Wohngeld trotzt Eigentum?

6 Antworten

"Beim Wohngeld Anspruch ist zu unterscheiden, ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt. Je nach Art der Nutzung wird für Mieter der Mietzuschuss gezahlt und für Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobile der Lastenzuschuss. Für beide Fälle findet sich diese Regelung im § 3 WoGG."

www.wohngeld.org/anspruch.htm

TreudoofeTomate  24.08.2017, 15:12

Das war hier nicht die Frage. Es geht um die Vermögensfreigrenzen. Der FS hat seinen Immobilienbesitz verheimlicht.

NT123 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 15:36
@TreudoofeTomate

Ich hab nicht ml einen Antrag gestellt, nix verheimlicht ... woher kommen diese Behauptungen? :D

Außerdem ich verdiene momentan kein Cent, auch wenn ich im Grundbuch stehe, zahle ich nichts!!! das soll doch berücksichtigt werden oder nicht?

TreudoofeTomate  25.08.2017, 10:58
@NT123

Dann verstehe ich deine Frage nicht. Warum willst du wissen, ob das "Wohnungsamt herausfinden kann", dass du im Grundbuch stehst? Herausfinden kann man nur etwas, was verschwiegen wurde. Das wäre in deinem Fall aber Quatsch, denn wenn du Wohngeld beantragen willst, ist die Eintragung im Grundbuch die Leistungsvoraussetzungen. Ohne, dass du im Grundbuch stehst, würde ein eventueller Wohngeldantrag abgelehnt.

Wenn du momentan keinen Cent verdienst, wirst du kein Wohngeld bekommen. Wohngeld ist nämlich keine Hilfe zum Lebensunterhalt sondern nur ein mehr oder weniger kleiner Zuschuss für diejenigen Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum, die mit ihrem eigenen Einkommen gerade so in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Daher ist für den Leistungsbezug Wohngeld immer ein Mindesteinkommen von 80 % des Regelbedarfes zzgl. Gesamtmiete (oder in deinem Fall Gesamtbelastung) erforderlich.

Stehst du derzeit völlig ohne Einkommen da, sind das Jobcenter - wenn du erwerbsfähig bist - oder das Sozialamt - wenn du nicht erwerbsfähig bist - für dich zuständig.

Natürlich kann die Behörde das im Wege der Amtshilfe vom Grundbuchamt -oder welche Behörde da zuständig ist- in Erfahrung bringen

Wenn im Antrag auf Wohngeld derartige Eigentumsverhältnisse angegeben werden müssen (was ich vermute) und Du diese verschweigst, dürfte es unangenehm für Dich werden.

wenn du Wohngeld beantragst dann mußt du dein Haus mit angeben. Das heißt aber nicht das du kein Wohngeld bekommst. Beantrage es und dann wirst du ja sehen ob du es bekommst.

Nichts ist unmöglich.

Grundsätzlich bist du aber erst einmal mitwirkungspflichtig und hättest dein Wohneigentum bei der Frage nach dem Vermögen angeben müssen. Im E-Fall drohen Rückforderung und Strafanzeige.

Sicher wird die Frage schon im Wohngeldantrag beantwortet werden müssen. Und bei selbst genutzten Wohneigentum steht dir evt. Wohngeld zu