Wohngeld und Nebenkostenabrechnung Guthaben?
Ich erhalte Wohngeld und sollte erneut einen Antrag stellen. Im Juli habe ich Nebenkostenabrechnung Guthaben erhalten und bin ich mir nicht sicher, ob ich es Wohngeldstelle mitteilen musste. Ich bitte um Klärung. Vielen Dank.
4 Antworten
Wenn Du mit Wohngeld auch tatsächlich das Wohngeld von der Wohngeldbehörde und nicht ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter meinst, dann musst Du das nicht angeben, da es sich nicht um Einkommen handelt.
Melden müsstest Du es nur dann, wenn durch das Guthaben oder eine Nachzahlung deine Wohnkosten um mehr als 15 % fallen bzw. steigen würden, dann würde der Anspruch gleich neu berechnet und nicht erst bei einem Weiterzahlungsantrag.
Aber auch dann würde ein Guthaben nicht auf das Wohngeld angerechnet, weil die Wohngeldbehörde auch keine Nachforderung übernehmen würde, so wie es im Regelfall im ALG - 2 Bezug der Fall ist.
Danke dir für deinen Stern !
Nein musst du nicht angeben.
Ein Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung ist ja eine Rückzahlung der zuviel von dir geleisteten Zahlungen und kein Einkommen
Du scheinst nicht zu wissen was Wohngeld wirklich ist, oder?
Doch. Unter Nebenkosten sind einige manchmal selbst zu bezahlen, weiß ich. Ich hab mal eine neue Leitlinie entdeckt, kopiere ich hierhin:
Im alltäglichen Leben stellt die Sachlage sich meist komplizierter dar. Wenn der Mieter ein Guthaben in seiner Betriebskostenabrechnung zugesprochen bekommt, muss dies dem Amt für Arbeit oder der ARGE vorgelegt werden. Denn diese Rückzahlung gilt als Einkommen und wird von dem monatlichen Regelsatz abgezogen, sofern sich diese Summe über dem Freibetrag befindet. Wird dieses Guthaben nicht angegeben, fordert das Amt für gewöhnlich eine Rückerstattung ein.
Hat der Mieter eine Nachzahlungsaufforderung von seinem Vermieter bekommen, ist diese bei der zuständigen Sozialstelle einzureichen. Es muss dafür ein Antrag gestellt werden, damit die Kosten vom Amt übernommen werden. Die ARGE oder das Jobcenter schauen zunächst auf den geforderten Betrag. Liegt dieser im angemessenen Rahmen, so gibt es – außer dem Einreichen der Unterlagen – nicht viel dazu zu tun. Die Forderung wird in diesem Fall genehmigt und bezahlt. Ist die Betriebskostenabrechnung höher und und liegt außerhalb des angemessenen Rahmens, kommt es zu einer Einzelfallprüfung. Ergibt die Feststellung, dass verschwenderisch gelebt wurde, so wird der gestellte Antrag auf Übernahme der Nebenkosten abgelehnt. Es kann auch der Fall eintreten, dass diese Kosten nur zu einem Teil von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Für eine Einzelfallprüfung sind einige Unterlagen auszufüllen und auch der Vermieter muss Rechenschaft ablegen.
Aber vielleicht ist dir darüber mehr bekannt. Mir geht es nicht ums Recht haben, nur um Beratung.
Wenn der Mieter Nebenkosten von nicht durch das Amt überwiesenen Geldbetrag selbst bezahlt, ist er auch berechtigt, zu viel bezahlte Kosten zu behalten, klar. Wenn die Nebenkosten vom Amt bezahlt werden nicht. Der Fragesteller hat das nicht angegeben.
Wenn ich mich täusche, dann kann ich von dir lernen. Wie ist dein Wissen darüber?
Im kopierten Text geht es um ALG2, da ist es was ganz anderes.
Was du beschreibst ist ALG II, hier geht es um Wohngeld nach dem WoGG
Die braucht du nicht angeben, da ja das Wohngeldamt auch keine Nebenkosten übernimmt wenn du nachzahlen musst
Nein, nicht angeben. Ein Rat: lege das Geld gut weg, die Nebenkosten steigen und auch Strom und Gas werden sehr viel teurer.
Aber die Nebenkostenvorauszahlung wird eben vom Amt übernommen, bezahlt.
Ich bin mir nicht sicher, ob er es nicht zurückgeben muss, denn hier hat ja das AMT zu viel bezahlt, nicht der Mieter.