Genossenschaftswohnung untervermieten - darf ich etwas "draufschlagen"?

4 Antworten

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Da hat die Genossenschaft vollkommen recht. Denn Du hast die Wohnung gemietet und nicht gepachtet. Das ist der kleine aber feine Unterschied. Nur bei Pacht dürftest Du Gewinn (alles was über Deiner Miete wäre) erzielen und auch behalten.

Mach es doch ganz einfach so:

Miete (die Du auch zahlst) + Strom + Möblierung

Sputnikkk 
Beitragsersteller
 02.08.2011, 10:57

danke für die schnelle Antwort! Das wusste ich nämlich nicht. Im Untermietvertrag müssen Kaltmiete und Nebenkosten aufgelistet werden (Pauschale). Wo würdest du genau die Kosten für die Möblierung mit aufzählen? Zu den Nebenkosten?

anitari  02.08.2011, 11:35
@Sputnikkk

Willst Du wirklich Pauschale auf die NK vereinbaren? Und wenn Dein Untermieter nun jeden Tag z. B. 3 Vollbäder nimmt bleibst Du auf den Kosten sitzen!

Die Kosten für Strom (nicht vergessen) und Möblierung würde ich in einer "Sondervereinbarung", oder wie immer Du das nennen willst, am Ende des Vertrages einfügen. Nicht unter den Nebenkosten.

Nicht vergessen eine Inventarliste zu erstellen, Fotos machen und Zählerstände aufschreiben.

Danke für das Sternchen.

Sputnikkk 
Beitragsersteller
 02.08.2011, 23:02
@anitari

ja, ich riskier's mit einer Pauschale. Ich hab keine Lust, das alles einzeln abzurechnen. Danke für die Tips, ich werd dann wohl nen separaten "Nutzungsvertrag" oder so ähnlich machen!

Wenn die Genossenschaft diese Auflage gemacht hat, dann wirst Du sie einhalten müssen.

Denk aber daran, auf jeden Fall eine Kaution zu nehmen. Dann hast Du eine Sicherheit, falls an Deinem Eigentum etwas zerstört wird.

interessant, dass deine genossenschaft den untermietvertrag haben will. das halte ich für nicht zulässig. aber da kann ich auch - mangels ahnung - falsch liegen.

natürlich steht es dir frei, neben dem mietvertrag noch einen zusätzlichen nutzungsvertrag für die möbel und geräte in der wohnung abzuschliessen.

ich habe noch nie gehört, dass es den Vermieter überhaupt etwas angeht, wieviel man von seinem Untermieter verlangt. Aber wie da wirklich die Rechtslage ist, weiß ich nicht.

anitari  02.08.2011, 08:04

ich habe noch nie gehört, dass es den Vermieter überhaupt etwas angeht, wieviel man von seinem Untermieter verlangt.

Wird zwar selten praktiziert, wäre aber rechtens. Siehe meine Antwort.