Was, wenn der Sohn kein Kostgeld geben möchte?
Mein Sohn hat eine Ausbildung begonnen.(ca. 400 Euro netto) Er wird jetzt 18. Der Unterhalt (170Euro) von seinem Vater geht nun auf das Konto von meinem Sohn. Das Kindergeld erhalte ich. Nun habe ich meinem Sohn gesagt, er könne die gesamte Ausbildungsvergütung für sich behalten, ich bräuchte jedoch den Unterhalt weiterhin. Als Antwort habe ich erhalten, ICH könnte doch mehr arbeiten, wenn mir das Geld nicht reicht und er ist doch schließlich mein Sohn, da könnte ich doch kein Geld von ihm verlangen. ER braucht das Geld, um sich jeden Tag was zu essen für die Arbeit zu kaufen. Der Kühlschrank ist aber gefüllt. Was mitnehmen mag er nicht. Im Haushalt beteiligt er sich nur selten und nur auf meine Bitte hin. Was nun? Wie würdet ihr reagieren?
3 Antworten
Hallo!
Er darf natürlich seinen Unterhalt behalten. Aber Du darfst von ihm auch angemessenes "Kostgeld" verlangen. Streng genommen darf er nur knappe 100 € behalten (für Fahrgeld, Lehrbedarf und Taschengeld). Im Gegenzug musst Du ihm Unterkunft und Verpflegung gewähren sowie Kleidung kaufen.
Am Besten setzt Du Dich mit ihm zusammen und schreibst alle Familieneinnahmen und - Ausgaben auf, damit er Bild von den Lebenshaltungskosten erhält. Auf sein Argument, dass Du mehr arbeiten müsstest, kannst Du ihm sagen, dass das ganz alleine Deine Angelegenheit ist. Du musst hier gar nichts!
Ihr könntet Kompromisse schließen. Er kauft sich konsequent sein Essen selber und darf dann nichts mehr dem Kühlschrank oder der Speisekammer entnehmen; er kauft sich natürlich seine Kleidung und überhaupt alles selber. Er muss mit seiner schmutzigen Wäsche in den Waschsalon gehen und bezahlt auch das selber. Sein Zimmer reinigt er selber - die Reinigungsmittel hierfür kauft und bezahlt er auch! Für die Badbenutzung muss er eine Gebühr bezahlen, sonst kommt er nicht rein (abschließen)! Das Wohnzimmer darf er auch nur gegen Gebühr betreten; das Internet nur gegen Gebühr benutzen usw.
Weißt Du, worauf ich hinaus will? Du musst ihm das ganze Szenario bildlich darstellen! Was wäre, wenn? Dann solltet ihr Euch auf ein angemessenes Kostgeld einigen können.
Falls nicht, dann darfst Du ihn auffordern, Deine Wohnung zu verlassen, um sich eine eigene Bleibe zu suchen. Vergiss aber nicht, ihn darauf aufmerksam zu machen, dass sein Leben dann weniger angenehm wird als bei Hotel Mama!
Viel Erfolg!
Jetzt wollen sie natürlich das Kindergeld (ist ja o.k.) und Unterhalt von mir. Das wars.
Unsere Kommentar haben sich wohl überschnitten.
Ja, den Barunterhalt musst Du Deinem Einkommen entsprechend bezahlen. Aber davon darfst Du die Hälfte des Kindergeldes abziehen. Das Kindergeld muss übrigens erneut beantragt werden; sonst gibt es das nicht mehr.
PS: Traurige Geschichte! :(
Habe eine sichere Teilzeitstelle. Lt. meinem Ex muss ich mir nun eine Vollzeitstelle suche, damit ich Unterhalt zahlen kann. Ich habe noch 2 weitere Kinder (15 u.16 Jahre). Mit einer Vollzeitstelle wäre alles nicht so leicht zu organisieren.
Bei Euch ist ja was los!
