Jobcenter Antrag auf Erstausstattung für Bekleidung (Trans)?

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Hallo,

nach einer kurzen Recherche bei Google fand ich folgenden Beitrag in einem Forum für Erwerbslose: https://www.elo-forum.org/threads/sexuelle-diskriminierung-bei-antrag-auf-erstausstattung.148240/

Auch wenn der Beitrag von einer Transfrau erstellt wurde, so ist die zugrundeliegende Krankheit ebenso Transsexualität. Wie ich mit einem Anlesen des Beitrags feststellen konnte, ist es natürlich möglich einen Antrag auf Erstausstattung für Bekleidung zu stellen. Inwiefern diesem Antrag (und in welchem Umfang) entsprochen wird, hängt wohl sehr vom Bearbeiter und den eingereichten Belegen ab.

Aus Ihren Reaktionen auf Antworten anderer Nutzer konnte ich herauslesen, dass Sie ein Transmann sind, der beabsichtigt nicht arbeiten zu gehen, bis alle geschlechtsangleichenden Operationen durchgeführt wurden. Da es sich bei Transsexualität laut noch aktuellem ICD-10 um eine Persönlichkeits- und Verhaltenssstörung handelt, sehe ich primär keinen Grund nicht arbeitsfähig zu sein. Sicherlich können Begleiterkrankungen wie Depressionen zur Arbeitsunfähigkeit führen, jedoch müssen diese Diagnosen ärztlich gesichert werden. Falls die Arbeitsunfähigkeit nicht ärztlich gesichert ist und nur auf "ich bin transsexuell und somit krank" beruht, so würde ich persönlich den Antrag ablehnen.

Ein weiterer Grund dafür ist die starke Annahme, dass transsexuelle Menschen nicht erst mit Beginn des Alltagstests oder der Hormontherapie (wie in Ihrem Falle) die Kleidung des angestrebten Geschlechts tragen. Generell ist die Situation für Transmänner meist leichter, da Jeans und T-Shirts geschlechtsneutral sind und somit für ein weibliches, aber auch ein männliches Aussehen passen. Sofern vorher nicht ausschließlich Absatzschuhe und Röcke getragen wurden (was bei einem Transmann auch vor dem Outing sehr verwunderlich wäre), so sind nicht 100% der bestehenden Bekleidung unzumutbar.

Fazit: Sie können sicherlich den Antrag auf Erstausstattung für Bekleidung stellen und mit Ihrer Transsexualität argumentieren, ich würde dies aufgrund der nicht bestehenden Arbeitsbereitschaft und dem Verdacht der falschen Darstellung (der Antragssteller besäße keine zumutbare Kleidung) ablehnen. Darüber hinaus finde ich es verstörend und beschämend, dass man sich auf seiner Krankheit ausruht und nicht arbeiten geht, wenn man es eigentlich kann.

Woher ich das weiß:Recherche
DeathCrow 
Beitragsersteller
 08.02.2019, 08:35

Ich habe diagnostiziert Persönlichkeitsstoerung dazu F60. 30, und ich bin noch zusätzlich an ein Psychiater angebunden, ich nehmen Antidepressiva und Tabletten für mein F60. 30, ebenso habe ich meine Sicht geändert bzgl des Arbeitens. Danke für deine sehr ausführliche und nette Antwort.

Viele Gemeinden haben ihre Richtlinien, auch zur Erstausstattung. Viele davon findet man hier, weiter unten.

Wenn einem die örtlichen Richtlinien nicht passen oder nicht genügen, oder wenn das Jobcenter sich nicht danach richtet, kann man die übliche Rechtsschritte einleiten gegen einen unbefriedigenden Verwaltungsakt: Widerspruch beim Amt, dann Klage beim Sozialgericht, im Eilfall sofort eine Eilklage.

Hier im Forum zu klagen bringt hingegen kein einziges Hemd. Mutmaßlich sitzt der zuständige Sozialrichter gar nicht unter uns ;-).

