Wie wird definiert, ob eine Wohnung beim Auszug in einem guten / besenreinen / übergabefähigen Zustand ist?
Hallo Zusammen,
ich habe folgende Situation: Ich bin Mieter in einer Wohnung und würde gerne umziehen. Der Mietvertrag wurde vor 8 Jahren abgeschlossen, es sind keine besonderen Fristen vereinbart worden, d.h. es gelten lt. Mietvertrag für mich 3 Monate zum Monatsende Kündigungsfrist.
Die Problematik, die ich nun sehe, ist folgende: Es wurde kein Übernahmeprotokoll gemacht, es wurde keine Kaution bezahlt. Die Wohnung wurde bei Mietbeginn nur oberflächlich renoviert, es wurde in manchen Teilen ein billiger Teppich verlegt, etc. Die Wohnung selbst ist in einem guten Zustand, sicher, gestrichen werden muss bei Auszug, was auch kein Problem ist. Sonst ist aber alles in einem funktionierenden, ordentlichen Zustand. Meiner Bewertung nach.
Der Teppich hat nun nach all den Jahren keine brandneue Optik mehr, aber wo Dinge benutzt werden, entsteht nun mal auch Abnutzung. Die Möbel, die überlassen wurden, sind auch noch alle in Ordnung.
Die Frage ist: Wer hat hier Nachweispflicht, dass die Möbel, Teppich, Gegenstände in einem ordentlichen Zustand übergeben und auch wieder abgegeben werden? Sprich, kann der Vermieter hier wegen jeder Kleinigkeit an mich Forderungen stellen?
Danke für eure Hilfe und Grüße.
4 Antworten
Besenrein kann eine Wohnung nur abgegeben werden, wenn eine Renovation ansteht oder das Haus abgerissen wird.
Du wirst also sauber putzen müssen.
Was ersetzt werden muss, entscheidet der Zeitwert. Listen bekommst du beim Mieterverband.
Wo steht denn das (Quelle)? Deine Antwort ist nicht rechtskonform.
Ja das kommt vor, deshalb lohnt sich die Durchsicht der Zeitwertlisten.
Bitte stell hier die gesamte Klausel zu Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit wortgetreu ein. Erst dann kann rechtlich gesichert ausgesagt werden, ob oder was du machen musst oder nicht.
Besenrein heißt auf alle Fälle: Grob gereinigt, Fenster nicht geputzt, Dübel und Einbauten entfernt, Spinnengeweben entfernt (auch im Keller), Dübellöcher unverschlossen.
danke für die antwort. ich werde den mietvertrag heraussuchen und diese information dann hier posten. es ist ein einheitsmietvertrag, wie man ihn im schreibwarenladen bekommt....
ohne übergabeprotokoll bei einzug wird immer aussage gegen aussage stehen....
Wäre möglich, daß der Vermieter es darauf anlegt, daß er Dir einige Schäden anlastet, zumal Du keine Kaution bezahlt hast, wenn ich das richtig gelesen habe, aus der er sich “bedienen“ kann... Wäre schon ungewöhnlich, wenn im Mietvertrag keine Renovierungszeitraumangaben stehen würden. Warum macht der Vermieter kein Übergabeprotokoll? Wohnt er nicht in der Nähe oder will er nur nicht?
es war bei der übernahme der wohnung so, dass dies auf vertrauen basierte und wir nicht über derartiges nachgedacht haben. weder über kaution noch über übergabeprotokoll. Renovierungszeitraumangaben müsste ich dann auch noch einmal schauen....
und wie wird so etwas im Mietrecht behandelt...? ich meine, ich werde ja sicher nicht der einzige ohne übernahmeprotokoll sein?
beste grüße.
in dubio pro reo
und der reo / beschuldigte bin in diesem fall dann ich? nicht falsch verstehen, die wohnung selbst ist in einem guten zustand....ich denke nur, dass die vermieter es vielleicht darauf anlegen werden, etwas zu "finden" das bemängelt werden kann....
Besenrein heißt, dass beim nochmaligen Kehren kein Dreckhaufen entsteht.
das ich die wohnung reinige und ordentlich verlasse, versteht sich von selbst. :-)
die wohnung selbst ist in einem guten zustand....ich denke nur, dass die vermieter es vielleicht darauf anlegen werden, etwas zu "finden" das bemängelt werden kann....