Sind ADAC oder Verein steuerlich absetzbar?
Kann man Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine oder auch für den ADAC von der Steuer absetzen?
7 Antworten
Das kommt auf den Verein an. Beim ADAC geht es nicht, bei gemeinnützigen Vereinen schon eher. (Zumindest steht bei dem Mitgliedsbeitrag, der bei mir abgebucht wird, immer gleich dabei, daß er steuerlich geltend gemacht werden kann. Und das Finanzamt stimmt dem auch immer zu.)
Mein Sportverein ist als gemeinnützig anerkannt. Die Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Steuerlich nicht abzugsfähig sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, die die in § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG genannten Zwecke fördern:
Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)
Förderung kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (z.B. Musik-, Gesangvereine)
Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO)
10b Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2009 ist auf Mitgliedsbeiträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2006 geleistet werden.
Für nicht abzugsfähige Mitgliedsbeiträge darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Vereine, deren Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht berücksichtigungsfähig sind, und das ist z.B. bei Sportvereinen oder bei den Musik- und Gesangvereinen der Fall, müssen, wenn sie Geldspenden erhalten, in den Spendenbescheinigungen ausdrücklich bestätigen, dass es sich bei den Spenden nicht um Mitgliedsbeiträge handelt.
Unter bestimmten Vorraussetzungen geht das ! ADAC ist ja mehr ne Versicherung. Das kannst du, wenn du dein Auto für deinen Job brauchst, unter bestimmten Voraussetzungen absetzten, wenn du insgesamt über einen Gewissen Betrag kommst ! Bei Gemeinnützigen Vereinen kannst du eine Fördermitgliedschaft auch absetzten, ab einer Bestimmten Summe brauchst du aber eine Extra Spendenquittung vom Verein ! Ich kenne die genauen Freibeträge leider nicht, da musst du mal googeln oder zu einen Lohnsteuerverein gehen und fragen !
der ADAC ist kein gemeinnütziger Verein, sondern eine Interessenvereinigung und damit sind die Mitgliedsbeiträge von der Steuer nicht absetzbar. Das gilt ebenso für Sportvereiene oder auch Theaterabos. Nur wenn dem Verein die Gemeinnützigkeit zuerkannt ist, kann er Spendenquittungen ausstellen und auch die Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden.
Die Sportclubs des ADAC sind gemeinnützig, aber der ADAC nicht. Deswegen müssen die Sportclubs völlig unanhängig sein.
Du hast vermutlich auch die selbe falsche Quelle im Internet erwischt, wie ich. Aber am aussagekräftigsten ist ein Blick ins Impressum des ADAC. Dort steht: ADAC e.V.
Es handelt sich beim ADAC um einen eingetragenen Verein, nicht um einen gemeinnützigen Verein.
Der ADAC ist ein gemeinnütziger Verein!!
Wie kommst du darauf das. der ADAC gemeinnützig ist, Bitte nicht die Gemeinnützigkeit mit einem eingetragenen Verein verwechseln. http://de.wikipedia.org/wiki/ADAC Falls du andere Meinung bist Beleg das bitte auch.
Hallo!
es kommt wie immer drauf an würde ich sagen.
Allgemeine Regel zur Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen bei Vereinen als Spende
Spenden dürfen grundsätzlich mit keinen Gegenleistungen verbunden sein. Da der Verein seinen Mitgliedern jedoch verschiedene Leistungen anbietet, können Beiträge nicht als Spenden angesehen werden. Eine Ausnahme bilden Beiträge an gemeinnützige Körperschaften, deren Zweck als besonders förderungswürdig im Sinne des Spendenrechtes gilt.
Aber der Mitgliedsbeitrag kann nicht als Spende anerkannt werden, wenn der Verein Freizeitgestaltungen fördert.
Mitgliedsbeiträge an Kammern, Verbände, Vereine oder Gewerkschaften können Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein. Hierfür wird jedoch vorausgesetzt, dass die Mitgliedschaft berufsbedingt ist und im betrieblichen Interesse liegt. Diese Voraussetzung ist zum Beispiel bei Mitgliedsbeiträgen an Berufsständekammern gegeben. Nicht abzugsfähig sind zum Beispiel Beiträge für die Mitgliedschaft im Lions-Club oder Rotarier-Club, denn die Mitgliedschaft erfolgt hier im Wesentlichen aus Prestige.
ADAC Mitgliedsbeitrag
ADAC Mitgliedsbeitrag bei der privaten Einkommensteuererklärung
Der ADAC Beitrag ist bei der Einkommensteuer grundsätzlich nicht abzugsfähig. Dies geht (leider) aus dem Urteil des FG München hervor:
https://openjur.de/u/662603.html
ADAC Mitgliedsbeitrag als Betriebsausgabe
Der ADAC Beitrag gehört bei den Fahrzeugen, die zum Betriebsvermögen zählen, zu den laufenden KFZ Kosten. Voraussetzung ist ein Beitragsnachweis für den Beitrag und ggf. für enthaltene Versicherungen wie eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Im ADAC Beitrag ist keine Umsatzsteuer enthalten, daher kann der Unternehmer keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, auch wenn er umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist.
Beste Grüße von http://www.accura-audit.de - Frankfurt, Berlin, München
Michael
Der ADAC ist ein gemeinnütziger Verein!!