Falsche Angaben vom privatverkäufer?
Hallo zusammen,
ich habe mir auf Facebook gebrauchte Reifen mit Felgen gekauft.
Der Verkäufer hat auf seiner Anzeigen angegeben dass die Felgen normale Gebrauchsspuren haben und die Reifen ca. 2000km gefahren sind, er hatte ein Bild von einer Felge drinnen dass in einem guten Zustand war (ohne Schäden).
Da ich trotzdem sicher gehen wollte, habe ich den Verkäufer nochmals gefragt ob es jegliche Bortsteinkratzer oder ein Höhenschlag hat, worauf er mit Nein antwortete.
Als ich die Reifen mit den Felgen auspackte, habe ich feststellen müssen dass ich total verarscht wurde. Alle Felgen haben sehr tiefe Bortsteinkratzer und noch mehr. Für mich sind das keine normale Gebrauchsspuren, die Reparatur von allen vier Felgen würden mich mehr als 200-300€ kosten. Die reifen sind auch keine (ca. 2000km) gefahren.
Da der Verkäufer nach dem Kauf sein Facebook deaktivierte, habe ich seine Freundin kontaktieren müssen worauf er wieder sein Facebook aktivierte und mir schrieb ''Felgen sind gebraucht, das habe ich auch so angegeben'' und direkt wieder deaktivierte. Unverschämt und lächerlich !!!
Mein nächster Schritt währe die Polizei einzuschalten und eine Anzeige zu erstatten wegen „arglistiger Täuschung,,!
Kennen sich einige mit solchen Fällen aus?
Jede Antwort von euch währe mir sehr hilfreich.
Danke
4 Antworten
Was definierst Du als normale Gebrauchsspuren ? Oder wer entscheidet was normale Gebrauchsspuren sind ? Sowas kauft man auch nicht über Facebook oder eBay-Kleinanzeigen und lässt es sich schicken. Entweder man fährt hin, entscheidet ob Ja oder Nein vor Ort. Es gibt halt immer irgendwo schwarze Schafe. Aber den schwarzen Peter würde ich Dir zuschieben, da Du blind etwas gekauft hast. Sie es als Lehrgeld an.
Facebook ist kein Verkaufsportal, wie kann man bei Facebook gebrauchte Sachen von fremden Leuten kaufen?
Auf jeden Fall eine Anzeige wegen Verdacht auf Warenbetrug stellen. Mal sehen ob dabei etwas passiert. Habe auch gerade so jemanden angezeigt bei ebay-Kleinanzeigen. Diesen Betrügern muss das Handwerk gelegt werden.
Viel Erfolg dabei!
ja, kannst du machen
aber das wird nicht so supertoll, wie du dir vorstellst
bin kein anwalt.. inwieweit "facebook" verbindliche rechtsgeschäfte abschliessen kann. würde für so etwas niemals FB nutzen......... die beweispflicht liegt bei dir