Können wir den Mietvertrag ablehnen?
Da wir auf Wohnungssuche sind haben wir uns für 2 Wohnungen interessiert. Bei beiden fand ein Besichtigungstermin statt mit vorheriger Übersendung der persönlichen Daten (Selbstauskunft). Unsere Entscheidung ist für Wohnung 1 gefallen.
Mehrere Gründe sprechen gegen die 2. Wohnung. Dies wurde dem Vermieter am Montag per Email mitgeteilt.
Können wir den Mietvertrag ablehnen, also nicht unterschreiben? Nicht nur unsere persönlichen Gründe sprechen gegen die Unterschrift, auch falsche Angaben im Mietvertrag sind aufgetaucht.
Die Wohnung wurde im Internet für 365€ Kaltmiete & 155€ NK ausgeschrieben. Einige Zeit später wurden die Kaltmiete auf 345€ herabgesetzt weil sich scheinbar niemand für die Wohnung interessiert hat. Beim Besichtigungstermin wurde über Renovierungsmaßnahmen gesprochen und die Umlegung der Kosten auf die Kaltmiete. Die Kaltmiete wurde von 345€ auf 355€ angehoben zzgl. 170€ NK für 3 Personen. Damit waren wir einverstanden. Weitere Verhandlungen bzw ein Protokoll über Maßnahmen in der Wohnung gab es nicht.
Gestern erhielten wir für diese Wohnung den Mietvertag per Post obwohl mitgeteilt wurde das wir kein Interesse haben. Beim durchlesen ist mir aufgefallen das die Kaltmiete mit 365€ und die NK mit 180€ aufgeführt wurden sind.
Wie sollen wir uns gegenüber dem Vermieter verhalten? Wir möchten den Mietvertrag nicht unterschreiben.
14 Antworten
Grundsätzlich ist ein Vertrag erst bindend, wenn von beiden Parteien ihr Einverständnis gegeben wurde.
Das heißt, vollkommen situationsunabhängig, darfst du einen Vertrag immer ablehnen.
Ihr wollt die Wohnung nicht, das ist euer gutes Recht. Also schreibt dem Vermieter vielleicht eine erneute Mail, in der ihr ihn daran erinnert, dass ihr bereits abgelehnt habt und das war's.
Du hast in dieser Hinsicht keinerlei Verpflichtungen.
Gruß, TheErdnuss
Selbstverständlich könnt Ihr den Mietvertrag ablehnen. Dieser stellt ja grundsätzlich nur ein Angebot dar.
Solange dieser nicht unterschrieben wird, ist er auch nicht wirksam.
Der 2. MV würde erst mit eurer Unterschrift Rechtskraft entfalten. Schicke ihn also mit einem kurzen Anschreiben zurück, des Inhaltes, dass ihr euch anders entschieden habt. Bitte den Brief unbedingt per Einwurfeinschreiben!
Keiner kann euch zwingen, den Mietvertrag zu unterschreiben. Teilt dem Vermieter ohne Angabe von Gründen einfach mit, ihr seid nicht interessiert.
Du musst nicht reagieren und nichts begründen. Wirf den Mietvertrag weg oder bewahre ihn als Andenken auf.