Wie wird definiert, ob eine Wohnung beim Auszug in einem guten / besenreinen / übergabefähigen Zustand ist?

4 Antworten

Besenrein kann eine Wohnung nur abgegeben werden, wenn eine Renovation ansteht oder das Haus abgerissen wird.

Du wirst also sauber putzen müssen.

Was ersetzt werden muss, entscheidet der Zeitwert. Listen bekommst du beim Mieterverband.

albatros  14.08.2017, 09:37

Wo steht denn das (Quelle)? Deine Antwort ist nicht rechtskonform.

Riemer81 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 09:15

das ich die wohnung reinige und ordentlich verlasse, versteht sich von selbst. :-)

die wohnung selbst ist in einem guten zustand....ich denke nur, dass die vermieter es vielleicht darauf anlegen werden, etwas zu "finden" das bemängelt werden kann....

Goodnight  14.08.2017, 09:22
@Riemer81

Ja das kommt vor, deshalb lohnt sich die Durchsicht der Zeitwertlisten.

Bitte stell hier die gesamte Klausel zu Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit wortgetreu ein. Erst dann kann rechtlich gesichert ausgesagt werden, ob oder was du machen musst oder nicht.

Besenrein heißt auf alle Fälle: Grob gereinigt, Fenster nicht geputzt, Dübel und Einbauten entfernt, Spinnengeweben entfernt (auch im Keller), Dübellöcher unverschlossen.

Riemer81 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 09:53

danke für die antwort. ich werde den mietvertrag heraussuchen und diese information dann hier posten. es ist ein einheitsmietvertrag, wie man ihn im schreibwarenladen bekommt....

ohne übergabeprotokoll bei einzug wird immer aussage gegen aussage stehen....

Alicia54  14.08.2017, 10:04

Wäre möglich, daß der Vermieter es darauf anlegt, daß er Dir einige Schäden anlastet, zumal Du keine Kaution bezahlt hast, wenn ich das richtig gelesen habe, aus der er sich “bedienen“ kann... Wäre schon ungewöhnlich, wenn im Mietvertrag keine Renovierungszeitraumangaben stehen würden. Warum macht der Vermieter kein Übergabeprotokoll? Wohnt er nicht in der Nähe oder will er nur nicht?

Riemer81 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 14:10
@Alicia54

es war bei der übernahme der wohnung so, dass dies auf vertrauen basierte und wir nicht über derartiges nachgedacht haben. weder über kaution noch über übergabeprotokoll. Renovierungszeitraumangaben müsste ich dann auch noch einmal schauen....

Riemer81 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 08:57

und wie wird so etwas im Mietrecht behandelt...? ich meine, ich werde ja sicher nicht der einzige ohne übernahmeprotokoll sein?

beste grüße.

Halbammi  14.08.2017, 08:59
@Riemer81

in dubio pro reo

Riemer81 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 09:04
@Halbammi

und der reo / beschuldigte bin in diesem fall dann ich? nicht falsch verstehen, die wohnung selbst ist in einem guten zustand....ich denke nur, dass die vermieter es vielleicht darauf anlegen werden, etwas zu "finden" das bemängelt werden kann....

Besenrein heißt, dass beim nochmaligen  Kehren kein Dreckhaufen entsteht.