm ist ein kleiner knopf dran, der einfach mit hilfe eines Besenstieles gedrückt werden kann um den Alarm auszuschalten. Ansonsten dran denken Rauchmelder retten leben.
Ähm klebe das led einfach mit etwas über. Oder rede mit deinem vermieter und einige dich darauf das er bei dir rauchmelder ohne LED einbaut. Vielleicht geht das auch mit einem ärztlichen attest mit dem du einen rauchmelder ohne LED bekommst.
Muss ich die Installation auch in meinem Schlafzimmer zulassen?
Ja.
Es ist völlig legitim, dass ein Vermieter Rauchmelder in seinen (auch vermieteten) Räumen installieren lässt. Schließlich geht es nicht nur um den Schutz DEINES Lebens sondern auch um den Schutz seines Eigentums.
Ein Rauchmelder gehört in JEDEN Raum.
Die Fernwartung ist KEINE Abhörmöglichkeit und hat auch nichts mit einer Anwesenheitskontrolle zu tun. Es ist dadurch nur sicher gestellt, dass die Batterien noch gut sind und der Melder auch funktioniert.
Vermutlich ist auch noch ein Detektor vorhanden, der prüfen kann, ob sich jemand im Raum befindet.
Das ist Unsinn und es wäre auch illegal.
Leider ist der Rauchmelder mit einer blinkenden LED ausgestattet ist und auch bei Funktionsstörung blinkt er dauerhaft.
Diese LED blitzt nur im Abstand von meist 30 Sekunden ganz kurz auf und dient der Funktionskontrolle. Wenn Du ein Stück Klebeband drüber klebst (NUR über die LED ! ) stört die nicht. Im Falle einer Funktionsstörung wird durch die Fernwartung der Fehler erkannt und abgestellt.
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Es gibt EIN Argument zu Deinen Gunsten:
Jeder Vermieter ist zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Die geplanten Rauchmelder dieser Firma und auch der Service ist überteuert und es gibt viel günstigere Lösungen. Allerdings muss sicher gestellt sein, dass nicht wegen jedes Batteriewechsels ein Handwerker kommen muss und es muss auch sicher gestellt sein, dass der Vermieter immer Sicherheit über die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder hat.
Erfahrungsgemäß schludern viele Mieter mit der Wartung und dem Batteriewechsel - deshalb kann der Vermieter diese Kontrolle auf eine Firma übertragen, die diese Kontrolle in seinem Interesse ausübt.
Du solltest Deine Psyche behandeln lassen anstatt Dich gegen völlig legitime Maßnahmen zu wehren.
In Berlin, Brandenburg und Sachsen sind Rauchwarnmelder gesetzlich nicht vorgeschrieben. In allen anderen Bundesländern nur in Schlafzimmern und den zum Treppenhaus führenden Fluren.
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Anbringung der Rauchwarnmelder Sache der Vermieter, ihre Wartung Sache der Mieter.
Die Kosten der Rauchwarnmelder in anderen Räumen, der Funkwartung und der Firmen können deshalb nicht über Nebenkosten zur Miete abgerechnet werden.