Als Rentner Bewerbung von der Steuer absetzen?
Kann ich als Rentner auch Bewerbungskosten steuerlich geltend mache? Kennt jemand vielleicht Richtsätze der Höhe ? Danke für eine Info.
3 Antworten
Das macht nur dann wirklich Sinn, wenn man als Rentner auch Einkommensteuer zahlt. Denn sonst bringt das nicht wirklich etwas, weil man mit der Steuererklärung nichts raus bekommt.
Grundsätzlich können Bewerbungskosten in jeder Höhe abgesetzt werden - unabhängig davon, ob die Bewerbung Erfolg hatte oder nicht. Allerdings kann es durchaus sein, dass der Sachbearbeiter des Finanzamtes Rückfragen stellt oder nicht alle Bewerbungskosten anerkennen will.
Servus! Werbungskosten sind grundsätzlich in unbegrenzter Höhe absetzbar, wenn sie dazu dienen einen steuerbaren Gewinn zu erzielen. Übersetzung: Wenn das Finanzamt davon ausgehen kann das in absehbarer Zeit ( gewöhnlich wird ein Zeitraum von etwa 3 Jahren angenommen ) aus dem beruflichen Bestreben Steuern anfallen. Wieviel Du zur gesetzlichen Rente hinzuverdienen darfst, ohne Deinen Rentenanspruch zu gefährden, hängt vom Lebensalter ab. Wenn Du bereits die Regelaltersgrenze erreicht hast, kannst Du grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Du mußt Deine Beschäftigung bei Deinem Rentenversicherungsträger dann auch nicht melden. Die Regelaltersgrenze liegt für vor dem 1. Januar 1947 geborene Versicherte bei 65 Jahren. Bist Du nach dem 31. Dezember 1946 geboren, wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Dein Rentenversicherungsträger berechnet Dir alle Informationen wieviel Du hinzuverdienen darfst ohne Deinen Rentenanspruch zu gefährden. Einfach mal bei denen nachfragen. Gruß
Hier geht es um BEWERBUNGSKOSTEN.
es hat schon Leute gegeben, die sich angeblich in der ganzen BRD überall nach Arbeit umgesehen haben wollen. Um die Reisekosten zu sparen, wurden dann "Werbungskosten" geltend gemacht. Das funktioniert aber nur, wenn auch tatsächlich ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird.
Jede Einkunftsart wird separat betrachtet. Werbungskosten für nichtselbständige Arbeit kannst du auch nur gegen das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit aufrechnen.
Werbungskosten für die Rentenversicherung wären höchstens Beratungskosten, wenn deine Rente nicht korrekt ist.
Oh Mann, DerHans. Deine Antworten sind qualitativer Schrott.
Natürlich kann er die Kosten geltend machen. Er möchte ja als Rentner arbeiten.
Leider wieder falsch.
Es gibt zu jeder Einkunftsart vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
Also hier : Jemand ist Rentner und möchte noch arbeiten.
Die Kosten der Bewerbungen sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit und somit abziehbar mit der Folge, dass negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe der tatsächlichen Werbungskosten entstehen.