Steuerliche Nachteile weil die Wohnung gegen Renovierung 3 Monate Mietfrei war.
Ich möchte meinen neuen Mietern gern 3 Monate Mietfreiheit gewähren. Dafür werden Sie di Küche selbst einbauen und die Wände tapezieren und streichen. Habe ich dadurch steuerliche Nachteile zu erwarten oder müssen Steuern erst dann entrichtet werden, wenn die Miete tatsächlich auf dem Konto eingeht? Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Antworten.
3 Antworten
Wenn der Mieter die Renovierungskosten trägt, hast du in dieser Zeit keine Einnahmen. Bei einem bestehenden Mietvetrag geht alles so weiter wie bisher, nur ohne Einnahmen. Die Frage wird sein, ob der gewollte Leerstand mit Kostenübernahme durch den Mieter günstiger ist, als hättest du die Renovierungskosten selbst getragen.
Die Mieteinnahmen sind bei den Steuern mit der Anlage :
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzugeben. Da ist es wohl kein Nachteil.
Ein Nachteil könnte zu Ihren Lasten enstehenwenn es sich um ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietern handelt, dann müsste man es meiner Meinung nach wie Leerstand behandeln, damit die anderen Nachmieter nicht benachteilgt werden.
Vielleicht sollten Sie sich beim Vermieterverein Haus & Grund anmelden.
MfG
Johnnymcmuff
Nein, wenn ein Mietvertrag besteht, ist es kein Leerstand...
Ich habe auch nicht geschrieben, dass es Leerstand ist, sondern zu behandeln wie ein Leerstand.
Die anderen Mieter würden ja bei der Nebenkostenabrechnung benachteiligt; ergo muss der Vermieter die anteiligen Kosten/Posten des Mieters zahlen, oder?
Im Gegenteil, die fehlenden Mieten musst Du genausowenig versteuern wie die Eigenleistungen der Mieter, dadurch hast Du im Zweifel steuerliche Vorteile, es sei denn, der Wert der Renovierung beträgt weniger als der Mietausfall...
Nein, wenn ein Mietvertrag besteht, ist es kein Leerstand...