Beseitigung von mustertapete bei Auszug aus Mietwohnung?
Hallo, ich ziehe nächste Woche aus einer Mietwohnung aus wo ich 6 1/2 Jahre gewohnt habe. Ich habe die Wohnung Bei Einzug komplett renoviert und laut Vertrag müsste ich erst nach 8 Jahren renovieren. Im Mietvertrag steht allerdings dass ich die Wohnung weis oder in hellen Farben übergeben muss. Demnach habe ich nun alle farbigen Wände (orange, gelb und rot) weiß überstrichen. Jetzt habe ich noch eine beige Tapete im Flur und eine helle beige Tapete mit einem Blumenmuster in weiß und hell grau im Schlafzimmer. Gilt das als "helle" Farbe oder muss ich die auch noch überstreichen/abreißen?
8 Antworten
Das mit der 8 Jahres Klausel ist schon mal nicht gültig und somit auch der Rest. In heller Farbe und besenrein ist üblich, wobei dies nicht zwingend einen Neuanstrich bedeutet. Mustertapeten müssten in diesem Fall runter, außer der Vermieter hat nichts dagegen.
Gemusterte Tapeten müssen weder von Vermieter noch von Nachmietern hingenommen werden. Muster sind immer doch sehr eine Geschmacksfrage und deswegen sind sie abzumachen, wenn der Vermieter das verlangt.
Gesetzlich nicht, aber Urteile, die genau das erlauben würden:
1. Der Vermieter darf nicht verlangen, dass weiß gestrichen wird.
2. Der Vermieter darf nur verlangen, dass in neutralen, hellen Pastelltönen gestrichen wird.
3. Der Vermieter darf verlangen, dass Mustertapeten abgenommen werden, da sie nicht jedermann zugemutet werden können.
4. Der Vermieter darf verlangen, dass Wände, die in kräftigen und vielleicht auch eher dunklen Farbtönen gestrichen sind, überstrichen werden (s. 2.)
Manche Mieter sind tatsächlich so, dass sie dem Vermieter noch eins auswischen, indem sie Wände z. B. lachsfarben anstatt weiß streichen, weil sie wissen, dass das dem Vermieter wohl nicht gefallen wird.
Auch ärgerlich: Kinderzimmer ist zartrosa gestrichen, aber nachfolgener Mietpartei zieht mit Sohn ein.
Du hast die Wohnung unrenoviert?? übernommen. Wenn dem so ist und du hast nicht nur selber bei Einzug renoviert, weil dir die Tapeten nicht gefallen haben, brauchst du die Wohnung auch nur unrenoviert zurück geben. Deine jetzt erbrachten Leistungen waren dann unnötig und du dürftest die vom Vermieter ersetzt verlangen. Wohnung deshalb lediglich besenrein zurückzugeben. Fenster nicht geputzt, Dübel entfernt aber Löcher nicht verschlossen, Spinnweben (auch im Keller) beseitigt.
Wir haben jetzt auch nicht groß renoviert aber die bunte Tapete muss natürlich überstrichen werden. Das gefällt ja nicht jedem. Daher ist das schon in Ordnung was wir gemacht haben. Wir sind ja auch nicht auf Streit mit dem Vermieter aus, war eigentlich ein sehr angenehmes Mietverhältnis. Nur die Nachmietern waren jetzt nicht begeistert von der Flur und Schlafzimmer Tapete, die Wohnung wurde aber vom Verwalter so abgebommen auch mit dem Vermerk teilrenoviert. Von daher ist mir das ziemlich egal, wie die die Tapete finden da die die Wohnung im besseren Zustand bekommen als wir damals.
Übrigens sind Renovierungsklauseln laut BGH überhaupt nur dann gültig, wenn der Mieter zum Mietvertragsbeginn auch eine renovierte Wohnung übernommen hat (Az.: VIII ZR 242/13). Auch hier gibt es aber wieder Einschränkungen: Denn „renoviert“ bedeutet laut BGH nicht, dass die Wohnung direkt vor dem Einzug frisch gestrichen wurde. Stattdessen reiche es aus, wenn die Wohnung den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermittelt – von geringfügigen Gebrauchsspuren abgesehen.
https://ratgeber.immowelt.de/a/renovierungsklausel-im-mietvertrag-nicht-immer-wirksam.html
Musst du überhaupt renovieren?
Du schreibst, du hättest die Wohnung bei Einzug komplett selber renoviert.
Dann gehe ich davon aus, dass du bei Einzug nur kahle Wände hattest. Wenn dem so ist, kann der Vermieter doch kaum verlangen, dass du bei Auszug noch einmal renovierst, also auch 2 x bezahlst.
Meine nächste Frage wäre: Bei den bunten, überstrichenen Tapeten handelt es sich um eine Raufaser, hoffe ich. Eine normale Papier und wahrscheinlich auch Vinyl- oder Prägetapeten einfach zu überstreichen könte zu Problemen führen, weil man das Tapetenmuster ja trotzdem noch sieht. Selbst dan noch wenn Raufaser über eine leicht geprägte Tapete geklebet und und mehrfach überstrichen wurde.
Über den Flur ließe sich ja vielleicht noch reden, aber mal ehrlich. Du willst doch über die Tapete im Schlafzimmer keine Dispersionsfarbe streichen - oder? Das Wasser in der Farbe würde in die dünne Papierschicht der Tapete eindringen und den dahinterliegenden Kleister anlösen. Der Efekt wäre ähnlich wie beim Tapeten entfernen. Die Folge: Beulen und aufgeplatzte Nähte. Von einer neutralen und gleichmäßigen Fläche kann da bestimmt keine Rede mehr sein.
Hast du eventuell auch ein paar Fotos von den bereits renovierten Zimmern? Unter Umständen wäre es einfacher die Tapeten zu entfernen und die Wohnung so zu übergeben wie du sie übernommen hast.
Auf jeden Fall würde ich den Vermieter mit dem Ergebnis nicht erst am letzten Tag überraschen, sondern frühzeitig klären ob die Wohnung so abgenommen wird.
Ich könnte ja aber auch zb eine lachsfarbenen Abstrich haben was in meinen Augen eine helle Farbe ist. Das ist aber ja auch nicht jedermann Geschmack🤔 Gibt es dazu irgendwas gesetzliches?