Notebook von Steuer absetzen als Freiberufler?
Ich möchte ab 1.3.2018 als Freiberufler bzw. Selbstständiger (je nachdem wo das Finanzamt mich hinsteckt) in der Softwareentwicklung arbeiten. Derzeit bin ich festangestellter Softwareentwickler.
Als Arbeitsmittel benötige ich ein Notebook, das ich natürlich soweit möglich von der Steuer absetzen will.
Macht es überhaupt einen Unterschied, ob ich das Arbeitsmittel Notebook als Angestellter oder als Freiberufler kaufe (hinsichtlich Absetzbarkeit)? Schließlich kann man auch als Angestellter berufsbezogene Arbeitsmittel absetzen.
Wenn ja, macht es einen Unterschied ob ich das Notebook a. jetzt kaufe b. kaufe nachdem ich meine Freiberuflichkeit beim Finanzamt gemeldet habe oder c. das Notebook erst kaufe nachdem ich meine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen habe?
6 Antworten
Ein Kauf in 2018 macht m.E. mehr Sinn. Zum einen erhöht sich die Grenze, bis zu der geringwertige Wirtschaftsgüter sofort im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden können von 410.- auf 800,- netto. Da könntest du in 2018 schon einen guten Laptop abschaffen und sofort in voller Höhe steuerlich geltend machen.
Bei einer Anschaffung noch in diesem Jahr, müssen die Anschaffungskosten, wenn sie mehr als 410.- betragen haben, auf drei Jahre verteilt werden. Da du aber vorauss6 keine 3 Jahre mehr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehst, würden die Abschreibungen ab dem Zeitpunkt, an dem du nicht mehr als Arbeitnehmer beschäftigt bist, ins Leere laufen, wenn du den Laptop der nichtselbständiger Tätigkeit zugeordnet hast. Es gibt zwar die Möglichkeit ihn auch im Nachhinein ins Betriebsvermögen einzulegen, es kann aber sein, dass die Finanzverwaltung da Nachfragen zur Nutzung stellt.
Sachen die Du vor dem erlangen deines Gewerbescheins kaufst, bekommst Du fast nicht mehr abgesetzt.
Du solltest, bevor du dich Selbstständig machst, esrtmal einen guten Steuerberater suchen, sonnst wird das gaaans schwierig.
Das hat mit der Gewerbeanmeldung nichts, aber auch gar nix zu tun
Liegen die Anschaffungskosten unter 410 Euro (ab 2018: 800 Euro), können diese in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Alternativ können sie aktiviert und normal abgeschrieben werden. https://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut#Sofortabschreibung_bei_Anschaffungs-_oder_Herstellungskosten_bis_410/800_Euro
"Von der Steuer absetzen" ist ein irreführender Begriff. Richtig ist, dass betriebliche Anschaffungen den Gewinn mindern. Je geringer der Gewinn/das Einkommen, umso geringer die Einkommensteuer.
Ob du die Vorsteuer geltend machen kannst, hängt davon ab, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder nicht. Such dir nen Steuerberater.
Das macht im Grunde keinen Unterschied, bis auf den Zeitraum der steuerlichen Gültigkeit.
Noch ein Hinweis, da du vermutlich kein 150 netbook aus dem letzten Jahrhundert anschaffst, wirst das Notebook abschreiben mussen. Informier dich darüber oder suche einen Steuerberater auf.
Außerdem muss noch geklärt werden, zu wieviel % das Gerät privat genutzt wird.
100% berufliche Nutzung erkennt das FA bei Angestellten in der Regel nicht an, bei gewerblichen Personen schon eher.
Ein Nachweis (Nutzungstagebuch) ist mühsam und den Taler oftmals nicht wert
Was sind denn gewerblic Personen?
Die Frage ist im Grunde also in welche Erklärung es kommt 2017 oder 2018.
Nunja. Wenn du nicht als Kleinunterenhmer firmieren willst, ergo vorsteuerabzugsberechtigt wärst, dann spräche dies als Argument für einen Kauf in 2018.
Einkommensteuertechnisch ist das ganze nur eine Verlagerung. Das Dingen dürfte kein GWG sein, also musst du es ohnehin abschreiben. Ob von 2017 bis 2020 oder 2018 bis 2021 macht keinen Unterschied, sofern du deine Betriebsergebnisse nicht hellseherisch erahnen kannst.