Noch zu den Richtlinien: Wenn dort steht, dass am Ort eine Erstausstattung für Notfälle wie Brand oder Überschwemmung zulässig ist, aber keine Geschlechtsumwandlung erwähnt wird, könnte das auf eine Regelungslücke hindeuten:

Dann kann der Sachbearbeiter (oder der Richter) einen Analogieschluss ziehen aus einer bestehenden Regelung: also etwa aus einer Regelung zu Hochwasser oder Brand.

Gruß aus Berlin, Gerd

https://hartz4widerspruch.de/alles-zu-hartz-4/leistungen/erstausstattung/bekleidung/

ich selbst bezweifle dass du bei einer Geschlechtsangleichung das bewilligt bekommst -und um ehrlich zu sein verstehe ich das selbst auch nicht ganz da das ja nicht viel an der Kleidung ändert, wenn man mal von dem Gebrauch oder Nichtgebrauch von BHS und Boxershorts absieht, oder?

DeathCrow 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 09:56

Ganz einfach - Bundessozialgericht - B 1 KR 11/12 R - Urteil vom 11.09.2012

mal ein Satz daraus:

Gesetzlich versicherte Transsexuelle haben Anspruch auf eine geschlechtsangleichende Behandlung, um sich dem Erscheinungsbild des angestrebten anderen Geschlechts anzunähern.

Kabisa  30.01.2019, 10:01
@DeathCrow

Wenn du dieses Urteil bereits gefunden hast, warum schreibst du dann hier?

DeathCrow 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 09:19

Was hab ich mit troll zu tun? Ich bin ein Transmann, lustig sich zu machen über Krankheiten oet nicht mein Niveau, und wenn ihr keine Ahnung habt, dann schreibt lieber nicht. Mein Freund auch Trans hat auch Geld auf Bekleidung gestellt und es bekommen, ich wende mich dann lieber an ihn als an solchen Menschen wie ihr. Antworten von mir werdet ihr keine mehr erhalten, wer mir nicht glaubt, der kann mir gestohlen bleiben.

Kabisa  30.01.2019, 09:32
@DeathCrow

Du bist ein Troll weil du anscheinend absichtlich Dinge missverstehst. Niemand macht sich über deine Transexualität lustig - warum auch, das ist nichts über das man sich lustig macht, auch wenn ich das nicht als Krankheit ansehe.

Wenn dein Freund Geld für Bekleidung bekommen hat dann frag doch einfach deinen Freund wie das alles abgelaufen ist und ob die Geschlechtsangleichung der Grund dafür war.

Ich habe versucht dir hier zu helfen und bin ernsthaft ein wenig erschrocken wie du mich und andere als Dankeschön dafür behandelst.

Als Mensch der in meinem Freundeskreis die einzige ist die über die Transexualität von Menschen Bescheid weiß weil sie sich mir anvertrauen behaupte ich einfach mal dreist dass a) weiß wovon ich rede und b) anscheinend mehr Ahnung von vielen Dingen habe als du.

Darüber hinaus, trotz deines schlechten Charakters, wünsche ich dir alles Liebe für die Angleichung :)

Abgesehen davon heißt es *Menschen wie euch,*, nicht ihr.

DeathCrow 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 08:33

Da kriegt man Geld für hab ich mal gelesen, natürlich kostet das viel Geld. Ich bi Frau zu Mann Trans, bh hab ich kein Gebrauch für, bin ein Mann Transmann, ganz einfsch. Und Schuhe etc, alles neu, natürlich geht es das nicht mit ALG 2 zu bezahlen, aber antworte bitte nicht bei Fragen, wenn du selbst kein Plan hast, danke.

Kabisa  30.01.2019, 08:36
@DeathCrow

Bloß weil du eine Geschlechtsangleichung hast brauchst du doch keine neuen Schuhe ... ? In meinen Augen ist das unnötige Geldausgeberei und ich schätze mal der Gesetzgeber wird das ähnlich sehen, sie sind da nicht so locker.
Ich meine, was wäre denn deine Begründung für die neuen Klamotten?

Wirf mir nicht vor dass ich keine Ahnung habe wenn ich dir versuche eine Antwort zu geben - dafür dass sie dir nicht passt kann ich nichts.

Daniel079  30.01.2019, 08:37
@DeathCrow

Du solltest erstmal Deutsch lernen.

