Muss ich Wohngeld zurückzahlen, auch bei ordnungsgemäßen Angaben?
hallo
ich habe folgendes problem mit dem wohnungsamt:
letztes jahr habe ich wohngeld bezogen. in meiner wohnanlage muss man weniger miete zahlen, wenn man- wie ich- studentenstatus hat. aus meinen unterlagen, die ich beim amt abgegeben habe, geht eindeutig hervor, dass ich das ganze jahr studentin war und geringere miete gezahlt habe. trotzdem hat es mein amt tatsächlich geschafft, mir für letztes sommersemester die volle miete zu berechnen. der bescheid war so seltsam formuliert, dass ich es- ganz ehrlich!- auch nicht gemerkt habe!! jetzt soll ich für 6 monate ca. 400 euro zu viel gezahltes wohngeld zurückzahlen. muss ich das wirklich machen, wenn ich mir absolut sicher bin, alle unterlagen ordnungsgemäß abgegeben zu haben und die schuld allein beim wohnungsamt liegt?
11 Antworten
der Wohngeldanspruch besteht doch nur in Höhe der tatsächlich zu zahlenden Miete. Auf alles, was man darüber hinaus bekommt, gibt es doch keinen Anspruch, egal, wer bei der Mehr-/Zuvielzahlung einen Fehler gemacht hat. Wer ohne "Rechtsgrund" etwas erlangt, muß es wieder hergeben, § 812 BGB...
Sorry, es ist nicht die Frage bei wem die Schuld liegt, es geht hier allein um die Rechtmäßigkeit. Du wirst wohl zurückzahlen müssen, kannst aber eine Ratenzahlung vereinbaren.
Nein, wenn Du beweisen kannst, das das Versäumnis beim Amt liegt. Hier liegt allerdings auch die Schwierigkeit in der Praxis. Hätte es Dir bei sorgfältiger Kontrolle des Bescheides auffallen können das was nicht stimmt wirst Du wohl zahlen müssen.
Das musst Du trotzdem zurückzahlen. Wäre es so, dass Du zu wenig bekommen hättest, würdest Du ja auch reklamieren.
Ich denke, wenn du einen Anwalt nimmst, kann er das verhindern. Allgemein haben so Behören aber immer das recht, selbst wenns nen Fehler von denen is.