Wohnungskauf, falsches Baujahr genannt bekommen?
Guten Abend zusammen,
im März dieses Jahres habe ich eine Immobilie erworben. Im Expose der Maklerin stand drin, dass dieses Haus 1988 gebaut wurde. Beim Besichtigungstermin habe ich dies nochmals erfragt und es wurde mir bestätigt.
Heute stellte sich heraus, dass diese Angabe um fast 1/3 falsch ist. Das Haus wurde 1962 gebaut und ist somit 26 Jahre älter. Dies wurde mir nicht gesagt.
Wie ist hier die Rechtslage? Ich habe gelesen, dass ich der Maklerin nachweisen muss, dass es arglistig war. Dies ist ja so gut wie unmöglich.
Andererseits trägt doch der Vorbesitzer ebenfalls Verantwortung, falls er eine falsche Angabe getätigt hat, oder? Ich habe von vielen gehört, dass ich hier eine Kaufpreisminderung beanspruchen kann, da es sich um rund 1/3 handelt.
Ich wollte mal fragen, ob hier jemand bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und wie ihr vorgegangen seid?
Vielen Dank
4 Antworten
Wieso stellte es sich denn erst heute heraus, dass das Baujahr nicht stimmt ? Was ist denn mit den amtlichen Unterlagen die du sicher zur Einsicht hattest ? Was war beim Notartermin ? Da kann ja wohl etwas nicht ganz stimmen.
Es ist nicht um 1/3 falsch, sondern fast doppelt so alt!
59 Jahre gegen behauptet 33 Jahre!
Was war 1988? Eine komplette Sanierung, inkl. Rohre, Elektrik, Fenster und Dämmung?
Konnte man den Altersunterrschied denn nicht von außen erkennen?
Es ist doch ein wesentlicher Unterschied ob nun 1988 oder 1962.
Ein Haus das 1962 gebaut wurde ist total sanierungsbedürftig, da muß sozusagen fast alles neu gemacht werden.
Wurden die Renovierungsarbeiten aber dennoch vorgenommen, also neues Dach, neue Elektrik, neue Wasserleitungen, dann besteht kein Grund zur Klage, denn das dürfte dann einem Bau aus 1988 gleich kommen.
Dennoch kann man das ja sehen in welcher Gegend das Haus steht und wie die Häuser drum herum ausschauen, demnach sollte man auch das Alter einschätzen können.
Es gab doch bestimmt noch alte Grundrisse des Hauses, da steht das Alter drauf oder man kann erkennen aus welchem Jahrzehnt es stammen könnte. Habe auch Pläne von meinem Haus aus dem Jahre 1956 und da sieht man daß es so alt ist.
Hast du das Haus bereits gekauft? Dann hast du ja die Vertragsunterlagen klar und deutlich gelesen und das alles ist beim Notar ja auch noch vorgelesen worden - entsprechend kannst du im Nachhinein nichts mehr bemängeln.