Und weshalb nimmst du an, dass er keinen "Plan" hat? Er/Sie hat dir doch einen unmissverständlichen Link gesendet.

Geschlechtsangleichungen sind meiner Meinung nach kein Grund, um Erstausstattung zu bekommen, wenn man sich die Bedingungen im Link ansieht, dann kann man auch daraus schließen, dass das wohl nichts wird.

Du kannst zwar sicher mal nachfragen, aber im Endeffekt bleibst vermutlich auf eigenen Kosten sitzen, da es ja deine Entscheidung war, eine Geschlechtsangleichung vorzunehmen. Wer es sich nicht leisten kann, sollte es möglicherweise nicht tun...dann noch dafür Geld vom Staat zu verlangen ist schon etwas mutig.

Kabisa  30.01.2019, 08:38
@Daniel079

Ich bin eine Sie. Woran liegt es dass jeder erstmal von einem Mann ausgeht? :D

Ich denke wenn es um BHs etc gehen würde wäre das etwas anderes, aber in dem Fall ist das einfach hart unnötig.

Kabisa, kämpft gerade darum eine Winterjacke zu bekommen da sie ihre nicht zumachen kann und sich den Arsch abfriert.

Daniel079  30.01.2019, 08:41
@Kabisa

Die Anordnung war natürlich nicht so gemeint, mein Fehler ;) Ich richte mich immer nach Er/Sie/Es, deswegen :b

Würde man dafür dann Geld bekommen? Ich meine laut dem Link gibts einige Bedingungen, wie Schwangerschaft (Umstandskleidung), massiver Gewichtsverlust oder höhere Gewalt...aber von eigenen Entscheidungen, die man sich nicht wirklich leisten kann, ist nirgends die Rede.

Inwiefern kämpfen? Kann dem letzten Absatz nicht ganz folgen.

SecretSecretary  30.01.2019, 08:43
@DeathCrow

Also wenn du wirklich transsexuell bist, dann bist du das nicht erst seit gestern. D.h. du wirst ja wohl kaum in Kleidchen und Pumps bis anhin rumgelaufen sein, so dass du jetzt auf einmal Hosen und Sneaker braucht. Ich glaub dir die Story nicht.

Kabisa  30.01.2019, 08:44
@Daniel079

... das war nicht ganz ernst gemeint, voll in Ordnung.

Ich kann mir gut vorstellen dass es für BHs eine Sonderfallentscheidung geben würde. Wenn jemand eine Geschlechtsangleichung zur Frau macht und damit auch Brüste hat wäre das ansonsten unangenehm, da es nunmal auch normal in unserer Gesellschaft ist BHs zu tragen. Sicher sagen kann ich das natürlich nicht, sind alles nur Vermutungen.

wollte nur anmerken dass das Amt sehr geizig ist und einem nicht gern Geld gibt. Ich brauch eine neue Winterjacke (und Handschuhe und warme Winterstiefel) und ich freue mich schon darauf dass heute jemandem auf dem Amt zu erklären weil ich wetten kann dass ich nichts bekomme. Meine Winterjacke kann ich aufgrund von Gewichtszunahme nicht zumachen und Winterstiefel habe ich schlichtweg keine.

holjan  30.01.2019, 08:48
@Kabisa

Mit einer Erstausstattung sind im Regelfall Einrichtungsgegenstände für den Erstbezug einer eigenen Wohnung gemeint und keine Ausstattung an Klamotten.

Die Angleichung/Hormonbehandlung ist doch sicherlich schon länger in Planung. Da sollte man genug Zeit haben nach und nach mal einzelne Kleidungsstücke zu besorgen.

Vermutlich wird man dir den Hinweis geben, mal in der Kleiderkammer vorbei zu schauen, wo du günstig gespendete/gebrauchte Kleidung besorgen kannst.