Im Prinzip hat er Recht. Deine Kinder sind alt genug, dass Du in Vollzeit arbeiten gehen kannst. Aber Fakt ist, dass Du jetzt eine Teilzeitstelle hast. Und nur dieser Verdienst zählt.
Also: wir haben uns zusammen gesetzt. Aber: keinerlei Verständnis, keine Einsicht. Im Gegenteil: Respektlosigkeit, Undankbarkeit. ... seine Worte: wenn ich mehr Geld brauche, soll ich doch mehr arbeiten. Es ist sein Geld. ... im Haushalt macht er auch nix.... er ist ja schließlich mein Kind.... bin immer noch sprachlos... Er hat sogleich gepackt und ist zu seinem Vater gezogen. Jetzt wollen sie natürlich das Kindergeld (ist ja o.k.) und Unterhalt von mir. Das wars.
Ich würde ihm einfach damit drohen, ihn raus zu schmeißen und Unterhalt in Zukunft in bar zu gewähren. Das ist nämlich Dein gutes Recht. Und dann mußt Du halt mal abwarten, wie er reagiert.
Ich hab ihm gesagt, dass er es sich überlegen kann, sich an die Vereinbarung zu halten, oder zu seinem Vater zu ziehen, oder sich eine WG / Wohnung suchen .... da war dann nur noch Sturheit da.
Dann mußt Du halt mal Ernst machen. Vielleicht ist er dann ja jetzt bei seinem Vater wirklich besser aufgehoben. Ansonsten kannst Du auch einfach sämtliche Vergünstiungen streichen: Seine Wäsche nicht mehr waschen, nicht mehr für ihn einkaufen, ihn kein Telefon/Internet mehr benutzen lassen etc. pp. Einfach so tun, als wenn er WG-Bewohner wäre. Das kann ja auch durchaus Wunder wirken ;-)
oh, ...das ging ja schnell... jetzt packt er seine Sachen. Hat wohl den Vater angerufen ... er holt ihn gleich ab...
Das ist für die Erziehung allerdings extremst kontraproduktiv, wenn das Kind nach Belieben Elternhopping betreiben kann. So lernt es vielleicht, seine Vorteile auszunutzen, aber nix fürs Leben^^
Ja, dass ist richtig. Aber "Papa" macht ja alles so richtig und gut für ihn... aber ich kann ihn ja jetzt nicht anbinden und es ihm verbieten. Er hatte die Wahl und hat sie getroffen. Bleibt abzuwarten, wie lange er es aushält.
Genau so lange, bis Papa auch Bedingungen stellt^^
Rechne ihm vor, was eine eigene Wohnung kosten würde, und wie viel er im Hotel Mama spart, 150 Euro Kostgeld ist echt nicht zu viel verlangt.
Das hab ich versucht. Er will nichts davon hören, argumentiert nur mit den Worten seines Vaters und ist der Meinung, ich könne ihn doch wohl weiterhin versorgen, auch ohne den Unterhalt. Ich verlange ja nicht mal zusätzliches Kostgeld, sondern nur den Unterhaltsbetrag, der ja bis heute immer auf meinem Konto war.
Er soll aber den Schlüssel abgeben, denn Deine Futterquelle ist ja jetzt versiegt.
Wie ich jetzt erst sehe, wird Dein Sohn bald 18. Volljährige Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Barunterhalt von beiden Elternteilen. Aber wenn das volljährige Kind noch zu Hause wohnt, kann der Barunterhalt mit den Kosten verrechnet werden.
Ich habe gerade gelesen, dass Dein Sohn mittlerweile zu seinem Vater gezogen ist. In diesem Fall musst Du den Barunterhalt an Deinen Sohn überweisen. Die Höhe richtet sich nach Deinem Einkommen.
Übrigens: Kinder in Ausbilduing mit eigener Bleibe haben einen Barunterhaltsanspruch gegenüber beider Eltern. Das Kindergeld und sein eigenes Einkommen darf hiermit verrechnet werden.