Was hat man für Möglichkeiten an Anspruch auf Geld wenn man alleine wohnt und nicht besonders viel verdient?

7 Antworten

Du kannst Wohngeld beantragen. Ob du etwas bekommst, wird sich dann zeigen. Wohngeld wird vom Bruttogehalt berechnet, von der Bruttokaltmiete wird maximal der Höchstbetrag der Mietenstufe VII berücksichtigt. Ist deine Wohnung teurer, gibt es auf den übersteigenden Betrag keinen Zuschuss.

Versuch einfach mal einen Wohngeldrechner im Internet. Beachte aber, dass das Ergebnis mit Vorsicht zu genießen ist. Zum Einen weiß man nicht, ob du alles wie gefordert eingegeben hast, zum Anderen gibt es online keinen fehlerfreien Rechner. So etwas kann jeder hochladen. Aber du bekommst eine ungefähre Ahnung.

Ja du kannst dort zu eine Behörde gehe und um die Bitte helfen.

Woher ich das weiß:Hobby

wenn man ein so geringes Einkommen erzielt, kann man überall wohnen.

Dafür ist München nicht erforderlich.

Erst einmal ist es nicht relevant was du derzeit verdienst, sondern was du dann nach deinem Umzug an Einkommen hast.

Dann kommt es darauf an ob es sich um normales und nicht um Azubi - Einkommen handelt, denn wenn das der Fall wäre und es sich um die duale Erstausbildung handeln würde, dann würdest du von Wohngeld ausgeschlossen sein, wenn du da alleine wohnen würdest.

Also auch wenn du auf Grund der Azubi Vergütung oder hohes Einkommen der Eltern kein BAB - oder in schulischer Ausbildung Bafög - bekommen würdest, hättest du im Regelfall dann zumindest dem Grunde nach einen Anspruch darauf und auch da würdest du vom Wohngeld ausgeschlossen sein.

Bei normalem Einkommen bräuchtest du außer das du schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein musst auch noch ein Mindesteinkommen, dass liegt bei 80 % des Bedarfs nach dem SGB - ll, also von dem, was dir bei Bedürftigkeit ohne eigenes Einkommen an ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zustehen würde.

In deinem Fall als Single würden das dann derzeit angenommen min.432 € Regelbedarf + deine 800 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete sein, also min.ein Bedarf von 1232 € pro Monat ergeben.

Du würdest dann bei min.80 % um die 1000 € Netto benötigen, also zumindest erst einmal das Mindesteinkommen mit deinen 1300 € Netto erreichen.

Such dir am besten einmal aus dem Internet einen kostenlosen Rechner fürs Wohngeld, sollte da wenig oder kein Anspruch bestehen, dann müsste man prüfen ob dir eine ALG - 2 ( Hartz - lV ) Aufstockung vom Jobcenter zustehen könnte.

Die 800 € für die Warmmiete sollten für München bei einem Single eigentlich angemessen nach dem SGB - ll sein, wenn ich mich nicht irre sollte die angemessene Brutto Kaltmiete bei 670 € liegen, dazu kämen separat noch die Warmwasserkosten und die Heizkosten, da sollte man dann bei min.deinen 800 € landen.

Zu diesen käme dann wie gesagt min.noch derzeit 432 € Regelbedarf, ergibt dann min.um die 1232 € an Bedarf pro Monat.

Auf dein Brutto Erwerbseinkommen kannst du nach § 11 b SGB - ll bei einem Brutto von min.1200 € derzeit den max.Freibetrag von monatlich 300 € geltend machen und von deinen 1300 € Netto in Abzug bringen, es bleiben dann max.um die 1000 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig, die dann auf die min.1232 € Bedarf angerechnet werden dürften.

Es würde dann also min.ein ungedeckter Bedarf von um die 232 € pro Monat bleiben, solltest du das laut Wohngeldrechner nicht min.bekommen, dann versuche es dann mit dem ALG - 2 beim Jobcenter.

Wenn es unbedingt München sein muss, dann würde zu deinem Einkommen besser ein WG-Zimmer passen - anstelle einer eigenen Wohnung.

Ramsey56 
Beitragsersteller
 16.06.2020, 00:29

Ich verstehe was du mir sagen willst aber ich hatte eine ganz andere Frage