Rechtsfall bei Falscher Angabe?
Hey Leute,
unzwar habe ich Mist gebaut, man kann es nicht anders sagen.
ich habe Schuhe auf Kleinanzeigen verkauft und ausversehen eine Größe größer angegeben, weil ich nicht ganz mitgedacht habe. Nun habe ich die Schuhe verkauft und der Käufer hat mich darauf angesprochen dass sie ihm viel zu groß seien. Also, ich habe zwar in die Kleinanzeige reingeschrieben dass es sich um einen Privatverkauf handelt und ich keine Haftung übernehme und keine Rücknahme anbiete. Aber wie gesagt sind die Schuhe dem Käufer zu groß. Und jetzt wollte ich mal fragen, wie hier die Rechtslage aussieht.
wer von uns steht im Recht? Wie könnten wir dieses Problem lösen? Ich möchte sie auf keinen Fall zurück nehmen
5 Antworten
Du hast eine falsche Beschreibung abgegeben, weshalb der Käufer nicht die Schuhe bekommen hat, die er gekauft hat. Was das mit dem Auschluß einer Haftung oder der Rücknahme und einem Privatverkauf zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Bist du tatsächlich der Meinung, dass du durch diese Angaben nicht mehr verpflichtet wärst, den Kaufvertrag zu erfüllen?
Abgesehen davon, dass deine Auschlüsse unsinnige Formulierung darstellen: Im Recht ist der Käufer. Du bist verpflichtet, ihm die Schuhe in der angegeben Größe zukommen zu lassen. Wenn du sie nicht hast, was zu vermuten ist, mußt du sie ihm kaufen. Oder dem Käufer die Kosten erstatten, die dieser hat, wenn er sie sich woanders kauft.
Und da du die Rücknahme ausgeschlossen hast, darf der Käufer die zu großen Schuhe natürlich behalten. Es gibt übrigens kein Recht auf Rücknahme. Aber weil du eine solch unsinnige Formulierung gebrauchst hast, hast du nun das Nachsehen.
Du schuldest dem Kaeufer Schuhe in der von dir angegebenen Groesse. Nur darueber ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und eben nicht ueber Schuhe in einer anderen Groesse.
Wenn der Kaeufer damit einverstanden ist, dass er dir die Schuhe zurueck gibt und dafuer sein Geld einschliesslich aller eventuellen zusaetzlich entstandenen Kosten zurueck erhaelt, hast du Glueck gehabt. Er kann auch auf Lieferung von Schuhen in der vereinbarten Groesse bestehen oder - wenn du dies ablehnst - sich die Schuhe anderweitig besorgen. Wenn er dort mehr bezahlen muss als zwischen euch vereinbart, kann er von dir ausser dem an dich gezahlten Geld auch die Differenz zum dort gezahlten Preis verlangen.
Besteht der Kaeufer also lediglich auf einer Erstattung des Kaufpreises gegen Ruecksendung der Schuhe, solltest du dich gluecklich schaetzen und ganz schnell darauf eingehen.
Der Käufer ist im Recht. Er hat ein Recht auf die Erfüllung des Kaufvertrags, nämlich die Schuhe in der Größe die du im Angebot genannt hast.
Entweder das, oder Wandlung. Das heißt, du bekommst die Schuhe und er komplett das Geld zurück (einschließlich Versandkosten) da es nicht die Schuld des Käufers war sondern deine.
Das ist so, wenn du bei einem Versandhaus einen Pulli bestellst und der kommt eine Nummer kleiner. Muss das Versandhaus auch kostenfrei zurücknehmen da der Pulli nicht die Eigenschaft aufweist die zugesichert wurde.
Du hast einen Fehler gemacht, da kannst du nicht einfach "ätsch" sagen, sondern mußt dafür haften, bzw. den Kauf rückabwickeln.
Merke: das Problem ist nicht einen Fehler zu begehen; das Problem entsteht, wenn du ihn vertuschen willst!
Musst du aber. Du hast nicht das geliefert was du verkauft hast. Wenn es hart auf hart kommt kann er dich sogar anzeigen und ist im Recht.
Kauf was. Erhalte was anderes. Verkäufer stellt sich quer. Ist es Betrug. Da man was falsches bekommen hat.
Nein. Bei Betrug muß die Absicht dahinter stecken, etwas Falsches zu verschicken.
Hier ist es ein Fehler des Verkäufers.
An dieser Antwort stimmt leider gar nichts.
Ws gibt kein Recht auf Rückgabe. Von daher war es bereits unsinnig, diese auszuschliessen zu wollen.
Und was die Anzeige betrifft: Welcher Straftatbestand sollte hier erfüllt sein?