Wird Bafög meines Sohnes auf mein Wohngeld angerechnet?
Hallo, ich bin Alleinerziehend, halbtags berufstätig, habe 3 Söhne. Der Älteste (19) fängt im Okt. das Studieren an u. erhält dann Bafög. Der zweite (18) ist im 2. Lehrjahr als Kfz-Mechatroniker, sein Verdienst wird auf das Wohngeld mit angerechnet. Der Jüngste (15) geht noch zur Schule. Muß ich den ältesten Sohn auf meinem Wohngeldantrag dann noch vermerken? Er wohnt dann ja nicht mehr dauernd bei mir, erhält Bafög und wahrscheinlich auch Wohngeld. Aber kann es dann auch sein, daß die Wohngeldstelle sagt sie zahlen nichts mehr, weil er weg ist und die Wohnung zu groß ist. (110 qm). Andererseits gibt es bei uns (Mini Dorf in der Oberpfalz) keine anderen billigeren Wohnungen. Wäre dankbar für jeden Tipp!
2 Antworten
wenn er elternunabhängiges bafög bekommt musst du ihn quasi abmelden und erhälst für ihn kein geld mehr. solange er bei dir gemeldet ist und (offiziell) wohnt, solange gibst du ihn mit an.
Also, ob dein Ältester mit zum wohngeldrechtlichen Haushalt rechnet, hängt davon ab, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Verlegt er ihn an den Studienort, wird er bei deiner Wohngeldberechnung nicht mehr berücksichtigt.
Nein, keine Sorge, die Wohngeldbehörde sagt nicht, dass deine Wohnung für euch zu groß ist. Allerdings gibt es in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße gewisse Mietobergrenzen. Alles was darüber liegt, ist dein Privatvergnügen, was darunter liegt, ist zuschussfähig.
Verlegt dein Sohn seinen Lebensmittelpunkt nicht, wird sein BAföG bei euch als Einkommen angerechnet. Jedoch nur die Hälfte des Zuschussanteils.