Meine Noch-Ehefrau und ich haben sich einvernehmlich getrennt, der Scheidungstermin steht fest.
Wir haben das gemeinsam gekaufte Haus schätzen lassen, dieser Wert von Haus und Grundstück, und die Summe des gemeinsam (zum weiteren Ausbau ehemals geplant) angesparten Vermögens zusammenadiert.
Von dieser Gesamtsumme steht jedem die Hälfte zu.
Das angesparte Barvermögen ist fast genau so viel wie der Wert von Haus und Grundstück.
Da meine Noch- Ehefrau Haus und Grundstück nicht behalten wollte, hat sie das ganze Bargeld erhalten, (ist jetzt eine echt gute Partie :-), ich möchte mir Ihren Anteil von Haus und Grundstück beim Notar im Grundbuch eintragen lassen.
Wer trägt die Notarkosten?
Ursprünglich war vereinbart, die Notarkosten gemeinsam, jeder zur Hälfte zu bezahlen, Ihre Scheidungsanwältin meinte aber, beim Hausverkauf trägt der Käufer die gesamten Notarkosten.
Ich habe leider keinen eigenen Anwalt, (€) :-( allein dafür lohnen sich sicher auch nicht die horrenden Anwaltskosten.
Die Notarin, legt sich natürlich nicht fest, meint aber es sei Abmachungssache, es wäre fair, wenn beide gemeinsam die Notarkosten tragen.
Es ist ja kein Verkauf,im eigentlichen Sinne, da mir das alles ja auch zur Hälfte gehört.
Hat jemand Erfahrung in solchen Fällen, wie wird üblicherweise verfahren, oder gibt es gesetzliche Regelungen?
Vielen Dank schon mal für die Mühe!