Wohnung und Ladenlokal von Steuer absetzen?
Anfang des Jahres habe ich ein Unternehmen gegründet. Da es gut läuft, wollte ich aus der Garage raus und mir ein Ladenlokal anmieten.
Nun habe ich das perfekte Ladenlokal zur Miete gefunden. Zu dem Laden gehört auch eine 3,5-Zimmer Wohnung, die durch eine Tür des Ladenlokals direkt verbunden ist. Nicht separat. Wirklich direkt verbunden und nicht getrennt mietbar.
Angenommen ich richte die Wohnung ein, baue eine Küche ein und renoviere das Badezimmer, so dass man dort wohnen könnte... Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen, bzw. als Betriebsausgaben verbuchen?
Es wäre ja sozusagen eine Geschäftswohnung, die als Geschäftssitz des Unternehmens eingetragen ist und gleichzeitig betrieblich genutzt werden würde (Büroraum, WC für Gäste, Küche aber auch "privates" Schlaf- und Wohnzimmer)
Ich kenne einen Freund, der eine große Firma leitet. Innerhalb des Betriebes (im Obergeschoss des Firmengebäudes) ist eine Wohnung, in der er gelegentlich übernachtet, da sein primärer Wohnsitz etwas weiter weg ist. Diese setzt er komplett von der Steuer ab. Mietkosten, Möbel als BGA etc... Kann ich das dann nicht auch so machen?
Was gibt es zu beachten? Welche Regelungen gibt es? Gibt es irgendwelche Tricks? Dürfte ich in der Wohnung leben? Oder muss es rein gewerblich für die steuerliche Absetzbarkeit sein? Leider habe ich nicht viel darüber gefunden...
Ich freue mich über jede Antwort!
1 Antwort
Wenn Du ein Unternehmen gegründet hast, dann hast Du doch sowieso einen Steuerberater. Dieser ist auch für die Beantwortung dieser Frage zuständig und macht das für Dich so sicher, dass nicht irgendwann der Hammer nach kommt.
Meine Antwort, die ich Dir gebe, ist also immer unter dem Aspekt zu sehen, dass die endgültige Entscheidung, wie Du es machst, der Steuerberater treffen sollte.
Büroküche
Badezimmer mit WC und Waschgelegenheit für Dich während der Arbeit und evtl. Angestellte.
Privates Schlaf- und Wohnzimmer: Das muss doch nicht sein. Der eine Raum ist Dein Lagerraum und der andere ist Dein Aufenthaltsraum für Pausen.
Dass dann im Lager hinter den Regalen mit den vielen Kartons dann auch noch ein Bett steht, ist einfach notwendig, um ggf. auch mal ein stärkendes Schläfchen zu halten.
Ich denke, wenn es nicht wirklich Deine Privatwohnung ist und locker als solche erkennbar ist, wirst Du die Wohnung auf diese Weise komplett absetzen können.
Eine Privatwohnung erkennt man z. B. daran, dass sie vollkommen abgeschlossen ist, sodass weder Mitarbeiter noch Kunden ohne weiteres rein können. Darüber hinaus ist ein Wohnzimmer, eingerichtet für private Wohnzwecke von der Einrichtung her doch etwas anderes, als ein Aufenthaltsraum zu einem Büro. Gleiches gilt für das Schlafzimmer.
Mein Vorschlag: Wenn Du dort nicht wirklich wohnen willst, mach es so, wie ich oben beschrieben habe und wenn Du auch Deine Wohnung da hin verlagern willst, bleib ehrlich und gib nur das als Betriebsausgaben an, was im weitesten Sinne auch zum Betrieb gehört.