Wohngeld wenn jemand WG wohnt,Schulische Ausbildung macht und ca 500 Euro von Minijob verdient?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein evtl. Anspruch auf Wohngeld könnte nur dann bestehen, wenn du selber Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum bist, kein Bafög - oder BAB - bekommst bzw. auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf hättest und das benötigte Mindesteinkommen erreichen würdest.

Hättest du also einen Mietvertrag und z.B. sein eine abgeschlossene Berufsausbildung, dann würdest du im Normalfall keinen Anspruch mehr auf BAB - haben, weil im Regelfall nur eine Erstausbildung gefördert werden könnte, deshalb würdest du dann auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf haben.

Dann käme zumindest theoretisch Wohngeld in Betracht, es könnte dann nur an dem nicht vorhandenen Mindesteinkommen scheitern.

Das liegt bei min.80 % deines Bedarfs nach dem SGB - ll, also von dem, was dir bei Bedürftigkeit und Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen ohne eigenes Einkommen an ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zustehen würde.

Bei einem Single würden das derzeit min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt sein, dazu käme dann deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

In einen Minijob verdient man max.450 € Brutto = Netto, wenn du um die 500 € hast, dann hast du einen Midijob, also sozialversicherungspflichtig, denn sonst müsstest du deinen KK - Beitrag ja selber an deine KK - zahlen und der käme dann noch zu deinem ALG - 2 Bedarf dazu.

Ansonsten würde man auf min. 432 € Regelbedarf + 380 € KDU = min.812 € Bedarf kommen, bei min. 80 % Mindesteinkommen bräuchtest du dann um die 650 € Netto.

Also selbst wenn du dem Grunde nach dann keinen Anspruch auf BAB - bzw. Bafög - haben solltest, würden deine ca.500 € nicht für das benötigte Mindesteinkommen ausreichen.

Cesare8 
Beitragsersteller
 25.09.2020, 18:28

Sehr Hilfreich vielen lieben Dank! Und was hat man dann in diesem Fall als Option bzw andere Alternativen als Bafög oder Wohngeld? Oder gar keine Optionen mehr bzw Fördermöglivhkeiten?

Cesare8 
Beitragsersteller
 25.09.2020, 18:31
@Cesare8

Und noch eine Frage: braucht Bafög Belege vom Einkommen der Eltern die in Griechenland leben oder reicht nur der Betrag als Angabe bei dem Antrag?

isomatte  26.09.2020, 04:51
@Cesare8

Mehr verdienen oder einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter stellen und hoffen das man von da eine Aufstockung bis zum SGB - ll Grundbedarf bekommt.

Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, dann bleiben dir die gesetzlichen Rechtsmittel, also erst einmal schriftlicher Widerspruch und die kostenlose Klage vor dem zuständigen Sozialgericht oder du stellst zu deinem Widerspruch dann einen formlosen Antrag auf einen Härtefall, dann wäre es ggf. möglich diese Aufstockung dann in Form eines zinslosen Darlehens zu bekommen.

Bitteschön

isomatte  26.09.2020, 04:52
@Cesare8

Ohne Nachweise geht da nichts, da könnte ja jeder angeben was er will.

Cesare8 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 10:39
@isomatte

Vielen Dank! Hat man aber Anspruch auf Alg 2 wenn man Schulische Ausbildung macht? Ich weiss dass man dafür für den Arbeitsmarkt verfügbar sein muss um Alg 2 zu bekommen..

isomatte  28.09.2020, 06:53
@Cesare8

Das wäre ggf. unter Umständen möglich, da gibt es Sonderregelungen, würdest du studieren und nicht mehr bei den bedürftigen Eltern leben, unter 25 sein und deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken können, dann würdest du im Regelfall von ALG - 2 Leistungen ausgeschlossen sein.

In einer schulischen Ausbildung könnte das dann schon anders aussehen, da kannst du nur einen Antrag stellen und abwarten was du dann als Bescheid bekommst.

Würde z.B. eine alleinerziehende min.1 Kind unter 3 Jahren haben, dann müsste sie dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehen, hätte bei Bedürftigkeit aber trotzdem Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter.

Bitteschön

Cesare8 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 09:48
@isomatte

Vielen Dank für deine Antworten!

Eine schöne Woche! 🙂

isomatte  28.09.2020, 10:30
@Cesare8

Bitteschön, wünsche ich dir auch !

Mit diesen Angaben kann man keinen Anspruch errechnen, bzw. sagen ob ein Anspruch besteht. Warum hast du keinen Anspruch auf BAföG, wie hoch ist dein Bruttoeinkommen, was geht davon ab und wie setzt sich die Miete zusammen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Cesare8 
Beitragsersteller
 24.09.2020, 17:23

Ich habe ja alle Angaben angegeben. Minijob Einkommen und den Anteil der Miete..Kalt und Warm..ich frage jetzt nur im Fall dass es kein Bafög Anspruch gibt, unabhängig wieso..

Ralkana  24.09.2020, 18:23
@Cesare8

Hast du nicht, siehe oben und jetzt bin ich raus