Werkzeug für Renovierung eines Ladenlokals absetzen?
Hallo zusammen, ich habe eine steuer-rechtliche Frage.
Ich mache mich zurzeit als Immobilienmakler selbständig und habe in Ladelokal angemietet.
Das Ladenlokal möchte ich auf eigene Faust renovieren. Unter anderen benötige ich für die Renovierung einen Akkuschrauber.
1. darf ich diesen als Betriebsausgabe absetzen?
2. darf ich die Vorsteuer geltend machen?
3 Antworten
1. darf ich diesen als Betriebsausgabe absetzen?
Ja, wenn betrieblich veranlasst (§ 4 Abs. 4 EStG).
2. darf ich die Vorsteuer geltend machen?
Ja, wenn du nicht als Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 UStG firmierst.
Versuchen kannst Du es zumindest, obwohl ein Akkuschrauber ein Jedermann-Werkzeug ist, das auch privat, in Fiskaldeutsch bei der allgemeinen Lebensführung, z.B. für Renovierungsarbeiten in der Privatwohnung, verwendet werden kann.
Die Vorsteuer kannst Du natürlich geltend machen, wenn Du nicht den § 19 in Anspruch nimmst.
Vielen Dank für die Antwort. Genau das sind meine Bedenken gewesen, dass es ein werkzeug ist, das auch privat zugeordnet werden kann. Aber ich kaufe es halt in diesem Moment nur zum Wekche der Renovierung des Ladenlokals....dann halte ich mal fest -> Grauzone.
Wenn du ihn ausschließlich zu diesem Zweck nutzt, geht beides natürlich.
.... und das FA wird wohl kaum jemanden abkommandieren, der das nachprüft. ;))