Wohngeld wenn Eltern Miete noch zahlen aber nicht weiter zahlen werden?
3 Antworten
Wohngeld kann der Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum beantragen. Seid ihr Mieter der Wohnung, hättet ihr also immer schon Wohngeld beantragen können. Die Mietzahlung der Eltern wäre bei der Berechnung der Leistung als Einkommen berücksichtigt worden. Die entsprechende Anrechnungsvorschrift dafür findet sich in § 14 Abs. 2 WoGG.
Die frage vergessen zu stellen: ich arbeite und bekomme netto ca 1050euro.mein partner mit dem ich zusammenwohne studiert und verdient nichts, er bekommt lediglich einen studienkredit. Noch zahlen die Eltern von mir und ihm die miete direkt an den vermieter, können dies aber in Zukunft nicht mehr tun. Die Miete beträgt 630 warm. Meine Frage lautet: kann ich in dem Fall einen Antrag auf Wohngeld stellen auch wenn die Eltern die miete freiwillig bezahlt haben stellen und somit auf unseren Kontoauszügen die mietzahlung nicht zu finden ist? Danke
Ihr müsst erst mal selber Mieter dieser selber bewohnten Wohnung sein,also nicht deine oder seine Eltern im Mietvertrag stehen,sondern du bzw.ihr !
Dann solltet ihr die Miete erst mal selber an den Vermieter zahlen und euch das Geld von euren Eltern am besten Bar wieder geben lassen,solange sie es noch zahlen können,damit man auf den Kontoauszügen sieht,dass die Miete jetzt von euch selber gezahlt wird.
Du kannst dir dann im Internet mal einen kostenlosen Rechner für Wohngeld suchen und da euren evtl.Anspruch berechnen lassen.