(edith war nicht speziell an Kabisa gerichtet - sondern an den Fragesteller - hab den falschen Antworten-Button erwischt)

Kabisa  30.01.2019, 08:49
@holjan

Da stimme ich dir zu, für die Klamotten bei Erstaustattung empfehle ich dir meinen Link.
edit: oh, hab mich angesprochen gefühlt. egal :D

Daniel079  30.01.2019, 08:51
@Kabisa

Das müsste wirklich mal beantragt werden, um zu sehen, wie die entscheiden. Aber im Falle Frau -> Mann wird wohl nicht mal ein Schilling hergeschenkt denke ich. Weiters kostet Männerkleidung nicht die Welt, sofern man nicht gerade vorhat, Hemden oder Markenklamotten zu tragen.

Oh, dann wünsch ich dir natürlich alles Gute und hoffe, dass du das bewilligt bekommst :)

Kabisa  30.01.2019, 08:53
@Daniel079

Danke dir. Interessant wäre es auf jeden Fall, aber so wie @DeathCrow hier um sich schlägt behaupte ich mal dass er nicht gerade interessiert daran ist uns auf dem Laufenden zu halten - solange an seiner Geschichte was dran ist.

Beantragen darf man grundsätzlich alles, ob es bewilligt wird ist eine andere Sache.

Im Second-Hand bzw. Kilo-Shop kannst du dich für ganz kleines Geld komplett einkleiden.

DeathCrow 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 09:57

Ganz einfach - Bundessozialgericht - B 1 KR 11/12 R - Urteil vom 11.09.2012

mal ein Satz daraus:

Gesetzlich versicherte Transsexuelle haben Anspruch auf eine geschlechtsangleichende Behandlung, um sich dem Erscheinungsbild des angestrebten anderen Geschlechts anzunähern.

Socat5  30.01.2019, 10:02
@DeathCrow

Das bezieht sich auf psychotherapeutische und ärztliche Behandlung, nicht auf Klamotten.

DeathCrow 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 09:17

Ja sehr lustig, second Hand gibt's hier nur einen, ebenso sehe ich es nicht ein, second Hand zu tragen, wenn mir rechtlich zusteht das ich Geld kriege, weil Transsexualität zählt als Krankheit. Ich bin zZ arbeitslos, weil ich Trans bin, mein Bearbeiter möchte das so.

DeathCrow 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 08:43

Kenne ich aber in diesen second Hand laden sind keine passenden Klamotten, bin sehr klein... Passt alles da nix

Daniel079  30.01.2019, 08:54
@DeathCrow

Dann eventuell nicht nur einen Laden besuchen, sondern mehrere.

Wofür soll eigentlich die Allgemeinheit noch bezahlen? Hast du es schon mal mit arbeiten probiert?

Daniel079  30.01.2019, 08:38

Sehe ich genauso...Geschlechtsangleichungen sind nicht gerade mit wenigen Kosten verbunden...wer es sich nicht leisten kann, sollte es nicht tun. Und dafür Geld vom Staat auch noch zu verlangen ist meiner Meinung nach mehr als mutig.

DeathCrow 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 09:56

Auch für dich ganz einfach - Bundessozialgericht - B 1 KR 11/12 R - Urteil vom 11.09.2012

mal ein Satz daraus:

Gesetzlich versicherte Transsexuelle haben Anspruch auf eine geschlechtsangleichende Behandlung, um sich dem Erscheinungsbild des angestrebten anderen Geschlechts anzunähern.

DeathCrow 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 08:44

Vorallem arbeiten bei solch einer oberflächlichen Welt, du kannst dich ruhig diskriminieren lassen, ich net.

Daniel079  30.01.2019, 08:53
@DeathCrow

Oh Gott. Da kann man sich nur noch an die Stirn fassen.

Yoshiiii  30.01.2019, 09:05
@DeathCrow

Also selbst nicht arbeiten, aber trotzdem Lebensmittel in einem Supermarkt kaufen wollen, nach stundenlanger Arbeit von anderen Leuten wie Lieferanten, Verkäufer etc.? Trotzdem Strom haben wollen, der auch in der Produktion Arbeit von anderen erfordert? Ich verstehs nicht...

DeathCrow 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 08:44

Arbeiten tue ich sobald ich meine Hormone habe und sobald ich die OPs durch habe, bin beim Jobcenter krank gemeldet, weil transgender zahlt als Krankheit, ebenso für dich, erst mal denken, dann schreiben.